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ElternkummerKinder sagen nicht immer die Wahrheit |
Antwort von Karin Jäckel |
3. März 2004 |
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Hallo, Herr Pech, wahrscheinlich kennen Sie meine Bücher über sexuellen Kindesmissbrauch nicht, sonst wüssten Sie, dass ich den Missbrauch mit dem Missbrauch und straffreie Falschanschuldigungen eines Elternteils gegenüber dem anderen seit Jahren und als eine der ersten deutschen Autorinnen scharf verurteile und dafür bis heute nicht nur von Frauen, sondern auch von pädophilen Männern angegriffen werde. Es ist ein ebenso widerwärtiges wie qualvolles Unrecht, das durch derartige Falschanschuldigungen Kindern und unschuldigen Erwachsenen/Elternteilen angetan wird. Der Wunsch, den Erwartungen des Fragen stellenden zu entsprechen und dem eine bestimmte Antwort hören wollenden Elternteils zu gefallen, macht Kinder zu willfährigen Opfern. Besonders dann, wenn sie den Scheidungskrieg der Eltern, den Verlust eines Elternteil und der Großfamilie sowie den Zusammenbruch der ganzen Familie miterleb(t)en und nun große Angst haben, auch den anderen Elternteil zu verlieren. Aber vergessen wir auch nicht den großen Schaden, den jede Falschanschuldigung den wahren Opfern zufügt, die vor dem Hintergrund solcher Lügen in ihrer Glaubwürdigkeit erschüttert werden. Da die einzigen Zeugen einer sexuellen Missbrauchshandlung fast immer die Opfer sind, bedeutet die zweifelhafte Glaubwürdigkeit des Opfers ein "in dubio pro reo" für den nicht eindeutig zu überführenden Täter/die Täterin. Womit genau das eintritt, was Täter/innen ihren Opfern stets einreden: "Dir glaubt sowieso keiner, wenn du das sagst. Alle werden sagen, dass du spinnst." Meiner Meinung nach ist es ungeheuerlich, dass der Gesetzgeber derartige Verleumdungen und Missbrauch mit dem Missbrauch im elterlichen Trennungskrieg großzügig in die Kathegorie "verzeihliches Fehlverhalten" einordnet. Schutz für die Würde des Kindes und des fälschlich Beschuldigten würde durch eine zur Abschreckung angedrohte und angewandte Bestrafung des/der Verleumders/in erfolgen. Vermutlich müsste dann der Deutsche Familiengerichtstag nicht konstatieren, dass in mindestens 40 Prozent der hochstrittigen Scheidunsgverfahren Missbrauch mit dem Missbrauch getrieben und zumeist Väter fälschlich beschuldigt werden. Als Mindeststrafe stelle ich mir vor, dass aus einer solchen menschenverachtenden und die Würde auch des Kindes zutiefst verletzenden Verhaltensweise zumindest die Erziehungsunfähigkeit des/der Verleumders/in zu erkennen und diesem das elterliche Sorgerecht zu entziehen wäre. Kinder, die zu derartigen Falschaussagen manipuliert wurden, leiden ihr Leben lang unter den damit verbundenen Zweifeln und Schuldgefühlen. Meist wissen sie irgendwann nicht mehr, ob ihnen wirklich ein sexueller Missbrauch angetan wurde oder nicht. Die Folgen zeigen sich spätestens in der Bindungsproblematik des erwachsenen Kindes. Erwachsene/Elternteile hingegen werden auch dann den an ihnen haften bleibenden Schatten des Verdachts fast nie mehr los, wenn sie per Gerichtsurteil frei gesprochen und entlastet wurden. Für Sie und Ihre Tochter hoffe ich daher von Herzen, dass Sie den wahren Sachverhalt aufklären können und sowohl Ihr Kind als auch Sie selbst entlastet und vollständig rehabilitiert werden. Karin Jäckel |