|
copyright by http://www.karin-jaeckel-autorin.de |
ElternkummerIch durfte meinen Sohn nicht mehr
|
|
Deckname Monika (2005) Karin zum Fall Beata P. in den Medien PR-Berichte aus Polen (dt. Inhaltsangabe) TAZ-Bericht vom 26. Januar 2009 |
![]() © by Karin Jäckel |
|
Ende gut, alles gut? Mutter und Sohn kehren nach Deutschland zurück (21.03.2009) Prozess um Kindesentziehung unterbrochen (28.01.2011) Warnung vor Olivier Karrer und CEED!!!! Berufungsverfahren ERFOLGREICH! weitere Suchergebnisse zum Thema Beata P. in Bezug auf CEED: | |
Monika3. Januar 2005Liebe Frau Jäckel, meine Geschichte ist sehr kompliziert. Ich bin seit einem halben Jahr als Mutter an meinem eigenen Kind ohne Rechte. Und keiner kann mir helfen. Es kann mir keiner helfen, weil ich eine Polin bin und mein Ex-Mann ein Deutscher mit besten Beziehungen ist. Er ist Mitglied der regierenden Partei, ehemaliger Mitarbeiter des Landesfrauen- und Familienministeriums (unter Birgit Fischer). Daher hat er intensive Beziehungen zu Jugendämtern, der AWO (Arbeiterwohlfahrt) und auch dem Kindergarten meines Kindes. Heute ist er wichtiger (!!!!!) Mitarbeiter des Landesverkehrsministeriums (unter Dr. Axel Horstmann) in Düsseldorf. Weiterhin, die jetzige Ehefrau meines Ex-Mannes ist in einer Führungsposition in dem (Landes-)Familien - und Frauenministerium beschäftigt. Da er die Faxgeräte der Dienststellen für Korrespondenz mit dem Kindergarten - und Jugendämtern benutzt, sind beide Ministerien über meinen Fall informiert und gegen mich engagiert. Ich habe Beweise. Ich habe früher an Beziehungen nicht geglaubt. Leider musste ich meine Meinung ändern. Warum bin ich als Mutter ohne Rechte und muss hinnehmen, dass mir mein Kind entzogen wird? Die Antwort: Keiner wird mir die Wahrheit sagen, aber vordergründig werde ich der Kindesentführung beschuldigt: Die Fakten sind sehr kompliziert.
Einige Tage später wird das Kind mit Bauchschmerzen in die das Kinderklinikum eingewiesen. Ich werde nicht informiert. Das sind nur die wichtigsten Fakten. Alles sehr kompliziert und schrecklich. Nur Psychoterror. Ich bin hier in Deutschland nur eine "dumme" Ausländerin und habe im Vergleich zu meinem Ex-Mann keine Rechte. Er ist ein "wichtiger" Deutscher und hat nun auch eine "wichtige" deutsche Frau. Beide arbeiten im Ministerium. Er hat Kontakte in der Partei (SPD), seine Frau hat ebenfalls Kontakte in der SPD. Sie gehören zur Elite. Als Vater, der um sein Kind kämpft, wird mein Ex-Mann bewundert. Tatsache ist, dass er sich erst für das Kind interessiert hat, als er sich in eine neue Frau verliebte, die keine Kinder (mehr) bekommt, weil sie zu alt ist. Ihr eigener Sohn ist bereits weit über 20 Jahre alt! Als das Kind ein Baby war, hat der Vater sich nie dafür interessiert. Er hat sich überhaupt nicht für seine Familie interessiert. Er hat in allem nur an sich und seine Interessen gedacht. Auch dann, als er mich als seine Ehefrau hinterging und mit seiner Geliebten betrog, mich aber ständig im Ungewissen ließ, für wen er sich entscheiden werde. Ich habe das Kind immer betreut. Ich war immer für das Kind da. Aber das ist ja "normal" für eine Frau (nicht für einen Mann). Das interessiert den Psychologen jedoch auch nicht. Für den Gerichtsgutachter zählt nur, der Vater hat Geld und gute Arbeit und beste Beziehungen. Also soll das Kind bei ihm bleiben. Die Mutter ist nicht wichtig. Die Vergangenheit noch weniger. Der Gerichtspsychologe argumentiert passend, damit das Gericht das Kind dem Vater gibt. Er argumentiert einseitig und parteilich für den Vater. Er ist nicht neutral. Obwohl es seine Pflicht wäre. Das sagt meine Anwältin. Das alles ist aber nur ein Teil meiner Geschichte. Da gibt es nämlich auch noch die Story mit dem Privatdetektiv. Das versteht keiner, weil das absurd ist! Das Gericht wusste, ich muss am 1.10.03 meine Arbeit an der Universität Gdansk anfangen. Das Gericht hat auf meinen dringenden Antrag, meine Bitte, möglichst schnell eine Entscheidung über mein Recht, das Kind mitzunehmen, zu fällen, einfach *nicht reagiert*. Dies gab meinem Ex-Mann Zeit, mir in böser Absicht einen Detektiv ins Haus zu schicken, um Beweise gegen mich zu konstruieren, dass ich unser Kind ohne Gerichtsbeschluss nach Polen entführen wolle. Der Detektiv wollte meine Wohnung angeblich als Nachfolger/Mieter anschauen, weil ich ausziehen musste. Er hat alles fotografiert. Aber er hatte trotzdem keine *Beweise*, weil ich noch nichts gepackt hatte. Also erfand mein Ex-Mann eine Lüge. Er schrieb an das Gericht, eine anonyme Frau habe ihn angerufen und ihm erzählt, ich wolle das Kind nach Polen entführen. Und das Gericht hat auf diese Verleumdung und Denunziation sofort *reagiert*. Ohne jemals eine Kindesentführung geplant oder gar begangen zu haben, stand ich plötzlich als Kidnapperin im Verdacht. Das ist absolut absurd. Das Gericht wusste, ich musste am 1.10. in Polen sein. War die Intrige meines Ex-Mannes etwa ganz im Sinne des Gerichts? Gab es womöglich Absprachen in diesem Deal um ein in Deutschland geborenes Kind eines Deutschen, das man doch beileibe nicht ausgerechnet nach Polen umziehen lassen wollte? Das Gericht wusste, in welch schwieriger Lage ich mich befand. Auch mein Ex-Mann wusste es. Im Interesse unseres Kindes hätte das Gericht rechtzeitig vor meinem ersten Arbeitstag in Polen entscheiden müssen. Und auch mein Ex-Mann, der Vater unseres Kindes, hätte im Interesse dieses Kindes mit mir reden und Klarheiten schaffen müssen. Aber das wollte und brauchte er nicht. Das Gericht schwieg sich aus. Und so war er sicher, ich habe sowieso nichts zu sagen. Zur Veröffentlichung meiner Geschichte müssen alle Namen und Daten entfernt werden, um mein Kind zu schützen. Mit freundlichen Grüßen Monika |
|
Von: Karin Jäckel Gesendet: Montag, 24. November 2008 18:36 An: redaktion@tagesschau.de; wir@sueddeutsche.de; ZTG Süddt. Bolesch Cornelia; thomas.urban(@)neostrada.pl; christian.wulf@ardhsb.de Cc: stefan@hambura.com Betreff:Jugendamt + Kindesentziehung Unter Bezug auf: http://www.rp.pl/temat/2.html http://www.rp.pl/artykul/2,215942_Matka_ukrywa_sie_z_synem>_i_prosi_ politykow_o_pomoc_.html http://www.rp.pl/artykul/9158,215928_Czy_dla_Niemcow_obca_kultura_ to_gorsza_kultura.html http://www.rp.pl/artykul/17,215925_Dyskryminacja_zaprzecza__idei_ UE.html http://www.wprost.pl/ar/143967/Zlodzieje-dzieci/?I=1351 http://video.google.de/videoplay?docid=5132247369322759280&ei=HaMM Sey7A4Lm2QLxm4WbCg&q=pokrzeptowicz&hl=de http://www.rp.pl/artykul/28,212189_Scigana_za_porwanie_syna_.html http://www.naszdziennik.pl/index.php?typ=sw&dat=20081030&id=sw11.txt http://nachrichten.t-online.de/c/16/88/83/30/16888330.html http://www.sueddeutsche.de/politik/124/448857/text/ Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Berichterstattung der vergangenen Tage über das deutsche Jugendamt, Kindesentziehungen und kriminalisierte Eltern, die zu Verzweiflungshandlungen getrieben werden, weil sie auf legalem Wege ihre Kinder nicht mehr wiedersehen dürfen, thematisiert, was in Deutschland seit vielen Jahren und in zunehmendem Maße Kinder und ihre Familien zerstört. Dafür meinen Dank, verbunden mit der Bitte, am Ball zu bleiben und das Problem nicht auf die Beleuchtung nur einer Facette zu beschränken. Als Publizistin (www.karin-jaeckel.de) und Beraterin für Kinder, Jugendliche und Eltern in schweren Lebenskrisen befasse ich mit seit den 70er Jahren mit dem Problemfeld der Kindesentziehung, Kindesentfremdung und Kinderfremdbetreuung. In Ihren Veröffentlichungen stellten Sie das Problem der Kindesentziehung als deutsch-ausländischen Konflikt dar, der dann auftritt, wenn ein bi-nationales Paar sich trennt und dem ausländischen Elternteil das Umgangsrecht mit dem gemeinsamen Kind entzogen wird. Beata P., eine junge polnische Mutter, die unlängst ihren Sohn aus Düsseldorf entführte und sich seitdem an einem unbekannten Ort mit ihm versteckt hält, wurde von Ihnen als Beispiel dafür angeführt, dass man im Ausland fälschlich behaupte, Kinder bi-nationaler Eltern würden in Deutschland mit Hilfe des Jugendamts "germanisiert". Tatsächlich ist die Sache so simpel gestrickt allerdings nicht. Die junge Mutter Beata P. ist mir persönlich bekannt, da ich mit ihr in Brüssel im EU-Parlament war, um dort eine Petition gegen Willkür-Handlungen des Jugendamts zu verteidigen. Von daher kenne ich auch die "Fallgeschichte". Anders, als die Bundesregierung glauben machen will, ist Beata P. ist kein Einzelfall und ihr Problem kein Minderheitenproblem. Noch weniger ist es ein Problem, das deutschfeindliche Polen aus alten Nazi-Ressentiments aufkochen. Und schon gar nicht ist es ein aktuell erstmals bekannt gewordenes Problem. Ganz im Gegenteil! Schon Jacques Chirac nannte das deutsche Familienrecht das "Gesetz des Dschungels". Und Bill Clinton brachte das Thema Kindesentziehung