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ElternkummerSchrei aus meiner zerbrochenen Seele |
Antwort von Karin Jäckel |
11. September 2004 |
Aktiv werden - Unschuld beweisenHallo, Herr G., davon ausgehend, dass Sie tatsächlich nicht der Täter sind, - rate ich Ihnen, sich mit einem der bundesweit existierenden Vätervereine in Verbindung zu setzen, bei denen es Mitglieder gibt, die diesem Vorwurf ebenfalls ausgesetzt wurden/werden. Diese finden Sie im Internet z.B. unter www.isuv.de und www.vafk.de Im ISUV finden Sie zahlreiche Anwälte, die Ihnen eventuell raten können. Im Vafk (Väteraufbruch für Kinder) sind überwiegend von Kindesentzug Betroffene. Ich selbst bin keine Juristin und kann Ihnen daher nur aus meiner persönlichen Erfahrung raten. Unter diesem Aspekt rate ich Ihnen zu einer sofortigen Anzeige gegen Ihre Frau wegen Verleumdung, Rufschädigung und Schädigung Ihres Elternrechts durch Kindesentzug. Veranlassen Sie eine Unterlassungsklage sowie die sofortige Wiederherstellung Ihres Umgangsrechts mit Ihren Kindern. Besprechen Sie diese Idee aber bitte unbedingt vorab mit Ihrem Rechtsbeistand, damit Sie tatsächlich auf der sicheren Seite sind. Nehmen Sie möglichst schnell persönlichen Kontakt zu dem Kinderarzt Ihrer Tochter auf. Sprechen Sie mit ihm und gewinnen Sie ihn zu einer Sie entlastenden Aussage zur Frage, ob er jemals etwas von einem Kindesmissbrauch an Ihrer Tochter merkte. Seine Sie entlastende Aussage sollte schriftlich abgefasst werden. Gut wäre, wenn Sie einen Zeugen Ihres Vertrauens zu diesem Gespräch mitnehmen. Benennen Sie ihn vor dem Arzt aber nicht als Zeugen, sondern als Ihren seelischen Beistand, den Sie um Hilfe gebeten haben, weil Sie allein der Situation kaum noch gewachsen sind. Ebenso sollten Sie von nun an ständig einen Zeugen zu Gesprächen mit dem Jugendamt mitnehmen. Protokollieren Sie die Gespräche sofort aus dem Gedächtnis. Hilfreich, aber gesetzlich verboten, ist ein Diktiergerät in der Tasche, welches auf Stimmen anspricht und bei Pausen Band sparend abschaltet. Fragen Sie den/die Jugendamtsmitarbeiter/in, ob Sie zu Ihrer eigenen Gedächtnisstütze ein solches Band auf den Tisch legen dürfen. Einen Anspruch auf Erlaubnis haben Sie leider nicht. Mitschriften dürfen Sie hingegen jederzeit anfertigen. Unterwerfen Sie sich einem freiwilligen psychologischen Glaubwürdigkeitsgutachten, welches Sie bei Gericht zum Nachweis Ihrer Unschuld einsetzen können. Die Kosten dafür müssen Sie zunächst wohl selbst auslegen, sollten Sie aber unbedingt als Schadenersatzforderung in die Klage gegen Ihre Frau wegen Verleudmung usw. einbringen. Sprechen Sie mit Prof. Udo Undeutsch wegen eines Tests am Lügendetektor. Dieser Test ist zwar juristisch umstritten, doch wurde er bereits in anderen Verfahren akzeptiert. Schaden kann er ihnen nicht, wenn er Ihre Unschuld erweist; eventuell aber nützen. Auch Prof. Undeutsch können Sie im VafK erfragen. Seine Mitarbeiterin Frau Klein ist für den Lügendetektortest und alle maßgeblichen Informationen eine wichtige Ansprechpartnerin. Entsprechende Informationen finden Sie im Internet. Sicher kann man Ihnen auch bei den genannten Vereinen bei der Suche und Kontaktaufnahme helfen. Durch eine Strafanzeige gegen Ihre Frau setzen Sie wahrscheinlich ein Verfahren in Gang, welches die gegen Sie erhobenen Vorwürfe vor Gericht trägt und prüfen wird. Sie haben auf diese Weise eine Chance auf ein Gegengutachten bzw. Glaubwürdigkeitsgutachten, welches die Aussage Ihrer Tochter