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ElternkummerMissbrauch mit dem Missbrauch? |
Antwort an Regina |
28. Mai 2003 |
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Hallo, Regina, deine Geschichte liest sich schaurig und wenn alles, was du schreibst, zutrifft, dann bist du mit deinen Kindern in Gefahr. Leider gibt es sexuellen Kindesmissbrauch wirklich. Und leider wird aber gerade im Zusammenhang mit Trennung und Scheidung auch immer öfter Missbrauch mit dem Missbrauch betrieben, indem ein Elternteil den anderen fälschlich des Kindesmissbrauchs beschuldigt. In hochstritten Sorgerechts- und Umgangsverfahren wird dieser Vorwurf bereits zu 40 Prozent erhoben. Mit steigender Tendenz. Und ist dann zu 90 Prozent nachweislich falsch. Diese falschen Anschuldigungen wirken sich auf die einbezogenen Kindern sehr belastend aus. Sie werden in den Elternkonflikt hineingezogen, werden meist mehrfach zur Sache befragt. Oft wissen sie irgendwann nicht mehr, was tatsächlich geschah und was ihnen suggeriert wurde und leiden ein Leben lang unter schweren seelischen Nöten. Doch nicht nur die Kinder leiden, sondern auch der unrechtmäßg beschuldigte Elternteil. Eine Spur des Verdachts bleibt meist trotz der gerichtlichen Entlastung haften und zerstört nicht nur Existenzen, sondern meist auch die vertrauensvolle Beziehung zu den eigenen Kindern. Selbstverständlich muss jedem Vorwurf, jeder Strafanzeige des sexuellen Missbrauchs nachgegangen werden. Die sexuelle Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen ist meiner Meinung nach eines der schwersten Verbrechen und sollte viel härter verurteilt und bestraft werden als bisher. Dass sexueller Kindesmissbrauch nicht als Kapitalverbrechen geahndet wird und verjährt, ist für mein Rechtsverständnis inakzeptabel. Und ebenso selbstverständlich muss auch die falsche Anschuldigung, der Missbrauch mit dem Missbrauch, ermittelt und bestraft werden. Es kann nicht angehen, dass eine solche erwiesene Verleumdung als "Fehler" in der Hitze des Scheidungskonflikts heruntergespielt und abgetan wird und straffrei bleibt. Im Gegensatz zur landläufigen richterlichen Praxis bin ich schon allein deshalb für eine harte Bestrafung des verleumdenden Elternteils, weil der Missbrauch mit dem Missbrauch nicht nur für die Unschuldigen, sondern auch für die tatsächlichen Opfer des Kindesmissbrauchs und für die Täterinnen und Täter schwere Folgen hat. Die Schwerste dieser Folgen erlebst du, Regina, gerade hautnah mit: Und zwar die Unglaubwürdigkeit des Vorwurfs, den Freispruch für Täterinnen und Täter. Missversteh mich bitte nicht: Ich unterstelle dir keineswegs, du habest Missbrauch mit dem Missbrauch betrieben und eine falsche Anklage gegen den Vater deiner jüngsten Tochter aufgebaut. Was du mir schreibst, liest sich sehr real. Und ich kenne zahlreiche Fälle, in denen Jugendamtsmitarbeiter/innen Eltern die Kinder wegnahmen und in Fremdbetreuung verbrachten, obwohl der gegen diese Eltern erhobene Missbrauchs- oder Gewaltvorwurf falsch ist. Trotzdem kann ich dir nach dieser ersten eMail nicht voll überzeugt bestätigen, dass du im Recht bist und zu einem Justizopfer wurdest. Ich weiß noch viel zu wenig über dich und deine Lebensgeschichte, als dass ich mir eine Meinung erlauben könnte. Auch gelingt es mir nicht, aus deiner Schilderung ein ganz klares Bild zu gewinnen. Ich frage deshalb einmal mal drauflos. Weshalb hat sich dein erster Mann das Leben genommen? Du schreibst, dein zweiter Ehemann habe deine mittlere Tochter nicht geachtet und deshalb habe es oft Streit zwischen euch gegeben. Was heißt das konkret, Regina? Du erwähnst in einem Nebensatz, dass deine Kinder aus erster Ehe gut fremduntergebracht wurden. Wann war denn das und warum? Weil es zu Übergriffen durch