Elternkummer

"Liebe Mama, du fehlst mir sooooooooooooo sehr."


Original: http://de.video.yahoo.com/watch/4722661/12614989


 

Aeneas Heller, neun Jahre (2.Mai 2006)

Aeneas ist neun Jahre alt, als er kurz nach dem Aufstehen alles verliert, was er liebt: Seine Mutter, seinen (Stief-)Vater, seine Großeltern, seine ganze Familie, sein Zuhause.
An jenem dritten August 2004 brach nicht etwa ein Erdbeben oder ein Autounfall oder ein Tsunami über das Haus seiner Großfamilie herein. Nein, es war nur ein ganz normales behördliches Einsatzkommando zum Wohle des Kindes. Es bestand aus zwölf Personen, darunter Beamten und Polizisten. Einige schnappten Aeneas. Andere packten seine Mutter. Schleppten sie weg.

Da das deutsche Gesetz Gewalt gegen Kinder auch im Zusammenhang mit erzieherischen, betreuenden oder anderweitig fürsorgenden Maßnahmen verbietet, wurde das sich angstvoll in einem Schrank versteckende Kind durch eine Lüge hervor gelockt und gefügig gemacht. Es passiere nichts Schlimmes, logen die Kinderschützer ihm vor. Nur eine kurze Untersuchung im Krankenhaus. Und weil Lügen im Namen des Kindeswohls offenbar ebenso legitime erzieherische Mittel scheinen wie falsche Versprechungen, beruhigte man den verängstigten Kleinen, die geliebte Tante komme ja mit und dürfe dabei sein.
Bis zu diesem Zeitpunkt hatte Aeneas nicht erlebt, belogen und betrogen zu werden. Er vertraute seiner Tante. Also nahm er ihre Hand und verließ seine Familie und sein Elternhaus, in das er nicht mehr zurückkehren sollte. Nach außen hin sah es wie freiwillig aus.

Dass die Tante nur bis zur Ankunft in der Klinik bleiben durfte, wurde weder ihr noch Aeneas verraten. Kaum dort, wurde er zu Untersuchungen mitgenommen und von ihr getrennt. Sie durfte sich nicht einmal von ihm verabschieden. Und als sie sich voller Empörung über diesen miesen Trick bei der Klinikleitung beschwerte und im Foyer auf den Jungen warten wollte, wurde ihr angedroht, sie mit Hilfe der Polizei gewaltsam entfernen zu lassen. Obwohl sie ihn dringend darum bat, richtete der zuständige Herr Professor dem verlassenen Jungen nicht einmal aus, dass die Tante ihn nicht freiwillig im Stich gelassen hatte, sondern nicht bei ihm bleiben durfte.

Die gleichzeitig ebenso verzweifelt wie vergeblich gegen den Kindesraub ankämpfende Mutter schaffte man in die geschlossene Abteilung einer Psychiatrie-Einrichtung.

Es war einer dieser Jugendamts-Zugriffe ohne jede Vorwarnung. Ein paar Minuten nur, die die heile Welt der Hellers jedoch nicht nur veränderten, sondern zerstörten. Bis heute.

Was, um Himmels Willen, war denn geschehen? Das Jugendamt, denkt man, sei doch eine anständige deutsche Behörde, die ordentlich und rechtmäßig arbeiten muss. Und zwar für Kinder, für das Wohl von Kindern. Das Jugendamt ist doch keine "Kinderklaubehörde", wie vor einigen Jahren auf einer Tagung in Bad Boll beteuert wurde.

Zweifellos gibt es Jugendamtsmitarbeiter beiderlei Geschlechts, die hervorragende Arbeit im besten Interesse für Kinder leisten. Aber ist das auch im "Fall Heller" so?

Wie auf der Webseite der Mutter www.petra-heller.info zu lesen ist, bestand das "Verbrechen" der Mutter darin, während der Schwangerschaft von einer Zecke gebissen worden zu sein und nachweislich an einer durch Zeckenbiss ausgelösten Borreliose bzw. Lyme-Krankheit (www.netdoktor.de/krankheiten/fakta/borreliose.htm) zu erkranken. Ein Infekt, der zu starken Gelenkbeschwerden, Schmerzen und fortschreitenden neurologischen Veränderungen führen kann und die Mutter vorübergehend an den Rollstuhl fesselte.
Das "Verbrechen" des Kindes bestand darin, nachweislich bereits im Mutterleib mit Borreliose infiziert worden zu sein und von Anfang an Symptome der Krankheit zu zeigen.

