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Sehr geehrte Frau Jäckel,
Sie dürfen gern die Geschichte unserer Familie in anonymisierter Form auf Ihrer Homepage und in Ihrem neuen Buch darstellen (teilen Sie mir dann mit, wie das Buch heißt und wenn es veröffentlicht ist? ich würde es dann gern kaufen!).
In der Anlage sende ich Ihnen die Petition zum Betreuungsunterhaltsanspruch unverheirateter Mütter, die ich letzte Woche an den Deutschen Bundestag geschickt habe.
Den VAMV habe ich natürlich kontaktiert und gefragt, ob er eine Möglichkeit hat, eine Klage meinerseits zu finanzieren. Nach einem ersten Gespräch mit der wissenschaftlichen Referentin Inge Michels, die dem sehr aufgeschlossen gegenübersteht, dies aber nicht entscheiden kann, weil es in die Zuständigkeit der anderen Referentin Frau von zur Garthen fällt, habe ich leider bis heute nichts gehört.
Einige Anmerkungen möchte ich noch machen:
- Selbstverständlich bin ich dafür, daß Väter, die mit ihren nichtehelich geborenen Kindern und der Mutter jahrelang in einer Familie zusammengelebt und sich immer um ihre Kinder gekümmert haben, auch das gemeinsame Sorgerecht mit der Mutter ausüben können, auch nach einer Trennung.
Ich finde es natürlich nicht richtig, daß eine Mutter dies ohne Begründung verweigern kann.
Ich bin aber dennoch froh, daß es kein automatisches (!!!) gemeinsames Sorgerecht auch gegen den Willen der Mutter gibt, unabhängig davon, ob der Vater sich um sein Kind kümmert oder nicht.
Ich bin der Ansicht, daß wir ein Gesetz brauchen, in dem mindestens eine Formulierung im Sinn von "Es muß im Einzelfall und gemessen an den tatsächlichen Lebensverhältnissen geprüft werden, ob der Vater auch gegen den Willen der Mutter das gemeinsame Sorgerecht mit ihr erhalten kann".
Außerdem bin ich der Meinung, daß ein unverheirateter Vater nicht einerseits auch noch das letzte Recht für sich beanspruchen kann, das er sonst nur durch Heirat erhalten würde, aber andererseits nicht auch der Mutter die gleichen Rechte zubilligen will, die sie nach einer Heirat hätte.
Rechte der Eltern berühren immer auch die Rechte der Kinder, so daß in beiden Fällen, Sorgerecht wie Betreuungsunterhaltsrecht, das Wohl der Kinder im Mittelpunkt stehen muß.
Ich denke, daß es in den Fällen von jahrelanger gemeinsamer Familie in der Regel zum Wohl der Kinder ist, wenn der Vater mit der Mutter gemeinsam das Sorgerecht für die nichtehelich geborenen ausübt (genau so, wie dies in der Regel bei sich scheidenlassenden Eltern für ihre ehelichen Kinder angenommen wird).
Aber ich weiß auch unerschütterlich, daß es zum Wohl von nichtehelichen Kindern genauso wie für eheliche Kinder ist, wenn ihre sie allein erziehende Mutter sie zunächst ganz, später zumindest noch halbtags persönlich betreuen kann und hierfür vom getrenntlebenden Vater sachgerecht Betreuungsunterhalt erhält.
Die gesellschaftliche Realität der Vereinbarung von Familie und Berufstätigkeit einschließlich staatlicher Kinderbetreuungsmöglichkeiten und Ganztagsschulenangebot stellt sich für alle Mütter gleich schwierig dar und differenziert nicht nach Vorhandensein oder Nichtvorhandensein eines Trauscheins.
- Es war damals nicht mein Ziel, der geschiedenen Frau meines Lebensgefährten ihr zustehenden Unterhalt vorzuenthalten.
Ich habe natürlich mit den vorgefundenen Realitäten gelebt, das hieß in unserem Fall, daß ich die 'Hypotheken' aus der bisherigen und weitaus längeren Biographie meines Lebensgefährten (er ist 23 Jahre älter als ich) akzeptiert habe.
