Elternkummer

Negativgutachten für die Mutter,
aber ich als Vater muss verzichten

Thorsten

14. April  2004

Guten Tag,

ich brauche dringend (!) Hilfe, da ich nicht mehr weiter weiss:

Einmal kurz der Sachverhalt:
Meine Frau und ich sind seit April 2002 getrennt. Damals zog meine Frau in einer Nacht-und-Nebel-Aktion mit dem Kind aus, wobei sie mir unterstellte, ich würde ihr etwas antun (was nicht der Fall war!). Danach entzog sie mir den Umgang für ca. sechs Wochen vollständig.

Zuvor hatte ich bereits mit dem zuständigen Jugendamt Kontakt aufgenommen, die versuchten zwischen uns als Eltern zu schlichten und eine Regelung zu treffen, die dem Kind sein gewohntes Umfeld erhalten sollte.
Auch hatte ich bei der Elternberatung der Caritas ein entsprechendes Beratungsgespräch angeleiert. Beides wurde seitens meiner Frau abgebrochen bzw. ignoriert.

Sie nahm unseren Sohn eigenmächtig aus dem Kindergarten, wo er (zu diesem Zeitpunkt 4 1/2 Jahre) dann auch für fünf Monate nicht hingehen durfte, bis die Mutter einen neuen Wohnsitz in Mönchengladbach begründete. Dort meldete sie unseren Sohn zum September 2002 für den Kindergarten an.

Ich bekam einen Tag vor meinem Besuch über den neuen Wohnsitz und den Kindergarten Bescheid.

Umgang war gerichtlich geregelt worden, dass ich jedes zweite Wochenende von Sa 11.00 bis Sonntags 17.00 sowie jeden zweiten Donnerstag von 14.00 bis 18.00 mein Kind sehen dürfte. Trotz Versuchen seitens des Jugendamtes konnten keine weiteren Übernachtungen bei mir durchgesetzt werden.

Der übliche Nebenkriegsschauplatz bzgl. des Unterhaltes wurde seitens des Anwaltes meiner Frau natürlich sofort bei ihrem Auszug eröffnet. Da ich nach gemeinsamer Absprache aber seit Okt 2000 ein Studium angefangen hatte, sie seit Oktober 2001 arbeiten ging und entsprechend die Verpfleung geregelt war, hatte ich keinerlei Einkommen. So erklärten sich die Sozialbehörden bereit, den Unterhalt für meine Frau nicht bei mir einzufordern und den Kindesunterhalt vorzustrecken, um diesen dann nach Abschluss des Studiums geltend zu machen.

Dennoch wirft meine Frau mir ständig vor (ich lebe derzeit von der Unterstützung meiner Eltern), dass ich über erhebliche finanzielle Mittel verfüge und das Kind zu kaufen versuche.

Jedenfalls nahm ich dann Kontakt zum neuen zuständigen Jugendamt auf, um dort die Probleme zu schildern, die sich aus dem mangelnden Umgang mit meinem Sohn ergaben. Unser Sohn wollte entschieden mehr zu mir, krallte sich teils an Türrahmen fest, wenn er zurück sollte und weinte deswegen oft. Auch fragte er oft bei der Mutter nach, ob er zu mir dürfe, was diese stets verneinte, um mir gleichzeitig den Vorwurf der Kindesbeeinflussung zu machen.

Zu Weihnachten 2002 ging es dann etwas besser, was sich aber im Januar 2003 wieder erheblich verschlechterte. Dies kam dadurch, dass das Jugendamt durch eine Nachbarin meiner Frau angerufen wurde, dass unser Sohn seit fast einer Stunde schreien würde und die Mutter ausser Haus wäre. Das Jugendamt informierte mich und wir fuhren gemeinsam dorthin. Dort wurde dann unser Sohn mit seinem Cousin (ca. 11 Jahre) angetroffen, der sich gerade erst aus dem Bett quälte, als wir ankamen.