Da das Kind trotz der ärztlich angeordneten und überwachten, schulmedizinisch anerkannten und erfolgreichen, von der Krankenkasse bezahlten Heilbehandlung dieser Borreliose weiterhin Krankheitssymptome zeigte und deshalb von einer Lehrerin als Simulant ausgelacht wurde, verlangte die Mutter mehr Rücksichtsnahme auf ihr Kind.
Das Jugendamt und ein psychologischer Gutachter des Gesundheitsamtes kamen ins Spiel. Ein Gutachten, ohne Wissen und ohne jede direkte Exploration von Mutter und Kind angefertigt, behauptete ihre böswillige Schädigung des Kindeswohls durch Vortäuschen einer Krankheit und deren falsche Behandlung.

Und - "Zugriff."

Ein Brief, den der kleine Aeneas kurz nach seiner behördlichen Einweisung ins Kinderkrankenhaus an seine Mutter schrieb, zeigt die Herz zerreißende Verlassenheit des Jungen, der an für ihn unverständliche medizinische Apparate angeschlossen wurde und zusätzlich zur eigenen Not verzweifelte Angst um die Mutter litt.
Er weiß, wie sehr sie ihn liebt. Und er fürchtete, dass sie ohne ihn nicht mehr leben wollen würde. Seine Bitte, sie möge sich doch nur ja nichts antun, ist ein flehentlicher Appell des Neunjährigen, an die über alles geliebte Mutter, ihn nicht für immer zu verlassen, sondern schnellstens zu kommen und ihn zu retten und nach Hause zu holen. Ungeschrieben steht zwischen den Zeilen: Ich vertraue dir, dass du kommen wirst und mich holen kommst. So lange du lebst.

Aeneas, der seiner Mutter heute durch behördliche Anordnung zwangsentfremdet ist, vertraute ihr zu Recht. Sie nahm den Kampf um ihn gegen die behördlichen "Kinderschützer" auf. Aber die in den Raum gestellte psychologische Diagnose "Münchhausen-by-Proxy" ist wie ein Inquisitionsurteil. Was immer Petra Heller zu ihrer Entlastung anführt, wer immer sich mit einem Leumundszeugnis an ihre Seite stellt, nicht einmal ein sie völlig rehabilitierendes psychologisches Gutachten bewirken ein Umdenken der Verantwortlichen in Jugendamt und Familiengericht.

Im Gegenteil: Aeneas wurde einer Pflegefamilie zugeführt. Seit der behördlichen "Kindesherausnahme" aus seiner eigenen Familie hat er seine leiblichen Angehörigen nie wieder gesehen. Mit der Mutter sind auch Stiefvater und Großeltern in den Verdacht der Kindesschädigung geraten. Und anders als in anderen Verfahren, in denen es "in dubio pro reo" heißt und bis zur einwandfreien Feststellung der Schuld eines Tatverdächtigen die Unschuldsvermutung zu gelten hat, reicht im familiengerichtlichen Zusammenhang ein böser Verdacht aus, um Kinder auf Dauer ihren Eltern zu entreißen und Eltern ihren Kindern.

In Petra Hellers Fall ordnete der verantwortliche Richter eine psychologische Zwangsbegutachtung der Beschuldigten an, um ihre geistige und seelische Gesundheit auf den Prüfstand zu stellen. Die Exploration soll, wie Petra Heller begründet befürchtet, ein Psychiater durchführen, den sie bereits kennt. Wie sie vor aller Welt auf ihrer Internetseite und vor der Presse bekundet, konnte sie sich nach ihrer behördlichen Zwangseinweisung in die geschlossene Psychiatrie nur mit Mühe davor schützen, von diesem Fachmann mit schweren Psychopharmaka behandelt zu werden, obwohl sie kerngesund ist. Als sie ihn fragte, mit welchem Recht er sie sofort medikamentieren wolle, obwohl er sie nie untersucht habe und gar nicht kenne, meinte er noch Tags darauf vor Petra Hellers Ehemann und dem eilends hinzugezogenen Rechtsanwalt, die Behandlung sei nötig; schließlich wolle sie doch ihr Kind bald wieder sehen.
Kein Wunder also, dass Petra Heller misstrauisch ist und Angst hat.

Sie hat das Jugendamt als willkürlich agierende Institution und das Familiengericht in seinen Beschlussfindungen und Beschlüssen als ungerecht wahrgenommen. Sie hat von den beruflichen Fähigkeiten des Psychiaters, der das angeordnete psychologische Zwangsgutachten ausführen soll, die denkbar schlechteste Meinung. Sie war bereits einmal als Gesunde in die geschlossene Psychiatrie zwangseingeliefert und dort festgehalten worden. Für einen logisch denkenden Menschen stehen alle Zeichen dafür, dass das psychologische Zwangsgutachten mit hoher Wahrscheinlichkeit tendentiell gegen sie ausgeführt werden und sie als "Münchhausen-by-Roxy"- krank darstellen könnte.

