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ElternkummerSind ledige Mütter weniger wert? |
Antwort von Karin Jäckel
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25. Februar 2003 |
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Liebe Kristina, zunächst möchte ich Sie wegen des langen Wartens um Entschuldigung bitten. Ich habe momentan viel Privates um die Ohren. Der Inhalt Ihrer Zeilen und Ihre darin zum Ausdruck kommende Lebenserfahrung haben mich tief berührt. Selbstverständlich haben Sie Recht: es muss in jedem Fall das Wohlergehen von Kindern an erster Stelle stehen. Es ist auch aus meiner Sicht nicht einzusehen, warum Kinder die Zeche für die von ihren Eltern gewählte Lebensform mit Verzicht auf Lebensqualität bezahlen müssen und warum unverheiratete Elternteile weniger Elternrechte sowie weniger Elternpflichten haben sollen als verheiratete. Zustimmen muss ich Ihnen auch, was die vor allem bei Trennung benachteiligende Rechtsposition lediger Mütter gegenüber verheirateten Müttern betrifft, Ergänzend füge ich die unerträgliche Rechtslage der so genannten Zweitfrauen hinzu. Leider heilt der aktuelle Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, die nicht verheiratete Mutter als alleinbestimmend über das Wohl ihres Kindes zu bestätigen, diese Uhrechtszustände und Benachteiligungen nicht. Im Gegenteil, es schafft neue und verschärft elterliche Machtkämpfe um Kind und Geld. "Familie ist, wenn alle aus demselben Kühlschrank essen", sagte die heutige SPD-Gesundheitsministerin Ulla Schmidt vor wenigen Jahren anlässlich einer Podiumsdiskussion zu mir. Dieser burschikosen und wenig qualifizierten Definition folge ich nicht. Aber dennoch ist klar, dass Familie heute nicht mehr die Lebensform ist, welche die Gesetzgeber der politischen Ära kannten, die das Grundgesetz und Familiengesetz manifestierten. Angesichts der ständig steigenden Trennungs- und Scheidungszahlen müssen wir uns als Indviduen und als Gesellschaft von der Familie auf immer und ewig verabschieden. Was bleibt, ist der kleinste gemeinsame Nenner der Familie: das Kind. Und darum muss sich der bisher der Gesamtfamilie geltende Schutz der Solidargemeinschaft von den Elternteilen weg und auf das Kind konzentrieren. Seine Rechte auf gelebte Elternbeziehungen und aktive, persönliche Fürsorge durch beide Elternteile müssen geschützt werden. Leider wird dies in der politisch-gesetzlichen Entscheidungsträger(innen)-Rige nicht so gesehen, obwohl der Begriff des Kindeswohls in aller Munde ist. Noch immer ist der Schutz der Lebensform Ehe, besonders der Schutz der Erst-Ehe, und somit das Erwachsenenrecht vorrangig vor dem Wohl des Kindes, so dass nicht ehelich geborene Kinder den ehelich geborenen gegenüber trotz mehrerer halbherziger Gesetzes-Reförmchen weiterhin benachteiligt werden. Sie, sehr geehrte Frau Kristina, haben vor rund zehn Jahren Ihre Entscheidung gegen die rechtlich sicherere Seite der Ehe aus materiellen Gründen getroffen, obwohl Sie und Ihr Lebensgefährte sich im Herzen verheiratet fühlten. Sie vertrauten -wahrscheinlich beide - darauf, dass ein Liebesversprechen und die mit der Verlobung verbundene Absichtserklärung einer künftigen Ehe ebenso bindend und vor allem zu Gegenseitigkeit verpflichtend sei wie ein Ehevertrag. Hintergrund für diese Entscheidung war, dass Sie beide aus mir durchaus verständlichen Gründen nicht einsahen, der Erst-Frau vollumfänglich in dem vom Gesetzgeber vorgesehen Maße Unterhalt zu leisten, weil ihnen dies unangemessen schien und das Wohl Ihrer eigenen (Zweit-)Beziehung geschmälert hätte. Ihre nichteheliche Beziehung war damals ein wirksamer Trick. Heute wendet Ihr ehemaliger Lebensgefährte diese Tricks gegen Sie an. Auf diese Weise sind Sie, liebe Kristina, inzwischen leider zu einem der typischen Statistik-Fälle der Trennungsbilanz geworden. Das heißt, Sie gehören zur Gruppe derer, die in einer Zweit-Beziehung lebten und daher ein nahezu doppelt so hohes