Das Jugendamt riet mir zur sofortigen Beantragung des Sorgerechtes (nicht nur Aufenthaltsbestimmungsrechtes). Nach sorgfältiger Abwägung und Einknicken des Jugendamtes nach einem Gespräch mit der Kindesmutter nahmen wir davon jedoch Abstand.

Danach versuchte ich über den "Dialog zum Wohle des Kindes" (Düsseldorf) gemeinsame Gespräche mit meiner Frau zu regeln. Dies klappte anfänglich auch ganz gut. Die Mitarbeiterin des "Dialoges" wurde von mir bezahlt, da meine Frau kein Geld habe. Genau das wurde dann seitens meiner Frau zum Anlass genommen, nachdem es genau so zuvor vereinbart worden war, um die Gespräche abzubrechen, als sie merkte, dass sie auch Zugeständnisse machen müsste.

Während dieser Zeit wurde das Jugendamt auch seitens einer Nachbarin erneut auf einen Vorfall wie oben aufmerksam gemacht.

Zwischenzeitlich bat uns das Jugendamt zu einem gemeinsamen Gespräch mit dem Kindergarten, da unser Sohn erhebliche Probleme hatte, sich in die Gemeinschaft einzufügen. Hierbei stllte sich heraus, dass er praktisch keinerlei Freunde hätte im Kindergarten und auch nachmittags bei ihm zu Hause keine Kinderkontakte hatte. Dies war bei mir anders, wo er mehrere Freunde hat, die er regelmäßig sieht. Meine Frau machte mir den Vorwurf, ich sei hieran Schuld, da ich sie schlecht machen würde.

Das Jugendamt forderte uns daher auf, Matthias nunmehr ganztags (statt nur von 09-12 Uhr) im Kindergarten zu lassen.

Ein danach erfolgtes Gespräch zusammen mit dem Jugendamt, der Mitarbeiterin des "Dialoges" und mir ergab, dass meine Frau nicht zur Zusammenarbeit willig war; und ich wurde erneut vom Jugendamt darauf hingewiesen, dass ich auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen sollte.

Nach dieser zweiten Aufforderung tat ich dies nun auch, und es kam zum Gerichtstermin. Dort kippte das Jugendamt nunmehr erneut um und meinte, ein ausgedehntes Umgangsrecht reiche aus (nunmehr Freitag 16.00 - Montag 09.00, danach Donnerstags 16.00-Freitags 09.00 und danach Montags 16.00 bis Dienstags 09.00). Dies wurde so beschlossen und ein Sachverständigengutachten anberaumt, dass sich dann in der Zeit von August 2003 bis März 2004 hinzog.

Zwischenzeitlich wurden nur kurzfristige Verbesserungen erzielt, die allerdings immer wieder daran scheiterten, dass sobald ich mich nicht nach dem Gutdünken meiner Ehefrau benahm, diese es zum Vorwand nahm, mir den Umgang mit unserem Sohn wieder auf den Gerichtsvergleich zu stutzen.

Während der ganzen Zeit wehrte meine Frau alle Vorschläge meinerseits ab, beschimpfte mich und äußerte ggü. dem Gutachter, dass sie zu keiner Kooperation bereit wäre. Sie beschuldigte mich sogar, ich würde das Kind hypnotisieren, was ich auch mit allen anderen Verfahrensbeteiligten machen würde.

Ich schlug letztendlich sogar vor, in die Nähe meiner Frau zu ziehen, um näher beim Kind zu sein und es öfter sehen zu können. Dies wurde seitens meiner Frau abgelehnt; und sie liess es noch nicht einmal als Gedankenspiel zu.

Als ich nunmehr gestern das Gutachten sah, traute ich meinen Augen nicht.

Meiner Frau wurde bescheinigt, dass sie mich komplett abwehrte, keinerlei Vertrauen zu mir aufbauen wolle, meine Vorschläge alle abwehrte, den Umgang des Kindes zu mir nur sehr widerwillig überhaupt flexibilisierte und sich dem Gedanken, dass beide Elternteile für das Kind wichtig seien, beinahe komplett verschließt. Ausserdem würde sie in mir eine Gefahr für das Kind und sie sehen, da das Kind von mir beeinflußt würde (ihre Angaben) und ich das alles nur täte, nicht weil ich das Kind liebe, sondern um ihr eins auszuwischen.

