Das Jugendamt eine Kinderklaubehörde?


 
Wenn der Vater fehlt

Interview mit Horst Petri


ML (Mona Lisa)
Er war plötzlich weg

Söhne die ohne Vater aufwachsen

ML (Mona Lisa)
Gemeinsame elterliche Sorge ohne Trauschein

Kompromissvorschlag von FDP und Bundesjustizministerium vom 10. 1. 2011
Löst Koalitionskrach mit der auf Alleinsorge der Mutter beharrenden Union aus

Mehr: http://www.stephan-thomae.de/
Aktuelles/11256b2784/index.html


Stephan Thomä, FDP

Vom Patriarchen zum Wahlvater (pdf)
Prof. Dr. Wolfgang Klenner
© Klenner
Prof. Dr. Wolfgang Klenner
 
Essay über den Wandel im Selbstverständnis der
Sozialarbeit als Kernfach der sozialen Dienste
 (pdf)
 
(Aktualisierte Form vom 18.12.2010)
(Mit freundlicher Genehmigung
des Verfassers für Dr. Karin Jäckel)
Elterliche Sorge ohne Trauschein

EuGH - Luxemburg
Urteil vom 5.10.2010


EuGH Luxemburg

Kindeswohlgefährdung
Erkennen und Helfen


Kinderschutz-Zentrum
Berlin, 2009 (11. Aufl.)

Kindeswohlgefährdung, Erkennen und Helfen
Das Wohlbefinden von Eltern


Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Juni 2010

Umgangsverfahren besonders schnell durchführen

Urteil des EU-Menschen-
rechtgerichtshof vom 24.6.2010


EGMR Straßburg
Das Gericht hat keine Befugnis, die Mitwirkung bei einer Begutachtung zu erzwingen

Bundesverfassungsgericht 9.4.2009

Bundesverfassungsgericht 20.5.2003

Bundesverfassungsgericht Karlsruhe
Eingeschränkte Erziehungseignung des kindesentziehenden Elternteils

Bundesverfassungsgericht 27.6.2008

Bundesverfassungsgericht Karlsruhe
Voraussetzungen für die teilweise Entziehung des elterlichen Sorgerechts
GG Art. 6 II 1,2; BGB §§ 1666, 1666 a

Bundesverfassungsgericht 5.8.2010

Bundesverfassungsgericht Karlsruhe
Auskunft über das Kind - Pflicht des betreuenden und Recht des verlassenen Elternteils

Eltern für Kinder
im Revier e.V.

Auskunft über das Kind (pdf)
26,9 Milliarden Euro für Kinder- und Jugendhilfe im Jahr 2009

33 700 Kindesentziehungen in 2009

3, 9 Milliarden für Unterbringung entzogener Kinder und Jugendlicher in 2009

Weniger Sorgerechtsent-ziehungen in 2009

Prof. Maud Zitelmann
Juniorprofessorin für Sozialpädagogik an der Universität Osnabrück

Studie zur Situation gefährdeter Kinder in Notaufnahmen
Vorabveröffentlichung einiger Ergebnisse im Jahr 2006
„aus Anlass der aktuellen Diskussion um den staatlich mitverantworteten Tod misshandelter Kinder“:
  • Heimunterbringung ohne regelmäßige gerichtliche Prüfung des Sorgerechts.
  • Nur in jedem fünften Fall findet ein familiengerichtliches Kinderschutzverfahren statt.
  • Amtsermittlung der Familiengerichte ist oft unvollständig.
  • Keine Auseinandersetzung mit dem Jugendamt bei Feststellen einer Gefährdung des Kindeswohls durch die Heimleitung aus (Zitat): „Sorge,
    bei einem offenen Konflikt um den Schutz eines anvertrauten Kindes nicht mehr vom zuständigen Jugendamt belegt zu werden.“
  • Familiengerichte fordern selten schriftliche Berichte des Heims an.
    Zitat: „So gehen entscheidende Informationen und Einschätzungen aus dem Betreuungsalltag der Kinder und von Kontakten mit den Eltern verloren.“
  • Häufig keine persönliche Hilfe für die traumatisierten Kinder.
  • Jedes zweite Notaufnahmeheim ist ohne fachliche Mitwirkung eines/einer Psychologen/Psychologin.
  • Chronische Überbelegung der Notaufnahmeeinrichtungen
  • Pro Gruppe aus sieben und mehr Kindern bei Tag nur eine oder zwei verantwortliche Personen verfügbar.
  • Nachts für alle Kinder nur eine verantwortliche Person verfügbar.
  • Kinder aus jedem fünften Heim werden an örtlichen Familiengerichten „selten“ oder „nie“ angehört.
  • Verfahrenspfleger übernehmen laut über 30 Prozent der Heimeinrichtungen (Zitat): „nur selten oder nie die persönliche Begleitung und Information des Kindes.“
  • Viel zu häufige Aufnahme akut verstörter Kinder in normale Dauergruppen.
    Zitat: „Nur jede fünfte Einrichtung (verfügt über) spezifische Gruppen zur Inobhutnahme.“
  • Zitat:„Macht man sich klar, in was für einer seelisch belasteten Situation sich Kinder nach der Herausnahme aus der Familie befinden
    und in welchem Ausmaß sie der Zuwendung und alltäglichen Versorgung bedürfen,
    während ihre Gruppenbetreuer auch Außenkontakte
    mit den Eltern, dem Jugendamt, der Schule, Gutachtern etc. wahrnehmen sowie Fallbesprechungen durchführen
    und Berichte anfertigen müssen, ist dieser Betreuungsschlüssel unverantwortbar.“
http://www.agsp.de/html/d202.html



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