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ElternkummerDas Jugendamt hat unsere sieben Kinder geraubt. |
Urteil:
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8. April 2004 |
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Deutschland abermals wegen einer Sorgerechtsentscheidung verurteilt. Die Straßburger Richter gaben am Donnerstag einem Paar aus Altenberge bei Münster in Westfalen Recht, dem deutsche Gerichte den Kontakt zu ihren Kindern untersagt hatten. Die Berliner Regierung muß dem Urteil zufolge den Klägern 45.000 Euro an Entschädigung zahlen.Die 36 und 37 Jahre alten Kläger haben zusammen fünf Kinder, die heute zwischen einem und acht Jahre alt sind. Bei dem Paar lebten außerdem drei von sieben Kindern aus der ersten Ehe der Frau. Nach einer Intervention des Jugendamts wurde 2001 ein psychologisches Gutachten erstellt, in dem von Risiken für die Entwicklung der Kinder die Rede war. Demnach sollen die Eltern die Kinder "unverhältnismäßig hart" erzogen und auch geschlagen haben. Aufgrund des Gutachtens wurden die Kinder per Gerichtsbeschluß von Kindergarten und Schule abgeholt und in Heime gebracht. Das Jüngste, ein sieben Tage altes Mädchen, wurde direkt von der Entbindungsklinik zu einer Pflegefamilie gebracht. Das zuständige Gericht in Münster fällte diese Entscheidung, ohne Eltern und Kinder angehört zu haben. Es teilte den Eltern auch nicht mit, wo die Kinder waren und untersagte jeden Kontakt zu ihnen. Im März 2003 entzog das Gericht dem Paar das elterliche Sorgerecht. Gericht: Extrem harte MaßnahmenDer Straßburger Gerichtshof rügte dieses Vorgehen als unverhältnismäßig. Es habe keine unmittelbare Gefahr bestanden, die eine solche Entscheidung gerechtfertigt hätte. Vor allem die Trennung der Mutter von dem Säugling sei eine "extrem harte Maßnahme" gewesen. Sie habe die Frau nachhaltig traumatisiert und das Baby des direkten Kontakts zu seiner leiblichen Mutter beraubt. Durch die dauerhafte Trennung von Eltern und Kindern seien zudem die Möglichkeiten einer Zusammenführung der Familie immer weiter reduziert worden. Für das mittlerweile ein Jahr alte jüngste Kind seien die Eltern und Geschwister heute Fremde. Somit sei die Maßnahme auch nicht mehr rückkgängig zu machen. Deutschland habe gegen die Grundrechte auf Schutz der Familie und ein faires Gerichtsverfahren verstoßen. Die Berliner Regierung wurde vom Menschenrechtsgerichtshof schon mehrfach wegen Sorgerechtsentscheidungen gerügt. Erst Ende Februar hatte ein lediger türkischer Vater in Straßburg Recht bekommen. Ihm wurde das Sorgerecht für seinen sechsmonatigen Sohn verweigert, obwohl die Mutter das Kind zur Adoption freigegeben hatte. Text: AFP |
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ELTERN - SIEG in Staßburg |