anlässlich eines Staatsbesuchs aufs Tapet, weil seine Landsleute in den USA ganze Organisationen aufgebaut haben, um sich gemeinsam gegen den Verlust ihrer nach Deutschland entzogenen Kinder zu wehren. Als Reaktion darauf versprach Deutschland Abhilfe durch eine verbesserte Juristen- und Richterausbildung, die Abschaffung der provinziellen Vorurteile in den Jugendämtern durch Weiterbildung und andere Verbesserungen. Obwohl es sich bei Beate P. um eine Polin und bei Joumana Gebara um eine Libanesin handelt, die durch Heirat einen deutschen Pass erhielten und bi-nationale Kinder zur Welt brachten, die in Deutschland aufwuchsen, ist das Problemfeld der Kindesentziehung kein primär Zuwanderer betreffendes, sondern vor allem ein deutsches Problem. Dass und wie massiv sich in Deutschland bis heute provinzielles Denken und Vorurteile gegen Mitbürger mit Migrationshintergrund in Behörden und Institutionen auswirken, zeigt die internationale Debatte um die erwiesene Benachteiligung von Migrantenkindern im deutschen Schulsystem. Nicht erst jetzt, sondern seit Jahren klagen ausländische Eltern und in Deutschland lebende Eltern mit Migrationshintergrund das deutsche Jugendamt und die Familiengerichte an, ihnen zu Unrecht ihre Kinder zu entziehen, sie ihnen und ihren im Ausland lebenden Familienteilen zu entfremden und ihnen zu verbieten, in ihrer zweiten Muttersprache mit ihnen zu reden. Im Fall W. Pomorski musste sich Deutschland 2007 gegenüber der EU-Petitionskommission offiziell für dieses Verbot entschuldigen. Details kann man in Internet googlen. Kindesentziehung oder Kindesentführung sind der Schrecken aller Eltern, die ihre Kinder lieben. Und das sind die meisten. Gäbe es dieses Recht aller Kinder auf ihre beiden Elternteile, gäbe es keinen Fall Beata P. und keine Kindesentziehung auf der Basis von Verdacht und Denunziation. Es gäbe keine alljährlich Vieltausende Trennungs/Scheidungskinder, die nach den ersten Trennungsmonaten einen Elternteil für immer verlieren, meist den Vater. Und es gäbe keine Kostenexplosionen in den Kommunen, die der Millionen nicht mehr Herr werden, die sie für Kinder aufbringen müssen, die ihren Familien entrissen und danach von Vater Staat in Fremdbetreuung finanziert werden müssen. Kindesentziehung und Umgangsverweigerung sind Menschenrechtsverletzungen, die, unabhängig von der elterlichen Herkunft, überall in Deutschland passieren können, wenn ein Entscheidungsträger im Jugendamt der Meinung ist, dass Eltern das Kindeswohl gefährdet oder schädigt haben oder gefährden oder schädigen könnten oder das Kind einem Elternteil genommen werden muss, damit es beim anderen "zur Ruhe komme". Mehrfach wurde Deutschland deshalb bereits vor dem Europ. Menschenrechtgerichtshof verurteilt, weil man in Straßburg erkannte, dass es andere Möglichkeiten zur Familienhilfe gegeben hätte als Kindern ihre Eltern und Eltern ihre Kinder zu entreißen. Kinder lieben Mutter und Vater, in aller Regel sogar dann, wenn diese sich als wenig liebevolle Eltern verhalten. Sie leiden darunter, mit nur einem Elternteil aufwachsen zu müssen und entwickeln Schuldgefühle für die elterliche Trennung. Schon jetzt sind die Praxen der Kindertherapeuten und -psychologen überfüllt mit Kindern und Jugendlichen als Patienten, die sich in Autoaggressionen der verschiedensten Art flüchten, weil sie die Ohnmacht nicht mehr ertragen, in die sie von Erwachsenen gedrängt und von ihnen wie Verschiebewaren behandelt werden. Kinder brauchen ihre beiden Eltern, weil sie von der Verschiedenheit der Eltern profitieren und die im dualen Zusammensein mit ihnen gewonnenen Erfahrungen zur Bewältigung ihres eigenen Lebens benötigen. Es ist ihr natürliches Geburtsrecht, Mutter und Vater zu haben. Da das "Kindeswohl" zwar in aller Munde, aber nirgends verbindlich definiert und somit individuell frei interpretierbar ist und die Entscheidungsträger in der kommunalen Behörde Jugendamt unabhängig sein sollen, also keinerlei Fachaufsicht unterliegen, sehr wohl aber seit 2005 gesetzlich mit Strafe bedroht werden, falls sie bei Verdacht einer Kindeswohlgefährdung nicht mit Kindesentzug reagieren, steigt die Zahl der Kindesentziehungen steil an. Gäbe es eine Fachaufsicht über die kommunale Jugendamtsbehörde und ihre Mitarbeiter, ließe sich eine fachliche Entscheidung der Entscheidungsträger prüfen und gegebenenfalls korrigieren und aufheben. Wie haarsträubend sich diese "Unabhängigkeit" und fachliche Nichtkontrolliertheit auswirkt, zeigte sich beispielsweise am 20. 