Seine Ex-Frau erzog nach der Trennung die Kinder allein und erhielt hierfür Betreuungsunterhalt - und zwar 10 Jahre lang bis zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit.
Trotz dieser 'Hypotheken' haben wir uns zwei gemeinsame Kinder gewünscht und sie auch bekommen.
Für ihre Erziehung und Betreuung - überwiegend allein, denn mein Lebensgefährte mußte und wollte natürlich wegen seiner Unterhaltsverpflichtungen voll berufstätig sein - erhielt ich nie Geld, wurde in den Berechnungen des Familienrichters nicht berücksichtigt.
Dies war für mich in Ordnung in Verantwortung der anderen Familie gegenüber. Allerdings wollte ich nicht noch über den Tod meines Lebensgefährten hinaus aus seinem eventuellen Erbe Betreuungsunterhalt an seine Ex-Frau zahlen müssen, was im Fall von Heirat meine Verpflichtiung gewesen wäre.
- Ich habe mit der Konzession an
a) das höhere Alter meines Lebensgefährten und
b) die medizinische Notwendigkeit, nach der erfolgten Refertilisation (Rückgängigmachung der Sterilisation) meines Lebensgefährten mit ihm gemeinsam entschieden, unsere beiden Kinder sehr bald zu bekommen - früh für mich (mit 23 und 25 Jahren), und für meine ganz persönliche Lebensplanung einschließlich Wunsch nach einer gelingenden beruflichen 'Karriere' ungünstig, denn ich hatte erst mit 21 Jahren mein Lehramtsstudium begonnen.
Nach der Geburt unserer zweiten Tochter und einer Studienkrise haben wir gemeinsam entschieden, daß ich das Lehramtsstudium nicht fortsetze und stattdessen den Diplomstudiengang Psychologie studiere (unter anderem, weil ich mit meinen beiden Fächern Deutsch und Französisch auf Jahre keine Chance auf Übernahme in den staatlichen Schuldienst hatte).
Ich finde es verantwortungslos, daß mein ehemaliger Lebensgefährte mir nicht so lange Betreuungsunterhalt bezahlt, wie ich zur Beendigung des notwendigerweise als Teilzeitstudium geführten Psychologiestudiums und bis zum Antritt einer Arbeitsstelle als Diplom-Psychologin benötige.
(Nebenbei fände ich heute, im Jahr 2003, in Nordrheinwestfalen vielleicht schneller eine Stelle als Lehrerin als als Psychologin; außerdem könnte ich das Alleinerziehen heute leichter mit den Arbeitszeiten einer Lehrerin als denen einer Psychologin vereinbaren...)
- Es ist für mich besonders bitter, daß ich Zeit unserer Lebensgemeinschaft mit meinem Partner um die Gleichstellung von nichtehelichen Lebensgemeinschaften, ihren Kindern, Vätern und Müttern gekämpft habe auf der Basis von Gerechtigkeit und den tatsächlich gelebten Familienverhältnissen, und daß er jetzt, wo er finanziell davon profitiert, nichts mehr gegen die Benachteiligung unverheiratet getrenntlebender Mütter im Betreuungsunterhaltsrecht und damit indirekt der Ungleichbehandlung nichtehelicher Kinder einzuwenden hat.
Wir haben nach den Geburten unserer Töchter alles unternommen, was man unternehmen konnte, um das gemeinsame Sorgerecht als ganz normale Eltern (nur ohne Trauschein) erhalten zu können.
Solange wir es nicht erhalten konnten, hatte mein Lebensgefährte eine Generalvollmacht von mir, daß er alle Rechte, die sich aus dem gemeinsamen Sorgerecht ergeben, für die Kinder wahrnehmen darf.
Wir haben gegen die Kindergeldgesetzgebung von 1994 und 1995 geklagt, nach der Väter nichtehelicher Kinder plötzlich nicht mehr das Kindergeld für ihre leiblichen und mit ihnen und der Mutter zusammenlebenden Kinder beziehen durften (so sparte der Staat ein paar Millionen im Rahmen des damaligen Spar- und Kosolidierungspaketes der Kohl-Regierung).
Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu übrigens unbemerkt von der Öffentlichkeit sein Urteil am 29. Oktober 2002 (! über 8 Jahre später!) gefällt: dieses Kindergeldgesetz war verfassungswidrig.
Damals habe ich neben der Klage versucht, über 'letter power' gegen dieses Gesetz vorzugehen (Briefe an das Bundesjustiz- und Bundesfamilienministerium, die Kinderkommission des Deutschen Bundestages, den Bundespräsidenten und eine Petition an den Deutschen Bundestag). Immerhin wurde diese Benachteiligung nichtehelicher Lebensgemeinschaften mit dem neuen Kindergeldgesetz zum 1. Januar 1996 wieder aufgehoben.
- Selbstverständlich habe ich nie den Umgang meiner Kinder mit ihrem Vater boykottiert. Viel zu sehr ist in mir die Überzeugung verwurzelt, daß Väter für die Entwicklung ihrer Kinder sehr wichtig sind und bin ich der Meinung, 'so viel Mutter und Vater wie möglich für's Kind'. Meine Töchter lieben ihren Vater sehr, trotz allem, und diese Liebe achte ich.
- Ich habe meinem Lebensgefährten in ganz besonders tiefer Weise vertraut und war mir sicher, daß er nicht eines Tages etwas tun würde, was mir sehr schaden und mein weiteres Leben und meine Entwicklung sehr beeinträchtigen würde.
Dieser Mann war lange Jahre mein Lehrer. Er hat mich an der Waldorfschule mit ihrem umfassenden Erziehungsanspruch von der 8. bis zur 13. Klasse unterrichtet und erzogen, und zwar in bewußtseins- und gewissensbildenden Fächern wie Deutsch, Geschichte, Ethik, Sozialwissenschaften und Philosophie.
Dieser Hintergrund macht verständlich, wie schlimm sein Verrat für mich war und welches Trauma dieses Verlassenwerden verursacht hat.
Ich habe mich mit 20 Jahren mit nicht mehr an Lebenserfahrung als 13 Jahren Waldorfschule auf diesen Mann eingelassen, der ein So-viel-Mehr an Jahren, an Leben und Erfahrungen hatte. Ich habe die ersten 10 Jahre meines Erwachsenenlebens mit ihm zusammengelebt und bin sehr von ihm geprägt worden. Auch dies finde ich heute verantwortungslos von diesem Mann.
Ich habe damals gedacht, ich wüßte, worauf ich mich einlasse. Heute weiß ich: ich hatte keine Ahnung, konnte nicht übersehen, was diese Konstellation an psychologischen Verwicklungen mit sich bringt.
- Ich denke, daß der deutsche Staat dazu übergehen muß, seine Familiengesetze konsequent auf vorhandene Kinder auszurichten ("Familie ist da, wo Kinder sind!" hat sogar schon vor längerer Zeit Angela Merkel für die neue Position der CDU/CSU verkündet) und allein ihr Wohl in den Mittelpunkt zu stellen.
Kinder sind zu schützen in den realen Verhältnissen, in denen sie leben, und unabhängig davon, ob ihre Eltern verheiratet waren oder nicht, und sollen Anspruch auf die gleichen Entwicklungsbedingungen haben. Es kann doch nicht sein, daß allen Ernstes die Kinder die negativen Konsequenzen aus Entscheidungen ihrer Eltern über deren Lebensform zueinander ausbaden müssen.
Ich kann aus meiner Erfahrung nur sagen, daß ich die in unserem 'Familienfall' jetzt entstandenen negativen Konsequenzen nie für möglich gehalten hätte (und daher auch nicht versucht habe, für den Fall der Trennung auszuschließen, z.B. durch einen Partnerschaftsvertrag) und froh wäre, wenn meine Kinder durch Gesetze vor den existenzbedrohenden Konsequenzen meiner menschlichen Fehleinschätzung bezüglich ihres Vaters geschützt würden.
So hoffe ich, daß es eines Tages noch gut wird für mich und meine Kinder.
Mit Dank für Ihre Aufmerksamkeit,
Kristina
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