prüfen und auch das bereits erstellte Gutachten des Jugendamts auf dessen Seriosität hinterfragen wird. Selbstverständlich wird ein solches Verfahren auch Ihre eigenes Verhalten auf den Prüfstand bringen. Auch wenn Sie sich nichts vorzuwerfen haben und der sexuelle Missbrauch Ihrer Tochter nicht stattfand, wird das Gerichtsverfahren kein Kinderspiel für Sie werden, denn Ihre Frau und deren zahlreiche Helfer/innen werden aus Überzeugung, dies sei zum Schutz des Kindes erforderlich, alles daran setzen, Ihre Schuld zu beweisen. Meiner Erfahrung nach wird ein solches Verfahren jedoch auch ohne Ihre Eigeninitiative auf Sie zukommen, wenn Ihre Frau im Sorgerechts- und Umgangsstreit die entsprechenden alleinigen Rechte einklagen und dies mit dem Vorwurf des Kindesmissbrauchs einsetzen wird. Oftmals empfinden Männer starke Skrupel, eine Strafanzeige gegen die (noch) Ehefrau zu erstatten. Sie ist die Frau, die man liebt oder geliebt hat. Meist ist die Hoffnung auf eine Versöhnung noch wach. Nicht selten glaubt man, sie werde die Sache von sich aus klar stellen und zugeben, die Anschuldigung erfunden zu haben. Das Abwarten kann für Sie fatal werden, weil es erstens nicht sicher nach einer solchen Beschuldigung auch zu einem Ermittlungs- und Gerichtsverfahren gegen Sie kommen wird. Es besteht meines Wissens bis heute bei Kenntnis eines sexuellen Kindesmissbrauchs keine Anzeigepflicht, welche zwingend zum Strafverfahren führt. Und weil es zweitens mit großer Sicherheit zu einem Ausschluss des Umgangs kommt, so lange Zweifel an Ihrer Unschuld bestehen. Diese Zweifel werden im Trennungsverfahren thematisiert und führen meist selbst dann, wenn das Gericht Ihre Unschuld vermutet, zu einem Umgangsausschluss. In den mir bekannten Fällen argumentierte das Gericht, dass das Elternverhältnis vollständig zuerstört sei, wenn es zu einem solchen Vorwurf komme und dadurch keine gemeinsame Sorge zum Wohle des Kindes mehr möglich sei. Falls Ihre Frau keine sofortige Anzeige gegen Sie erstattet hat, sondern den Vorwurf "nur" im Sorgerechts- und Umgangsverfahren einsetzen will, wird es mindestens während des obligatorischen Trennungsjahres zu keinem Umgang kommen und auch keine Entscheidung über Ihre Unschuld getroffen werden. Sie müssen also damit rechnen, dass bis zum definitiven Gerichtsbeschluss mindestens ein einjähriger Kontaktabbruch zu Ihrem Kind erfolgt. Deshalb halte ich persönlich es für unklug, die Sache aussitzen zu wollen oder auf ein Wunder des Gesinnungswandels Ihrer Frau zu hoffen. Diese scheint von Ihrer Täterschaft überzeugt zu sein und wurde in diesem Glauben durch ein Gutachten gestützt. Sie wird also keinen Grund sehen, Ihre Meinung zu ändern. Vor dem Hintergrund ihrer festen Überzeugung von Ihrer Schuld muss sie selbstverständlich ihr Kind vor weiterem Kindesmissbrauch schützen. Durch eine sofortige Anzeige gegen Ihre Frau haben Sie meines Erachtens die Chance, das gegen Sie zu erwartende Verfahren zu beschleunigen und eventuell schon während der obligatorischen einjährigen Trennungszeit Ihre Unschuld zu beweisen. Mit einem Unschuldsbeweis haben Sie die Möglichkeit, die Übertragung des alleinigen Sorge- und Umgangsrechts auf Sie als Vater zu verlangen, da die Mutter mit Ihrer falschen Anschuldigung eventuell als bindungsintolerant einzustufen wäre. Rechnen Sie aber nicht zu sehr mit einem Erfolg! Sie müssten vermutlich nachweisen können, dass die Mutter ihre Anschuldigungen nicht etwa nach bestem Wissen und Gewissen zum Wohle des