11. 2008 auf einem Parteitag der LINKEN, auf dem eine Psychologin gegen eine bestimmte Jugendamtsentscheidung in Gießen Sturm lief. In einer sorgfältigen schriftlich niedergelegten Ausführung schilderte sie die Sachlage eines konkreten Falls und forderte zum Wohl der ihren Eltern entzogenen Kinder eine wohnortnahe Unterbringung. Obwohl diese rechtlich durchaus genehmigt werden könnte, wurde der Antrag rigoros abgelehnt. Dies wurde damit begründet, dass die Kritik der psychologischen Fachfrau an der Arbeit des Jugendamts "eine Unverschämtheit und Schlag ins Gesicht der qualifizierten Jugendamtsmitarbeiter" sei. (Niederschrift über die 15. Sitzung des Kreistagsausschusses für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz vom 29.10.08, 35423 Lich) Wegen dieser sakrosankten Arroganz vieler Jugendamtsmitarbeiter liegen derzeit mindestens 400 bereits angenommene, ganz überwiegend von deutschen Eltern stammende Petitionen gegen die fachliche Unkontrolliertheit des deutschen Jugendamts im EU-Parlament in Brüssel vor. Es werden fast täglich mehr. In diesen Petitionen wird beschrieben, wie Mitarbeiter des Jugendamts in Polizeibegleitung bei unvorbereiteten Eltern auftauchen, um ihnen ihre Kinder zu entreißen. Im Fall Ellen Jordan wurde der Mutter der Sohn entzogen, weil er in der Schule gemobbt wurde und sie Hilfe beim Jugendamt suchte. Dort meinte man, die Alleinerziehende erziehe den Sohn zu weich und wies ihr einen Erziehungshelfer zu, der den Jungen vermännlichen sollte. Als der Junge sich unter dessen Anleitung gegen die Mobber wehrte, steigerten diese ihre Aggressionen so sehr, dass er sich nicht mehr aus dem Haus und nicht mehr in die Schule wagte. Eine Psychologin attestierte ihm eine schwere Schulangst. Dennoch rückten Jugendamt und Polizei an und verbrachten den Jungen mit Gewalt zunächst in eine psychiatrische Klinik und danach in ein Pflegeheim. Erst als er dort ausriss und die Mutter mit ihm einen weiteren Psychologen aufsuchte, der die Schulangst wegen Mobbings bestätigte, musste das Jugendamt der Herausgabe zustimmen. Seitdem versucht der Junge, seinen im Heim versäumten Schulabschluss an der VHS nachzuholen. Finanzielle Hilfe bekommen Mutter und Sohn dafür nicht. Beispiele wie diese sind zahlreich wie der sprichwörtliche Sand am Meer. Derartige Äußerungen werden meist als Auswüchse deutsch-polnischer Feindschaften abgewertet. Tatsächlich entsprechen sie der Wahrheit. Es passiert tatsächlich und zwar sehr oft, dass Eltern nicht über einen geplanten Kindesentzug informiert werden, dass sie wochenlang keinen Richterbeschluss zum Kindesentzug zu Gesicht bekommen, wochenlang nicht erfahren, warum man ihnen ihre Kinder weggenommen hat. Es passiert, dass Jugendamtsmitarbeiter in Polizeibegleitung im Kindergarten, in der Schule auftauchen und Kinder einfach mitnehmen. Diese haben keine Chance, sich von den Eltern zu verabschieden oder mehr mitzunehmen, als sie am Leibe tragen. Sie werden in psychiatrische Kliniken oder zu ihnen wildfremden Menschen verbracht, müssen dort bleiben, werden versteckt und überwacht. Oft dürfen sie wochenlang nicht zur Schule gehen, werden in der Schulklasse zurückgestuft, ständig von Lehrern überwacht, müssen den Nachnamen ihrer Pflegeeltern führen und erfahren auf ihre Fragen nach den Eltern, diese seien tot oder im Gefängnis oder wollten ihre Kinder nicht mehr. Briefe von Eltern an ihre Kinder werden nicht übergeben, Briefe der Kinder nicht an die Eltern ausgehändigt. Telefonate und Besuche sind verboten oder werden nur bei entsprechendem Richterbeschluss und dann unter Überwachung gestattet. Telefonate werden sofort zwangsbeendet, falls ein falsches Wort gesprochen wird. Besuchstermine werden gestrichen, falls die Eltern sich nicht im Sinne der beaufsichtigten Personen verhalten. Dazu gehört, dass Eltern ihren Kinder sagen müssen, sie wollten, dass diese im Heim oder bei Pflegeeltern bleiben. Sehr oft, aber beileibe nicht immer, handelt es sich um Familien, die durch Trennung/Scheidung zerbrochen sind und in denen das Wohl des Kindes von kommunalen Mitarbeitern des Jugendamts und der zur Zusammenarbeit mit ihnen verpflichteten Familienrichterschaft bei nur einem Elternteil gesehen wird. Derartige, in das Leben von Kindern und Eltern massiv, meist für immer zerstörend eingreifende Entscheidungen fällt die kommunale Behörde ohne jegliche Fachaufsicht. Eine solche gibt es nämlich nicht. Ihre Einrichtung sei gegen die Verfassung, heißt es aus Berlin. Das heißt, die fachliche Richtigkeit der Entscheidung eines Jugendamtsmitarbeiters, - der Part etwa, der seinem eigenen Gewissen, seiner persönlichen Meinung, seiner Intuition unterliegt, - ist allein seine/ihre eigene Sache. Auf diese Weise werden einerseits Eltern ihrer Kinder beraubt, obwohl ihnen als Eltern nichts vorzuwerfen ist. Anderseits werden Kinder bis zum Tode im Stich gelassen, deren Eltern den Jugendamtsmitarbeitern als "schwierig" bekannt sind. Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Berichterstattung im "Wächter"-Amt der Presse zum Thema Kindesentziehung und Jugendamt ist dringend erforderlich. Bedenken Sie bitte: Das Problem ist de facto kein Gerangel unter Staaten. Es geht auch nicht um "Ländersachen" und politische Feind- oder Freundschaften. Ihrer Antwort sehe ich aufmerksam entgegen, Dr. Karin Jäckel |
Das Jugendamt, Beata P. und Kommentare: PR-Berichte aus Polen (dt. Inhaltsangabe)http://www.rp.pl/artykul/2,215942_Matka_ukrywa_sie_z_synem_i_prosi_politykow_o_pomoc_.html Ein Rzeczpospolita-Artikel vom 07.11.2008 mit dem Titel "Eine Mutter geht zusammen mit ihrem Sohn in den Untergrund und bittet Politiker um Hilfe". Es wird dort über ein Treffen der Journalisten mit Frau Pokrzeptowicz (ohne dabei ihren Nachnamen zu nennen) berichtet. Kurz skizziert werden ihre Beweggründe zur Kindesentziehung. Die Autoren gehen geben ferner die Behauptung des Vaters wieder, Frau Beata habe nach der Anordnung der Umgangsbegleitung seitens des JA, selbst auf die Treffen verzichtet und gleichzeitig ihren Sohn, der sie nicht habe treffen wollen, unter Druck gesetzt. Der Vater beteuert ferner, in dieser Angelegenheit keinerlei eigene Verbindungen genutzt zu haben. Am Ende des Artikels weisen die Autoren auf ca. 200 Beschwerden in ähnlichen Fällen hin, die an das Europäische Parlament gerichtet wurden. http://www.rp.pl/artykul/9158,215928_Czy_dla_Niemcow_obca_kultura_to_gorsza_kultura.htm Ein Rzeczpospolita-Artikel vom 07.11.2008, mit dem Titel "Halten die Deutschen eine fremde Kultur für schlechter als ihre eigene?" UE.html "Diskriminierung verneint die EU-Idee": ein Interview mit Marcin Libicki. Der PiS-Politiker spricht über ca. 200 ähnliche Beschwerden an die Petitionskommission und beteuert, dass es sich dabei vordergründig um Polen handelt (obwohl auf Eltern anderer Nationalitäten betroffen sind). Ferner erwähnt er den Spezialbericht, der von seiner Kommission vorbereitet wird und in Januar fertig sein soll. Er glaubt, dies werde den Eltern eine Möglichkeit gewähren, für ihre Rechte einzustehen und hofft auf die mediale Wirksamkeit dieses Dokuments. Auf die Frage nach seiner Hilfe für Frau Beata antwortet er, es komme langsam Bewegung in diese Angelegenheit. http://www.wprost.pl/ar/143967/Zlodzieje-dzieci/?I=1351Ein Kurzartikel der Zeitschrift "Wprost" (Nr. 46/2008), überschrieben "Kinderdiebe". Gehalten im weitaus emotionelleren Ton als Materialien der "Rzeczpospolita". Etwas mehr biographische Informationen über Frau Pokrzeptowicz (genannt mit Vor- und Zunamen): nach der Scheidung habe sie für ihren Sohn fünf Jahre lang tadellos gesorgt. Probleme begannen, als sie ein Arbeitsangebot von der Universität Danzig bekam und beim Gericht die Ausreisebewilligung beantragte. Nach einer diesbezüglichen Beschwerde des Vaters wurde ihr das Sorgerecht entzogen. Als sie nach einem Treffen mit ihrem Sohn (im Beisein von 2 JA-Mitarbeiterinnen) die Staatsanwaltschaft benachrichtigt hatte, dass ihr Sohn geschlagen worden sei (was ärztlich bestätigt wurde), wurde ihr auch das Besuchsrecht entzogen. http://www.rp.pl/artykul/28,212189_Scigana_za_porwanie_syna_.html"Wegen der Entführung ihres Sohnes verfolgt": ein Rzeczpospolita-Artikel vom 30.10.2008. Vollständige Namensangaben der Mutter. Beschreibung des Entführungsvorgangs. Zitiert werden: Marcin Libicki - über seinen Bericht; der Berliner Rechtsanwalt Stefan Hambura - über die Entführung; Olivier Karrer - dass stets das deutsche Elternteil bevorzugt wird sowie der polnische Generalkonsul Boguslaw Dubinski, der behauptet, keinen Eindruck zu haben, Polen werden anders behandelt als andere Staatsbürger. Die Tageszeitung "Nasz Dziennik" vom 30.10.2008. Überschrift: "Eine Mutter musste sein Kind gewaltsam dem Jugendamt entreißen". Im wesentlich ein Bericht über die Entführung. Auffallend sind einige Unterschiede, auf die ich hier hinweisen möchte: |