Eine solche Diagnose würde das von dem verantwortlichen Richter mit der Anordnung zur Zwangsbegutachtung bereits eingeleitete Entmündigungsverfahren endgültig in Gang setzen und mit Petra Hellers erneuter Zwangseinweisung in die geschlossene Psychiatrie enden.
"Und dann?", fragt die Mutter sich in Angst. "Wer könnte dann noch für Aeneas kämpfen? Wer könnte ihn nach Hause zurück holen?"
"Niemand!", sie weiß es.

Bis heute entzieht Petra Heller sich der gerichtlich angeordneten Zwangsbegutachtung durch die Flucht. Unentdeckt im Ausland lebend, kämpft sie noch immer mit allen ihr möglichen legalen Mitteln um Aeneas.
Die Familie demonstriert jeden zweiten Samstag mit Freunden, Verwandten und Ärzten vor dem "Alten Rathaus" der Stadt. Presseberichte in Print- und Bildmedien, Offene Briefe, um eine schnelle und mitmenschliche Entscheidung für Mutter und Kind bittende Anrufe von mit der Mutter solidarischer Persönlichkeiten bei den verantwortlichen Entscheidungsträgern, eidesstattliche Erklärungen von Borreliose-Experten sowie juristischer Beistand bis zur völligen Pleite der Mutter - welche anderen legalen Mittel gibt es noch?

Weder die Argumente der Mutter, weder die fachliche Stellungnahme der vormals das Kind behandelnden Ärzten, noch andere, unabhängige Mediziner, die allgemeine Expertisen zur Borreliose-Krankheit abgaben und die Notwendigkeit sowie die Ungefährlichkeit der medizinischen Versorgung des Kindes bestätigten, geschweige denn der Großfamilie des Kindes und deren soziales Umfeld beirrten das Gericht.
Nicht einmal nicht die Aussage des zu Gunsten der Mutter sprechenden Experten D. Jones, Kinderarzt und Spezialist für die Behandlung von Kindern, die schwer chronisch an Borreliose erkrankt sind. Er hat 8000 Kinder erfolgreich gegen Borreliose behandelt, verfügt über alle relevanten Laboruntersuchungen von Aeneas und zeigte sich so entsetzt über das Vorgehen der Behörden im "Fall Heller", dass er hat bereits im August 2004, nur drei Wochen nach dem Sorgerechtsentzug, an das zuständige Gericht schrieb, der Kindesentzug von Aeneas sei medizinisch nicht zu begründen.
Das Gericht reagierte nicht.

Statt dessen glaubte der verantwortliche Richter dem Gerichtsgutachter, der das Kind ohne Vorlage medizinischer Beweise für gesund erklärte, und stimmte dem Antrag des städtischen Jugendamtes zu, der Aeneas angeblich krank machenden Mutter alle Elternrechte zu entziehen.

Auch sämtliche Anträge der Großfamilie, das Kind sehen zu können, wurden entweder ohne oder mit fadenscheiniger Begründung abgewiesen. Nicht einmal dem Gemeindepfarrer wurde ein Besuch gestattet. Selbst ein Besuchsantrag eines die Mutter beratenden Arztes wurde vom Gericht mit ausweichender Begründung verworfen. Alle weiteren Umgangsgesuche wurden mit der Auflage abgeschmettert, dass niemand aus der Familie das Kind besuchen dürfe, der nicht zuvor psychologisch geprüft und für gut befunden worden sei.

Petra Hellers Anwalt legte Beschwerde gegen das mit der richterlichen Anordnung zur Zwangsbegutachtung eingeleitete Entmündigungsverfahren ein. Diese Beschwerde wurde abgewiesen.

Mittlerweile wurde Petra Heller durch einen unabhängigen Psychiater untersucht und exploriert. Im Ergebnis erklärt er sie für psychisch völlig gesund und erziehungsfähig. Damit nicht genug, äußert er sich sehr negativ über das Vorgehen der verantwortlichen Behörden sowie den dringenden Verdacht, die Behörden wollten durch ihr Beharren auf einer falschen Diagnose lediglich ihren eigenen Ruf retten.

Darüber hinaus bestätigte ein fachkompetenter Internist vor der laufenden Fernsehkamera, dass die medizinische Therapie des kleinen Aeneas gegen Borreliose dringend notwendig und richtig war. Keinesfalls sei durch diese medizinische Behandlung das Kindeswohl geschädigt worden. Vielmehr sei die Argumentation der Behörden und des Gerichtsgutachters gegen diese Therapie falsch.