Risiko hatten, damit zu scheitern als Paare in einer Erstbeziehung. Und ebenso wie der Vater Ihrer Kinder sich damals gemeinsam mit Ihnen gegen die Unterhaltsleistungen für seine Erst-Frau entschied, so entscheidet er sich jetzt mit seiner neuen Partnerin gegen Sie in der aktuellen Zweit-Frauen-Rolle und somit erneut gegen die unangemessen scheinenden Unterhaltsleistungen. Das heißt, er praktiziert Erprobtes und weil er weiß, dass er damit dem Gesetz entspricht, hat er nicht die geringsten Skrupel dabei. Ob es menschlich wertvoll oder würdelos ist, scheint ihn nicht zu bedrücken. Aber vermutlich tat es das damals auch nicht. Ich persönlich halte es für menschlich wenig wertvoll, Versprechen zu brechen und sich um Unterhaltsleistungen und Verantwortungen zu drücken und einen Menschen im Stich zu lassen, mit dem man einmal für immer leben und Kinder haben wollte. Dass Sie und Ihre Kinder in so tiefe existentielle Not gerieten, während der Vater der Kinder in soliden finanziellen Verhältnissen lebt, ist sehr hart für Sie und die Kinder und sollte den Vater zur Hilfe bewegen. Und zwar ganz selbstverständlich, einfach deshalb, weil es um den Lebensrahmen seiner Kinder geht. Immer vorausgesetzt, seine Lebensumstände sind tatsächlich so gut, wie Sie dies annehmen, ist sein Desinteresse kaum zu verstehen und noch weniger gut zu heißen. Trotzdem kann er sich beruhigt zurücklehnen, denn er handelt ja im Rahmen des Gesetzes. Fatal. Und traurig, dass er - oder Sie? - sich im Laufe Ihrer Beziehungsjahre offenbar so sehr verwandelt haben, dass Ihre Pläne sich in Luft auflösten. Als inakzeptabel sehe ich allerdings auch die Haltung von Müttern und Vätern (!) an, die Kinder quasi als Straf-Instrument benutzen, um durch deren Entzug den Lebenspartner für ein vermeintlich oder tatsächlich schändliches Verhalten abzustrafen. Ganz egal, wie mies sich ein Vater gegen eine Mutter und umgekehrt eine Mutter gegenüber einem Vater benommen hat, - das geht die Kinder nichts an. Sie haben diesen Elternkrieg nicht gewollt. Sie leiden darunter, dass sich die beiden ihnen liebsten Menschen verbal oder gar real die Köpfe einschlagen. Und sie wünschen sich nichts mehr und nichts hoffnungsloser als ihre beiden Elternteile zu behalten. Deshalb kann ich zwar verstehen, wenn man sich als verlassene und im Stich gelassene Frau durch das neue Urteil des Bundesverfassungsgerichts bestätigt und im eigenen Strafbedürfnis bestärkt fühlt. Aber richtig ist es nicht, denn dieses Urteil mag die Rechte der Mutter schützen, doch es beschädigt die Rechte der Kinder. Ich finde, dass ein gesunder, erwerbstätiger Vater - ebenso wie eine Mutter - selbstverständlich zu Unterhaltsleistungen für eigene Kinder verpflichtet ist und auch den betreuenden Elternteil dieser Kinder so lange finanziell unterstützen muss, wie dieser die Kinder selbst umsorgen muss, um deren gesundes und glückliches Gedeihen zu gewährleisten. Dies kann im Einzelfall dauerhaft sein. Wer absichtlich und böswillig keinen Unterhalt für eigene Kinder leistet, z.B. um den anderen Elternteil zu bestrafen, begeht eine Straftat an seinen Kindern. Diese ist identisch zu bewerten wie die Straftat eines Elternteils, welcher ein Kind schwer vernachlässigt und hungern lässt. Ebenso hart muss aber auch ein Elternteil bestraft werden, welcher Umgangsboykott begeht, denn dieser Elternteil lässt die Seele des Kindes verhungern und begeht eine seelische Grausamkeit, welche nicht selten zu lebenslangen Belastungen des heranwachsenden Kindes führt. Gar nicht zu reden von der seelischen Grausamkeit gegenüber dem Elternteil, dem das Kind entzogen und entfremdet wird. Ebenso bin ich der Meinung, dass Eltern bei Strafe dazu verpflichtet sind, ihre Umgangspflicht wahrzunehmen. Dass sich Elternteile bewusst und aus Gleichgültigkeit oder weil sie den anderen Elternteil ablehnen, von ihren Kindern abwenden und diese nicht (mehr) sehen wollen, müsste strafrechtlich verfolgt werden und mit hohen