taz, 26.01.2009EIN HEIKLER ENTFÜHRUNGSFALLWie eine Polin ihr Kind entführen ließ, um es vor der "Germanisierung" zu bewahren - und damit zur Nationalheldin aufstieg. Eine Geschichte über das zweifelhafte Verständnis mancher Jugendämter in Deutschland vom "Wohl des Kindes". Reifen quietschen. Zwei Kinder und eine Frau schreien laut auf. Aus dem silberfarbenen VW-Golf springen zwei Männer. Mit Tränengas setzen sie die Mutter und ihre kleine Pflegetochter außer Gefecht. Den neunjährigen Jungen zerren sie ins Auto, klemmen ihn auf der Rückbank zwischen sich. Er schreit vor Angst und Entsetzen. Passanten wollen den Golf aufhalten. Vergeblich. Stunden später findet die Polizei den verlassenen Wagen in einer Seitenstraße Düsseldorfs, unweit des Tatorts. Gemietet hatte ihn am Vortag Beata Pokrzeptowicz-Meyer, die Entführerin und leibliche Mutter des Jungen. Wochen später. Im Januar 2009 tappt die Polizei noch immer im Dunkeln. Die 42-Jährige steigt zur Nationalheldin Polens auf. Sie habe ihren Sohn vor der Germanisierung gerettet. Die Entführung sei zwar unrecht - ihr drohe nun Gefängnis -, doch das vom deutschen Jugendamt ausgesprochene "Polnisch verboten" sei noch viel schlimmer. Das Verbot erinnert Polen an die brutale Germanisierungspolitik Bismarcks Ende des 19. Jahrhunderts und an den Zweiten Weltkrieg, als die Nazis in Polen tausende blonde und blauäugige Kinder raubten, sie in Züge pferchten und ins Deutsche Reich schafften. Die Nazi-Jugendämter verteilten die "reinrassigen Kinder" aus dem südpolnischen Kreis Zamosc zur Adoption an SS-Familien. Nach dem Krieg fanden nur wenige dieser Kinder ihre polnischen Eltern wieder. Sie hatten ihre Muttersprache verlernt und konnten sich oft nicht einmal an die Namen ihrer Eltern und Geschwister erinnern. In Deutschland erscheint das Argument absurd, deutsche Jugendämter wollten wie in der Nazizeit polnische Kinder "germanisieren". Kaum jemand weiß, welche Rolle die Jugendämter unter Hitler spielten. Kaum jemand hat auch je von der Aktion Zamosc gehört mit über 100.000 vertriebenen und zur Zwangsarbeit ins Reich geschickten Polen, denen noch dazu die Kinder gestohlen wurden. Das gehört nicht zum Schulunterricht. Grotesk erscheint der Vorwurf, ein Jugendamt oder Familiengericht könnte einem Kind seine Muttersprache verbieten. "Polnisch verboten!" So wie in der Nazizeit? Undenkbar! "Nie hätte ich gedacht", sagte Beata Pokrzeptowciz-Meyer bereits vor zwei Jahren im Gespräch mit der taz, "dass ich einmal in eine so kafkaeske Situation geraten könnte." 1992 sei sie als Polnisch-Lektorin nach Deutschland gekommen, habe an der Universität Bielefeld eine Stelle als wissenschaftliche Mitarbeiterin bekommen und dort ihren späteren Mann, Dirk Meyer, kennengelernt. 1996 heirateten sie. Und drei Jahre später kam Moritz zur Welt. Nach der Scheidung im November 2002 sprach das Gericht der Mutter das Sorgerecht über Moritz zu. Dirk Meyer heiratete erneut. Mit seinem Sohn traf er sich jedes zweite Wochenende. Dann begannen die Schikanen: "Mein Exmann verbot Moritz und mir, Deutschland zu verlassen. Der Junge durfte seine Großeltern in Polen nicht mehr sehen, seine Tante und die beiden Cousins, mit denen er immer gespielt hatte." Dann strich die Universität Bielefeld die Slawistik aus dem Lehrangebot. Trotz einer gerichtlichen Anordnung, dass das Kind vorübergehend beim Vater bleiben solle, fuhr die Mutter mit Moritz nach Polen. Dirk Meyer aber, Beamter im Familienministerium Nordrhein-Westfalens, legte es offenbar darauf an, das Sorgerecht übertragen zu bekommen. Statt sich gütlich mit seiner Exfrau zu einigen, stellte er Strafanzeige gegen sie. Sie habe das gemeinsame Kind "entführt". Seitdem lebte Moritz wieder bei seinem Vater und dessen neuer Frau. Beata Pokrzeptowicz-Meyer wurde das Sorgerecht aberkannt. Zwar musste sie die Haftstrafe für die Kindesentführung nicht abbüßen, sondern nur eine Geldbuße bezahlen, doch das Familiengericht ordnete nun "begleiteten Umgang" für Mutter und Kind an. Hier kam das Jugendamt ins Spiel. Eine "Begleitperson" sollte künftig die Treffen zwischen Mutter und Sohn beaufsichtigen. So sollte eine erneute Entführung verhindert werden. Der Streit eskalierte, als die zuständige Sozialarbeiterin im Jugendamt Mönchengladbach-Wickrath