Seit kurzem machten nun auch verschiedene Fernsehsender, Radio- und Zeitungsberichte auf diesen besonders schweren Fall behördlicher Kindesentziehung aufmerksam. Unter anderem erfolgte am 20. März 2006 ein sehr genauer, zusammenfassender Pressebericht durch den Sender "PRO 7" (s. www.petra-heller.info)

Ein Bericht, der schneller als geahnt Wirkung zeigte. Bereits Tags darauf, am 21.März 2006, erschien plötzlich und überraschend eine unbekannte Dame an der Haustür der Großfamilie Heller. Sie stellte sich als Mitarbeiterin der "Geschwister-Gummi-Stiftung" vor und versprach den staunenden Angehörigen eine umgehende Telefonerlaubnis für den kommenden Nachmittag 16 Uhr und Kontaktanbahnung mit dem Kind. Allerdings nur sofern die Familie jede weitere Öffentlichkeitsarbeit einstelle.

Obwohl die unbekannte Dame keinen entsprechenden richterlichen Beschluss vorlegen konnte, sollte nach über anderthalb Jahren Prozessverschleppung auf einmal sofort ein gerichtlicher Beschluss im Sorgerechtsverfahren gefällt werden?
Derartige "Wunder" stimmten die Familie misstrauisch. Aus schlechter Erfahrung klug geworden, rechnete man mit Fallen und wollte kein Risiko eingehen. Die Anwaltschaft der Familie Heller wurde beauftragt, der Sache nachzugehen.

Rasch stellte sich die tatsächliche Herkunft der Dame als vom Jugendamt heraus. Sie war von der Kinder- und Jugendpsychiatrie, in der man das behördlich entführte Kind medizinisch behandelte, ermächtigt worden, die "Kontaktanbahnung" zu leiten.
Wollte die durch die erfolgreiche Öffentlichkeitsarbeit der Familie ("Offene Briefe" Nr. 5-8 auf www.petra-heller.info) in die Kritik geratene Klinik weitere peinliche Berichte verhindern? Wie auch immer, der Plan misslang. Die aufgestellte Falle mit Aeneas als Lockvogel darin schnappte nicht über der Familie zu, denn der Schwindel flog gerade noch rechtzeitig vor dem Abbruch der angebahnten Pressekontakte auf. Statt Aeneas nach 18 Trennungsmonaten frei mit Großtante und Stiefvater telefonieren zu lassen und ihnen allen endlich die Möglichkeit zu geben, sich einander anzuvertrauen, musste er die offenbar dicht neben ihm stehende und heimlich mithörende "Kontaktdame" immer wieder um Erlaubnis fragen, ob er auf bestimmte Fragen antworten und was er erzählen dürfe oder nicht.

Selbstverständlich hätte Petra Heller sofort und gern auf jede weitere Öffentlichkeitsarbeit verzichtet, hätte sie ihren Sohn endlich wieder in die Arme schließen und nach Hause holen dürfen.
Doch angesichts der Unehrlichkeit, mit der die angeblich von der "Gummi-Stiftung" kommende Dame des Jugendamts ihrer Familie begegnet war und angesichts des Drucks, den sie bei jenem ersten, so lange schmerzlich vermissten und ersehnten Telefonat auf das Kind ausübte, wagten die Hellers nicht, auf weitere Pressearbeit zu verzichten. Sie hätten damit das einzige Hilfsmittel aufgegeben, das ihnen gegen die behördliche Willkür geblieben war und dennoch keinerlei Sicherheit für die Heimkehr des Kindes erhalten.

Seit damals ist viel Zeit vergangen. So viel, dass der verantwortliche Richter anscheinend selbst schon nicht mehr recht weiß, was er angeordnet oder eingeleitet hat. Joumana Gebara erklärt an Eides Statt, ihr gegenüber habe der am Telefon ältlich wirkende Herr erklärt, eigentlich dürfe er über den Fall Heller nicht sprechen, doch habe er gegen Petra Heller weder ein Entmündigungsverfahren eingeleitet, noch ihren Umgang mit ihrem Sohn verboten. Er habe ganz im Gegenteil der Mutter dringend nahe gelegt, ihren Sohn zu besuchen und versprochen, sie zu den Umgangskontakten abholen zu lassen. Die Mutter aber sei nicht darauf eingegangen. Sie wolle ihren Sohn doch gar nicht sehen und erfinde die ganze Geschichte nur.
Eine erstaunliche Aussage, bedenkt man, dass es bei www.petra-heller.info die handschriftliche richterliche Anordnung zur Zwangsbegutachtung sowie die genaue Ausführung der zu explorierenden Punkte gibt.