deinen neuen Ehemann kam? Oder weil du die Kinder gern anderweitig unterbringen wolltest? Trotz eurer Streitigkeiten bliebst du mit deinem zweiten Ehemann zusammen und bekamst nach drei Jahren Ehe euer einziges gemeinsames Kind, eine Tochter. Waren damals deine Kinder aus erster Ehe schon fort? Als diese jüngste Tochter zwei Jahre alt war, trenntest du dich von deinem Mann und nahmst alle deine Kinder (?) oder nur diese Tochter mit. Hatte der Vater anschließend regelmäßigen Umgang mit eurer gemeinsamen Tochter? Warum hast du dich von ihm getrennt? Weil es so oft diesen Streit um die Erziehung der Kinder gab und dein Mann dich beschuldigte, sein Kind zu schädigen, sowie eine Gefahr für dich selbst und die Kinder, also für alle deine Kinder, zu sein? Warum tat er das? Weshalb meint er, du seiest eine Gefahr auch für dich selbst? Was genau warf er dir denn vor? Und inwiefern ist das falsch? Deine Tochter berichtete dir von Geheimnissen des Vaters und seiner Freunde, wagte aber nicht, sich dir vollends anzuvertrauen. Welche deiner Töchter war das denn? Deine jüngste? Sie war bei der Trennung zwei Jahre alt, wie du schreibst. Wie alt war sie, als sie dir von diesen Geheimnissen berichtete? Wie gelangte sie zu deren Kenntnis? Du schreibst: "es wurde immer schlimmer". Was genau meinst du damit? Willst du damit ausdrücken, dass deine Tochter sich dir immer intensiver anvertraute und dass dir das, was sie dir erzählte, immer grauenhafter erschien, weil es immer eindeutiger auf sexuellen Kindesmissbrauch schließen ließ? Zeigte sie dir in diesem Zusammenhang, wie Zungenküsse und Sex praktiziert werden? Was heißt das konkret? Zungenküsse, klar. Aber wie zeigte sie dir die Sexualpraktiken und vor allem welche? Kann es sein, dass sie dies alles tatsächlich in der KiTa aufschnappte? Wir alle wissen, dass manche Kinder intensiver als andere so genannte Doktorspiele betreiben und ihre Eindrücke aus z.B. dem Fernsehprogramm in diese Spiele einbringen. Wurden denn die Erzieherinenn zur Sache befragt? Gab es in der KiTa derartige Doktor-Spiele, an denen deine Tochter teilnahm oder denen sie zusah, so dass sie dadurch angeregt worden sein könnte, sie dir vorzuführen? Was hast du getan, als sie dir erstmals diese "Spiele" zeigte? Hast du zugelassen, dass sie dies an dir ausführte? Und wenn ja, warum? Wie genau kam es zu dieser Vorführung? Bei welchem Anlass? Wie bist du damit umgegangen? Kam es nur einmal vor? Hast du ihr etwas dazu erklärt? Und wie reagierte sie darauf? Wenn ich dich richtig verstehe, hast du den Vorfall im Jugendamt berichtet.
Kam es zur Strafanzeige durch dich oder das Jugendamt gegen den Vater? Du schreibst, es habe fünf Monate bis zur Fertigstellung des Gutachtens und eines Urteils gedauert. Dazu waren zwei Sitzungen erforderlich. Diese Zeitspanne ist für die Erstellung eines psychologischen Gutachtens leider üblich. Aus meiner Erfahrung, ist es sogar relativ schnell erstellt worden. Die Falschausage unter Eid hat der Vater bei Gericht gemacht? Was genau hat er denn beeidet? Du schreibst, die von dir hier aufgelisteten Verbrechen seien nachweislich von dem Vater und seinen Freunden begangen worden. Sie seien dafür verurteilt worden. Kannst du das wirklich beweisen? Wenn es diese Verbrechen tatsächlich nachweislich gab, hättest du dies bei Gericht ausführen können und sollen. Jeder Richter hat die Möglichkeit, derartige Aussagen zu überprüfen. Ihm steht der ganze Ermittlungsapparat der Polizei zur Verfügung. Warum hast du deine Beweise nicht aufgeführt? Viele Fragen, ich weiß. Aber nur, wenn ich die Antworten dazu habe, kann ich mir ein einigermaßen klares Bild machen. Und nur dann, wenn du mir künftig nicht mehr anonym schreibst, kann ich dir vielleicht einen Rat geben. Es grüßt dich freundlich |