ein Polnischverbot über Mutter und Kind verhängte. Als die Mutter sich dagegen wehrt und vor Gericht Recht bekommt, das Jugendamt aber bei seinem Polnischverbot bleibt, geht die junge Frau auf die Barrikaden und an die Öffentlichkeit. Sie gibt Interviews, gründet mit anderen betroffenen Eltern den Verein "Eltern gegen die Diskriminierung der Kinder", klagt sich durch bis zum Bundesverfassungsgericht und verliert immer wieder, da die Gerichte sich meist auf die Expertise der Jugendämter verlassen. So wendet sich beispielsweise das Oberlandesgericht Düsseldorf an das Jugendamt in Mönchengladbach-Wickrath und fragt, was es denn nun mit diesem seltsamen Polnischverbot auf sich habe. In der offiziellen Antwort vom 17. 11. 2006 heißt es, die Mutter dürfe durchaus "bei ihren Kontakten mit Moritz mit ihm polnisch sprechen". Polnischunterricht für den Jungen stelle allerdings "aufgrund des Alters des Kindes ? und aufgrund der hochstrittigen Situation zwischen den Eltern ? eine Überforderung dar und sollte von daher zurückgestellt werden." Zu diesem Zeitpunkt hatte das Jugendamt längst eine Kontaktsperre über Mutter und Kind verhängt, ohne dies aber dem Gericht mitzuteilen. In einem internen Papier vom 3. 11. 2006, das der taz vorliegt, heißt es: "Herr Meyer stellte mir das psychologische Gutachten zur Verfügung. Nach Ansicht des Gutachters leidet Frau Pokrzeptrowicz-Meyer unter einer paranoiden Persönlichkeitsstörung." Die Sozialarbeiterin und Autorin des Papiers ist überzeugt, dass es der Mutter "nicht um das Wohl des Kindes geht, sondern nur darum, recht zu haben und Recht zu bekommen." Dann begründet sie das Polnischverbot. Sie sei es nämlich, die festlege, "dass die Kindesmutter in dem Kontakt mit ihrem Kind deutsch sprechen muss, da ich ansonsten nicht feststellen kann, inwieweit Moritz von seiner Mutter beeinflusst wird". Nach einem weiteren Gespräch mit dem Vater sei die Sozialarbeiterin zur Auffassung gekommen, dass es das Beste für Moritz sei, die ihn angeblich belastenden und traumatischen Begegnungen mit der Mutter auszusetzen. Auf Nachfrage der taz leugnet der Pressesprecher der Stadt Mönchengladbach das Polnischverbot, räumt allerdings ein: "Grundsätzlich gilt aber, dass beim begleiteten Umgang deutsch gesprochen werden sollte, da die Ausgestaltung des Umgangs mit den Begleitern erarbeitet werden muss, was nur über die Sprache ermöglicht werden kann. Die junge Polin schüttelt den Kopf: "Darum geht es doch gar nicht. Mutter und Kind treffen sich doch nicht zum Informationsaustausch. Es geht um Gefühle." So habe sie Moritz jahrelang zärtlich "synku" genannt. "Natürlich kann ich das übersetzen und ,Söhnchen' sagen. Aber das klingt doch ganz anders. Und soll Moritz nun zu mir ,Mutti' sagen statt ,mamusia'? In Deutschland gibt es keine Möglichkeit, sich gegen Willkürakte des Jugendamtes zur Wehr zu setzen. Das erinnert an die Nazizeit. Das Jugendamt scheint immer noch in dieser Tradition zu stehen." Genau dieser Vorwurf aber hat den betroffenen Eltern in Deutschland den Ruf von renitenten Spinnern eingebracht, die nicht weiter ernst zu nehmen seien. "Ich habe Angst, wenn es klingelt, wenn es klopft, wenn ich Schritte auf der Treppe höre", bekennt Beata Pokrzeptowicz-Meyer in ihrem Versteck. "Nach dem Buchstaben des Gesetzes habe ich mit der Entführung Unrecht getan. Aber ich bedaure nicht, was ich getan habe. "Millionen Fernsehzuschauer sahen diese Szene in den Hauptnachrichten des polnischen Privatsenders TVN. "Denn mein Kind hat nun die Wahrheit über mich erfahren. Es weiß nun, dass es mich gibt und dass ich es über alles liebe." In Mönchengladbach aber sitzt Dirk Meyer im leeren Kinderzimmer von Moritz, blickt auf seine Spielsachen und die Poster an den Wänden. Es sind Klose und Podolski. Deutschpolen - so wie Moritz. Seite 13 |
|
erstellt am: 21.03.2009 URL: http://www.rp-online.de/public/article/duesseldorf-stadt/687812/Nach-Polen-entfuehrter-Junge-wieder-zu-Hause.html Familiendrama mit Happy End Nach Polen entführter Junge wieder zu Hause zuletzt aktualisiert: 21.03.2009 - 12:47 Düsseldorf (RP) Der neunjährige Junge, der im Oktober von seiner Mutter unter abenteuerlichen Umständen in ihr Heimatland nach Polen entführt wurde, ist wieder zu Hause bei seinem Vater in Mönchengladbach. Das bestätigte gestern Jacek Franek, Anwalt des Vaters. Damit endete ein Scheidungskrieg, der in Polen zum Politikum wurde.
