Bildung beginnt nicht im Kindergarten, sondern im Elternhaus.


 
Leserbrief zu »Bildung beginnt im KIGA«, S. Laurischk MdB, 4.2.2010
Mittelbadische Presse Offenburg

Bildung beginnt nicht im Kindergarten, sondern im Elternhaus.
Nicht Fremdbetreuer sind in der Pflicht, Kinder z.B. sprechen, singen, einen Stift führen, sich zeichnerisch und plastisch ausdrücken, sich verständnisvoll anderen zuwenden, Herzenswärme, Rücksichtnahme und Mitgefühl zu lehren, sie nach ethischen und moralischen Grundsätzen zu erziehen, sie an Kultur heranzuführen, ihren Wissensdurst durch kindgerechte Information zu stillen und dergleichen mehr, was Bildung umfasst. Das ist eine der größten und wichtigsten, auch schönsten Pflichten und das Vorrecht der Eltern.
Wer dieses hohe Gut der durch Eltern vermittelten Bildung an Betreuungseinrichtungen und Fremdbetreuer abgibt, beschneidet nicht nur das im Grundgesetz verankerte Recht und die Pflicht der Eltern zur umfassenden Erziehung ihrer Kinder – wozu auch die Vermittlung von Bildung gehört - , sondern nimmt Kindern das Recht auf dieses Gut und dessen Weitergabe durch die Eltern. Wohin die politisch betriebene Reduzierung von Eltern auf Versorger als „Zahl-Väter“ und „Zahl-Mütter“ führt, zeigt die bereits vorhandene und auch in der Politik lautstark beklagte Bildungsmisère.
Die Ausführungen von Frau Laurischk, dass immer mehr Eltern in die Doppelerwerbstätigkeit gezwungen seien, belegen die seit Jahrzehnten verfehlte Familienpolitik, die Familien mit Kindern nicht entlastet, sondern extrem belastet. Würden die Regierenden für Familienbedarf ebenso leicht und drastisch die Mehrwertsteuer/Umsatzssteuer senken wie für Hoteliers, wären viele Eltern nicht zur Doppelerwerbstätigkeit gezwungen.
Auch der Hinweis von Frau Laurischk auf Alleinerziehende und deren besonders hohen Fremdbetreuungsbedarf geht insofern auf die Gesetzgebenden zurück, als der Gesetzgeber Kindern kein dauerhaftes Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen garantiert, sondern im Gegenteil die Ausgrenzung mindestens eines Elternteils betreibt und fördert. Würde der Gesetzgeber Kindern nach Trennung/Scheidung beide Eltern garantieren, würden Eltern sich grundsätzlich bei der Bildung und Erziehung ihrer Kinder abwechseln müssen. Dadurch könnte vielen Kindern die Fremdbetreuung erspart und eine bessere Bildung zuteil werden.


Dr. Karin Jäckel
Autorin, Journalistin
Oberkirch
www.karin-jaeckel.de