Ein wenig Hoffnung schöpft Petra Heller aus der Hilfe von immer mehr Borreliose-Experten, die sich an ihre Seite stellen, um sie in ihrem Kampf um ihren Sohn und die eigene Reputation zu unterstützen.

Dr. Helen Hayward-Brown ist eine von ihnen. Die renommierte Dozentin für Medizinsoziologie und Anthropologie an der Universität von Sydney kämpft von Australien aus weltweit gegen die falsche Anschuldigung des "Münchhausen-by-proxy-Syndroms", welches beschuldigte Mütter gnadenlos aus dem Leben ihrer Kinder ausgrenzt.
Ihr viel beachteter Vortrag "Falschanschuldigungen des MSBP durch medizinische Experten" vom 20. 2. 2006 ist auf www.petra-heller.info in der Rubrik "Münchhausen-by-proxy-Syndrom und Lyme-Borreliose unter "Wissenschaftler und Politiker protestieren gegen das Unrecht" zu lesen.

In ihrem "Affidavit", http://www.petra-heller.info/AErzte_Wissenschaftler_und_Po.208.0.html#860, einer eidesstattlichen Erklärung mit Expertise, die sie Petra Heller sandte und die dem zuständigen Gericht seit Frühjahr 2006 ohne jede richterliche Reaktion vorliegt, schrieb Frau Dr. Helen Hayward-Brown: "Meiner Ansicht nach ist dies einer der schwersten Fälle einer fälschlichen Anschuldigung von MSBP, die ich in meiner zehnjährigen Forschungsarbeit über dieses Thema erlebt habe."
Zudem verwies sie auf Gerichtsurteile in Europa, in den Niederlanden, Finnland und Deutschland, die gegen die Falschdiagnose vorgingen: "Es hat vor dem Europäischen Gerichtshof ähnliche Entscheide im Zusammenhang mit den folgenden Fällen gegeben:* *Venema gegen die/ /Niederlande 35731/97 [2002] ECHR 817 KA gegen Finnland (27751/95 [2003] ECHR 27, TP und KM gegen GB, 28945/95 [2000] ECHR 328 sowie Haase gegen Deutschland [2004] (11057/02)."

Auch Frau Dr. med. Virginia Sherr engagiert sich für Petra Heller und erteilt fachlich hoch qualifizierte Auskunft über Falschanschuldigungen des "Münchhausen-by-Proxy-Syndroms" bei Borreliose.
Lesenswert dazu ist ihr Fachartikel in dem Journal "Medical Hypothesis": http://www.petra-heller.info/fileadmin/user_upload/petra-heller/Dokumente/Artikel_V.Sherr.pdf

Ich habe mit Petra Heller viele Stunden lang gesprochen, mir ihren elterlichen Kummer angehört, Fragen gestellt, auch sehr kritische, zweifelnde, und mich überzeugende Antworten erhalten. So bin ich zu der Auffassung gelangt, dass Aeneas und seiner Familie Unrecht getan wurde und weiterhin getan wird.
Aus diesem Grund stelle ich mich an ihre Seite und in die Reihe jener, die sich dafür stark machen, dass dieser behördliche Alptraum schnellstens endet, die Verantwortlichen für ihre Entscheidungen zur Rechenschaft gezogen werden und die Bundesregierung endlich eingreift, um behördliche Inkompetenz, Willkür und Grausamkeit im Namen des Kindeswohls abzustellen.

2. Mai 2006
Karin

Kontaktadresse:

http://www.petra-heller.info
Mail@petra-heller.info
Familie Heller, Greiffenbergstraße 33 in 96052 Bamberg

Offener Brief:
Eidesstattliche Erklärung von Hayward-Brown
vom 2. Juni 2006 (pdf)

Offener Brief:
Vortrag von Dr. Brown vom 4. Juni (pdf)

BAMBERGER ERKLÄRUNG
verabschiedet im Rahmen des internationalen Symposiums "Deutsche Jugendämter und Europäische Menschenrechtskonvention"
unter dem Vorsitz von Annelis Oeschger, Präsidentin der Konferenz der Internationalen Nichtregierungs-Organisationen des Europarates in Brüssel

Petra Heller.Com - Inhaltsverzeichnis der Rubrik
"Aktuelles nach Datum"

http://www.pressetext.de/pte.mc?pte=071011021

Bamberger-Erklärung.pdf



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