© RP ONLINE GmbH 1995 - 2009Rückblick: Am 24. Oktober kidnappte die geschiedene Mutter ihren Sohn in der Düsseldorfer Innenstadt. Vorausgegangen war ein langer Streit ums Sorge- und Besuchsrecht. Mit quietschenden Reifen soll sie ihren Wagen gestoppt, die Begleiterinnen ihres Sohnes mit Reizgas besprüht und dann den Jungen ins Auto gezerrt haben. Im Heimatland Polen angekommen, war die Frau ein häufiger Fernsehgast. In Interviews gab sie an: "Die deutschen Behörden wollten mein Kind germanisieren." Weil Jugendamts-Mitarbeiter sie bei den Treffen mit ihrem Sohn gezwungen hätten, Deutsch zu sprechen, habe sie den Jungen entführt. Polens Öffentlichkeit war empört. Dabei hatten selbst polnische Gerichte dem Vater das Sorgerecht zuerkannt. Mittlerweile war auch ein internationaler Haftbefehl gegen die Mutter wegen Kindesentführung gestellt worden. Vor zwei Wochen reiste der Vater nach Warschau. Mit Hilfe eines polnischen Journalisten gelang es, Kontakt zur untergetauchten Ex-Frau aufzunehmen. "Wir sind alle stolz, dass es uns gelungen ist, die Angelegenheit gütlich zu beenden", erklärte Rechtsanwalt Franek. Der Junge ist wieder zu Hause in Gladbach, die Mutter, die ebenfalls nach Deutschland zurückkehren will, soll ihn regelmäßig sehen dürfen. Der Vater will die Strafanzeige zurückziehen. Alle Rechte vorbehalten Vervielfältigung nur mit Genehmigung der RP ONLINE GmbH Nachrichten aus Düsseldorf Diesen Text als PDF finden sie hier: Ende gut, alles gut? Mutter und Sohn kehren nach Deutschland zurück. |
![]() Düsseldorf, 28.01.2011 Prozess um Kindesentziehung unterbrochen Von Katharina Rüth Wegen Kindesentziehung, Körperverletzung und Freiheitsberaubung muss sich derzeit eine 43-Jährige vor dem Landgericht Düsseldorf verantworten. Der erste Verhandlungstag endete damit, dass der Prozess auf unbestimmte Zeit unterbrochen wurde. Die Angeklagte soll erst psychiatrisch untersucht werden. „Ich will, dass die Wahrheit aufgedeckt wird!“ Beata P. (43) bleibt dabei: Das Gericht soll ihre Geschichte neu aufrollen, die ganze Vorgeschichte, die sie dazu brachte, ihren neunjährigen Sohn zu entführen. Sie will den Berufungsprozess vor dem Landgericht Düsseldorf, obwohl der Vorsitzende Richter ihr deutlich macht, dass das Urteil zu ihrem Nachteil ausgehen könnte. Unterstützung hat sie von zahlreichen Zuschauern, die im Gericht mit emotionalen Kommentaren auffallen. (…) Als der Vorsitzende Richter Rudolf Wolff die Kosten erwähnt, die der Vater für die Suche nach dem Jungen hatte, ist lautes höhnischen Lachen aus dem Publikum zu hören. Wolff unterbricht die Sitzung. Er hatte sich bereits am Anfang Kommentare aus dem Publikum verbeten. Jetzt lässt er nur noch Zuschauer zu, die ihren Personalausweis kopieren lassen. Ordnungshaft angedroht Er macht deutlich: „Wer noch einmal stört, gegen den verhänge ich drei Tage Ordnungshaft!“ Es folgen empörtes Gemurmel, Fragen: „Dürfen wir gar nichts mehr sagen?“ Drei Personen verlassen den Saal, schimpfen: „Das mache ich nicht mit!“, „Das hat mit Rechtsstaat nichts zu tun!“, „Das ist Diktatur!“ Mehr... http://www.derwesten.de/staedte/duesseldorf/Prozess-um-Kindesentzie hung-unterbrochen-id4218876.html |
|
Zurück zu Neue offene Briefe in "Aktuelles" Zurück zu Kindesenziehung in "Aktuelles" Zurück zu EU-Petitionen in "Aktuelles" Zurück zu "Kindesentziehung durch das Jugendamt - Eltern klagen an" |