Kindes, sondern aus Böswilligkeit Ihnen gegenüber erhoben hat. Und selbst dann würde das Gericht der Mutter wahrscheinlich eher eine Auflage zur Inanspruchnahme von Erziehungshilfe machen, als ihr das Kind zu entziehen. Zumindest aber wird Ihnen der Unschuldsnachweis die Möglichkeit geben, weiterhin ein großzügiges und freies Umgangsrecht mit Ihrem Kind zu verlangen. Dies wird Ihnen umso sicherer gewährt, je überzeugter das Gericht ist, dass ein solcher Umgang im Interesse des Kindes liege. Gerade bei jungen Kindern ist die Gefahr einer Entfremdung durch einen längerfristigen Umgangsabbruch groß. Ist eine solche Entfremung erst einmal eingetreten, verringert sich die Chance des ausgegrenzten Elternteils auf die Wiederherstellung eines unkomplizierten Umgangs. Bei Gericht ist man sehr oft der Meinung, dass zur Anbahnung zunächst ein professionell betreuter Umgang stattfinden sollte oder dass zwar ein Umgangsrecht des Vaters bestehe, dieses aber zum Wohle des Kindes weiterhin ausgesetzt werden müsse, da Kinder vor allem "zur Ruhe kommen" müssen und nicht in einem "Umgangstourismus" aufwachsen sollen. Immer davon ausgehend, dass Sie Ihre Tochter nicht sexuell missbraucht haben, - ist damit zu rechnen, dass das Kind durch die bereits erhobenen Anschuldigungen und das erstellte fachliche Gutachten schon jetzt seelisch belastet wurde. Auch wenn Ihre Frau sich mit eigenen Fragen an das Kind zurückgehalten haben sollte und das Gutachten mit fachlich einwandfreien Methoden erstellt wurde, ist es verwirrend, ängstigend und beunruhigend für ein Kind, derartigen Fragen ausgesetzt zu werden. Oftmals erspüren Kinder intuitiv, welche Reaktionen und Antworten von ihnen erwartet werden und bemühen sich, diesen Erwartungen zu entsprechen. Sehr oft erwächst daraus ein schlechtes Gewissen und Schuldgefühle wegen eines diffusen Fehlverhaltens, das Kindern nicht einmal begreiflich ist. Auf jeden Fall wird man Sie als Beschuldigten im Interesse des Kindes dazu bewegen wollen, ein Geständnis abzulegen und Ihnen zu diesem Zweck bei Gericht vielleicht auch einen gewissen Deal vorschlagen. Geständnis gegen Strafminderung zum Beispiel. Wie gesagt, ich gehe davon aus, dass Sie unschuldig sind - in 40% aller hochstreitigen Trennungsverfahren wird dieser Vorwurf erhoben, der in ca. 90% von diesen 40% falsch ist (Deutscher Familiengerichtstag, Prof. Willutzki) - sollten Sie aber schuldig sein, so appelliere ich an Sie, dies umgehend zuzugeben, um Ihrer Tochter weiteres Leid durch die auf sie zukommenden Befragungen zu ersparen. Diese Befragungen erzeugen nur allzu oft in Kindern eine bleibende Unsicherheit, ob sie tatsächlich missbraucht wurden oder nicht und bewirken durch diesen Zweifel eine vergleichbare seelische Belastung wie für tatsächliche Opfer. Das Wichtigste für Sie als unschuldig Beklagten ist ein kompetenter Anwalt, der von Ihrer Unschuld überzeugt ist und unerschrocken gegen Richter und Staatsanwalt auftritt, sowie ein ebenso kompetenter Psychologe, der überzeugend für Ihre Unschuld eintritt. Mein Buch "Mein Kind gehört auch zu mir" (Beltz&Gelberg) kann Ihnen ebenfalls weitere Anregungen geben. Da fällt mir noch ein: Falls der Missbrauch (auch) durch Kinderzeichnungen etwa im Kindergarten belegt worden sein sollte, ließe sich dies entkräften, da es mittlerweile eine sehr gute Studie gibt, welche nachweist, dass derartige Zeichnungen zumindest äußerst zweifelhaft sind. Mit einem herzlichen Wunsch, dass die Wahrheit bald ans Licht kommt, Karin Jäckel |