Mir hingegen wurde bescheinigt, dass ich mich sehr um Vorschläge bemühte, durch meine ruhige Art die aggressiven Vorwürfe meiner Frau abfederte und meiner Frau Hilfestellung gab, damit sie mit unserem Sohn Freizeitaktivitäten durchführen würde. Mir wurde auch ein Misstrauen ggü. meiner Frau bescheinigt und dass ich nicht dankbar genug wäre, wenn meine Frau doch schon einmal einen Zusatztag einfließen ließ.

Beide würden wir nur das Thema haben, wo soll das Kind leben.

Doch dann kommt der Hammer:
Ich würde das Kind unzulässig beeinflussen, da ich dem Kind sagen würde, es sollte sich mit Wünschen, wenn es länger bei mir bleiben wolle, an seine Mutter wenden. Ausserdem würde ich ihm sagen, dass bei einer Ablehnung eines solchen Wunsches, dies die Mutter nicht wolle und ich damit dem Kind suggeriere, dass es eine böse Mutter habe, die grundlos die Wünsche des Kindes ablehnen würde. Damit hätte ich ausschlaggebend zum Scheitern des ganzen Gutachtens beigetragen.

Ausserdem würde ich mich unzulässig in den Alltag der Mutter einmischen (wir telefonieren alle drei Wochen einmal, und da unser Sohn über mich noch privat versichert ist, hatten wir ausgemacht, dass sie mir eben direkt Bescheid gibt, wenn er zum Arzt muss, damit ich das Geld bereitstellen kann, was sie aber nie tut und ich deswegen mehrfach darum bitten musste: Nunmehr heisst es: Ich würde verlagen, informiert zu werden, wenn der Kleinen einen Schnupfen hat). Dass ich meine Frau auf Hinweise, die ich von Dritten erhalten habe, anspreche, sei ebenfalls absolut unzulässig.

Unser Sohn würde zwar bei jedem Gespräch sagen, er wolle zum Papa, aber er habe noch keinen Kindeswillen im eigentlichen Sinne, und deswegen sei dies unbedeutend.

Konsequenz:
Kind soll bei der Mutter bleiben, Umgang mit Vater großzügig, aber nicht zu viel, da Sohn bald in die Schule geht. Wenn wir uns darauf nicht einigen würden: Vormundschaft für das Kind. Ausserdem Therapie für die Eltern.

Kleiner Hinweis zu den Vorwürfen meiner angeblichen Kindesbeeinflussung:
Frage ich die Mutter direkt, ob das Kind nochmal zu mir oder länger bleiben dürfe, heisst es, wir hätten einen Gerichtsvergleich, aber wenn das Kind sie fragen würde, könnte das gehen. Oder sie fragte selbst direkt das Kind, indem sie es sich ans Telefon holen lässt. Fragt mich das Kind, ob es länger bleiben dürfe und ich sage zu ihm, es müsse dann mal die Mama fragen, dann beeinflusse ich das Kind unzulässig. Frage ich die Mama dann doch und bekommt das Kind das mit, weil es mich darum gebeten hat, lehnt die Mutter dies kategorisch ab, aber ich soll dann dem Kind nicht sagen dürfen: "Du hast gehört, die Mama will das nicht.", sondern ihm sagen, dass es vielleicht das nächste Mal geht. Sage ich das dem Kind, heisst es seitens meiner Frau, das Kind solle selber entscheiden.

Was also soll ich machen ????? Ich bin am Ende meiner Kräfte und kann wirklich nicht mehr.

Die Mutter fängt nunmehr wieder an, mir Vorschriften machen zu wollen und beruft sich naturgemäß jetzt auch noch auf das Gutachten ??

Haben Sie eine Idee für mich, bitte !!!

Sie können mich wie folgt abends erreichen: XXXXX

Vielen Dank
Thorsten

Antwort an Thorsten