Geld- oder hilfsweisen Haftstrafen belegt werden. Ausnahmen kann es hier nur geben, wenn die Gewalttätigkeit eines Elternteils nachgewiesen ist und kein betreuter Umgang unter Therapieauflage Abhilfe schafft. Diese Meinung vertrete ich, weil ich weiß, dass Kinder ihre Elternteils selbst dann schmerzlich lieben, wenn diese sie misshandelt und sexuell missbraucht haben. Kinder müssen die Chance bekommen, auch einen solchen Elternteil kennen zu lernen und auf diese Weise bewusst zu verinnerlichen, dass diese Gewalt nicht ihre eigene Schuld war. Und diese Chance bekommen sie nicht durch Lehren Dritter, sondern durch eigenen Augenschein und eigene Erfahrungen. Wenn ich Ihre Ausführungen lese, fühle ich mich im
Zwiespalt, ob ich denken muss, dass jeder Mensch die freie Entscheidung zwischen dem sicheren Weg der gesetzlich geschützten Ehe und der
freien, gesetzlich nicht oder weniger geschützten
nichtehelichen Beziehung hat. Dass man also jederzeit die freie Wahl hat und für die Folgen einer Fehlentscheidung gerade stehen muss. Doch durch all die Theoretisiererei ist den Kindern nicht geholfen, die ohne Wenn und Aber ein ganz natürliches, biologisches Recht auf ihre beiden Elternteile haben. Das Recht, wie schon gesagt, mit ihnen zusammen zu sein, von beiden Elternteilen umsorgt, groß gezogen und erzogen und fürsorglich versorgt zu werden. Voraussichtlich werden wir nicht mehr in gesellschaftliche Normalzustände von vor 30,40 Jahren zurückkehren, als es in nahezu jeder Familie ganz selbstverständlich war, Kinder zu haben und diese grundsätzlich innerhalb der eigenen Familie von ihren leiblichen Eltern aufzuziehen und ohne nennenswerte Förderung aus der öffentlichen Hand in Eigenleistung zu versorgen. Die autonome, für die öffentliche Hand quasi kostenlose Familie stirbt offensichtlich aus. Und die Anzahl der Kinderlosen steigt rapide. Leider! Folglich muss der Gesetzgeber diese Veränderungen in die Familiengesetzgebung einarbeiten. Dies geschieht seit den 70er Jahren fast ununterbrochen. Leider ist die Zielsetzung der dafür Verantwortlichen fast ausschließlich auf die erwerbstätige junge Frau und Mutter ausgerichtet, deren (auch mir sehr wichtiges) Recht auf Arbeit, Einkommen und Karriere massiv ausgebaut und geschützt werden. Die Rechte der Kinder erziehenden Mütter stehen dahinter jedoch skandalöserweise weit zurück, so dass ein gesellschaftliches Wertegefälle zwischen erwerbstätiger udn nicht erwerbstätiger Mutter entstanden ist. Der Begriff der "Nur-Hausfrau" spricht für sich. Ursache dafür ist, dass die Zielsetzung der Reformatorinnen und Reformatoren weit überwiegend der öffentlichen Betreuung und nicht der innerfamiliären Erziehung gilt. Wenn wir als Gesellschaft und speziell als Mütter und Väter verbindliche Kinderrechte und den Schutz der Lebensform Familie z.B. durch ein eigenes Familiengehalt für das Großziehen von Kindern haben wollen, - wenn wir wollen, dass die mit dem Großziehen von Kindern für die Gesellschaft verbundene Leistung von der Gesellschaft honoriert wird, - dann müssen wir als Eltern dafür kämpfen und uns als Individuen politisch, wirtschaftlich und wissenschaftlich stark machen. Sie, liebe Kristina, sind eine gebildete und über Ihre Rechte umfassend informierte Frau. Eine, die sich gut ausdrücken und engagiert für ihre Sache und die Interessen ihrer Kinder eintreten kann. Das ist sehr gut so. Ich bin sicher, auf Frauen wie Sie warten Organisationen wie die der Familienfrauen und Familienmänner e.V., der Verband Alleinerziehender oder der W.O.M.A.N-Deutschland ebenso wie das politische Parteienfeld Ihres Lebensraumes. Gern würde ich unsere Korrespondenz in den Kummerkasten auf meiner Webseite einstellen und bitte Sie dafür um Erlaubnis. Selbstverständlich würde ich Ihre Daten anonymisieren. Meiner Meinung nach sprechen Sie mit Ihren Überlegungen vielen Müttern aus der Seele. In Erwartung Ihrer Antwort grüße ich Sie mit besten Wünschen für Sie und Ihre Kinder, |