Elternkummer

Aussortiert - wenn Kinder nicht ins Schema passen

Alexandra

10. Oktober  2003

Alexandra ist ein Kind, welches mit "DOWN-Syndrom-Trisomie21-Mosaik" geboren wurde. Sie hat drei ältere Geschwister und eine sehr liebe Mutter, dazu einen Vater, der nicht ihr Erzeuger ist.
Eine wunderbare nahezu normale Entwicklung in den ersten sechs Lebensjahren, denn DS-Mosaik bedeutet nicht zwangsläufig "geistige Behinderung"... (eben weil nicht in allen Körperzellen die Chromosomenanomalie vorhanden ist).

Das Schulamt Wiesbaden (Alex lebt in Lorch am Rhein) möchte Alex mit aller Gewalt als "geistig behindert" abstempeln und zwangsweise gegen den Elternwillen in eine Großeinrichtung für geistig und schwerst mehrfachbehinderte Menschen schicken.

Dort würde sie nur verwahrt und könnte auf Grund der schweren Behinderungen der Mitschüler nicht das lernen, was sie später für ein unabhängiges und selbständiges Leben bräuchte.

Alex ist wunderbar, wissbegierig, neugierig, freudig interessiert - und: SIE LIEST! Kennt alle Buchstaben, hat seit langem die Lesesynthese erfasst... erste Zahlbegriffe sind da! Sie ist keineswegs "geistig behindert" - es liegt maximal eine "Lernbehinderung" vor, vorwiegend im Bereich "Konzentration, Aufmerksamkeit".

Alles das wurde im Verfahrung auf sonderpäd. Förderung jedoch gar nicht geprüft, sondern lediglich die "praktische Bildbarkeit" (zweifelsohne bei JEDEM Kind vorhanden).

Seit heute weiß die Mutter, es ging NIE darum, was Alex kann oder nicht kann, es geht lediglich ums Geld --Alkexandra soll eines freien Platzes wegen wirtschaftlich untergebracht werden.

Vielleicht ist es nur ein Einzelschicksal... eines unter vielen. Für Alex wird aber ihr ganzes weiteres Leben sich an der Art ihrer Beschulung entscheiden.

Ein Brief von Alexandras Mutter:

Ich habe heute etwas Erfahren, das so unglaublich ist, das man normalerweise erst überhaupt nicht darüber nachdenken sollte!! Aber hier geht es um mein Kind!!
Mein Gefühl, dass man Alexandra mit Gewalt in die Geistig-Behinderten-Schule bringen will, war richtig!

Ich habe mich heute mit einem Mitarbeiter des Stiftes unterhalten. Dessen Aussage: In der Klasse, in die Alexandra kommen sollte, wurde ein Kind wegen Herzkrankheit abgemeldet. Die leere Stelle will man mit Alexandra wieder neu besetzen.

Das heißt, wäre die Stelle schon besetzt gewesen, hätte man Alexandra in der Lernbehinderten-Schule untergebracht. Alles also eine Sache des Geldes!

Genauso, wie man mir bei dem ersten Gespräch weismachen wollte, Alexandra würde auch nachmittags betreut! Einen Tag später erfuhr ich, wieder von einem Mitarbeiter, dass die Kinder nach der Schule nach Hause können.

Warum dann die falsche Auskunft? Für die Nachmittags Betreuung hätte es mehr Geld für das Stift gegeben!!

Weitere Aussage, des Mitarbeiters: Alexandra kann dort nichts lernen und würde nur aufbewahrt werden.

So fügt sich ein Puzzleteil zum anderen und mein Gefühl, dass etwas nicht stimmt war richtig.

Wir waren heute im Rundfunkstudio und haben in Radio *Ganz Normal* eine Radiosendung aufgezeichnet, mit den Problemen, die wir haben. Die Sendung wird morgen ausgestrahlt. Das kam zu spät für Alex.
Aber, ich habe etliche große Tageszeitungen angeschrieben, ebenso das Kultusministerium, das sich schon gemeldet hat. Ich denke mal, dieses Verfahren, wie man versucht eine Leere Stelle zu besetzten, wird auch noch so manchen anderen interessieren!!!

Hier noch eine Mail von Professor N. Auszug) der auf dem Gutachten vom Stift zitiert wurde.Ich hatte mich um Rat bittend, an ihn gewandt.

Sehr geehrte Mutter von Alexandra, liebe Alexandra,
besten Dank für die Mail mit den Informationen.
Es ist schwer zu glauben, dass in solcher Weise verfahren wird.
Die Diagnose Down-Syndrom (zumal es sich bei Alexandra ja noch um eine Trisomie-Mosaik handelt) bedeutet doch keinesfalls von vornherein, das eine Pb-Schule erforderlich ist.
Ich kenne Kinder mit Down-Syndrom, die in der Schule für Lernhilfe oder integrativ in der Grundschule erfolgreich waren.
Mir erscheint auch die Festellung durch Teilnahme am Unterricht in der PB-Schule recht problematisch - ob Sie da nicht eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen sollten?
Jedenfalls müssen Sie sich mit der Entscheidung nicht zufrieden geben und eine genauere Untersuchung verlangen.

Für weitere Informationen:

www.alexandra.de.beep.de