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ElternkummerUnser Sohn sagt, Papa stecke ihm den Finger in den Po
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Antwort von Karin Jäckel |
17. August 2004 |
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Hallo, "Unbekannt", es ist schon okay, dass Sie anonym schreiben. Meine Meinung zu Ihren Fragen: Sie vermuten, dass der Vater Ihres gemeinsamen dreijährigen Sohnes den Jungen sexuell missbraucht. Anlass dieser Vermutung sind Aussagen des Kindes sowie Ihre Kenntnis über den Drogenkonsum des Vaters. Letzterer macht ihn für Sie unberechenbar, so dass Sie ihm "alles" zutrauen würden. Hinzu kommen Ihre eigenen Erfahrungen als Tochter eines der Tat überführten und verurteilten Kindesmissbrauchers. Es ist ohne Zweifel ein furchtbares und traumatisches Erleben, wenn der eigene Vater ein Kindesmissbraucher, die eigene Schwester das Opfer ist und die Mutter zum Schutz der Kinder gegen den Vater und Lebenspartner strafrechtlich vorgehen muss. Vor dem Hintergrund dieser Erfahrungen wissen Sie, dass Kindesmissbrauch tatsächlich passiert, dass der eigene Vater ein Täter sein kann und wie gut Täter/innen den Kindesmissbrauch als scheinbar harmlos tarnen und lügen können. Selbstverständlich ist es Ihre mütterliche Pflicht, sehr ernst zu nehmen, was Ihnen Ihr Kind erzählt. Und wenn das Kind, aus welchen Gründen auch immer, Schmerzen durch den Vater erdulden muss, ist dies ein schwer wiegender Anlass für Sie, Ihr Kind zu schützen und sich mit dem Vater auseinander zu setzen. Auch vor Gericht. Sie haben für diese Auseinandersetzung den Gang zum Jugendamt gewählt und dort vorgetragen, was Ihnen Ihr Sohn berichtete. Angesichts der Schwere Ihrer Besorgnis, wurde auch Ihr Sohn befragt. Um nichts falsch zu machen und keine suggestiven Fragen zu stellen, welche die Aussage etwa bei Gericht wertlos gemacht hätte, wurde die Befragung durch eine Psychologin vorgenommen. Wenn ich Sie richtig verstehe, wird oder wurde anschließend gegen den Vater Anklage wegen des Verdachts auf sexuellen Kindesmissbrauchs erhoben. Deshalb gehe ich davon aus, dass die Psychologin die Aussagen Ihres Sohnes für glaubwürdig und authentisch gehalten hat. Wenn ja, wird diese Psychologin Ihnen gemeinsam mit den verantwortlichen Mitarbeitern des Jugendamtes ganz sicher zur Seite stehen, um einen Umgang zwischen Vater und Sohn entweder schon jetzt und künftig unter Aufsicht zu stellen, oder ihn bis zur endgültigen Klärung der Angelegenheit gänzlich auszusetzen. Eine solche vorläufige Aussetzung des Umgangs können Sie mit Hilfe Ihres Rechtsbeistands bei Gericht beantragen. In glaubhaft begründeten Fällen wird das Gericht vorläufig anerkennen, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Ihnen und dem Vater auf Grund der Aussage des Kindes gänzlich zerstört ist, so dass keine gemeinsame Sorge mehr ausgeübt werden kann. Ergänzend können Sie auch die Angst des Jungen vor weiteren Verletzungen durch den Vater anführen. Diese Angst kann und darf nicht durch erzieherische Gewalt in Form einer Umgangserzwingung unterdrückt werden. Vermutlich wird es zu einer raschen Abwicklung der Sache kommen, so dass Sie schon bald mit einem Gerichtsbeschluss rechnen können. Das Gutachten der Psychologin und die nach bestem Wissen und Gewissen gefasste Meinung der Jugendamtsmitarbeiter über die Aussage Ihres Sohnes wird vor Gericht als Expertise über den Kindesmissbrauchsvorwurf gehört und ausgewertet. Sie als Mutter können vor Gericht nur als Zeugin für die Aussage Ihres Sohnes sowie als Nebenklägerin auftreten. Insofern haben Sie lediglich die Beweislast für die Aussage Ihres Sohnes sowie für das Ihnen in diesem Zusammenhang aufgefallene Verhalten Ihres Sohnes tragen Die Beweislast für die Tat an sich können Sie nicht tragen, da Sie nicht Zeugin der Tat wurden, welche Ihr Sohn dem Vater vorwirft. Ich verstehe, dass Sie Unbehagen und sogar Angst wegen dieses Gerichtsverfahrens und den damit verbundenen Verhören und sonstigen Belastungen empfinden. Es steht Ihnen tatsächlich eine sehr bedrückende Zeit bevor, die Ihnen auch im privaten Lebensumfeld schwer werden kann. Sollte das Gericht nach Vernehmung des Vaters und Prüfung aller be- oder entlastenden Umstände, sowie nach der Auswertung des psychologischen Gutachtens und der Jugendamtsmitarbeiter nebst Ihrer Aussage zu dem Schluss kommen, dass der tatverdächtige Vater tatsächlich Täter ist und den Jungen sexuell missbraucht hat, wird das Gericht eine angemessene Strafe über den Vater verhängen. Dazu gehört auch, dass der Umgang mit dem Jungen temporär oder ganz ausgeschlossen oder unter Betreuung gestellt wird. Ganz sicher wird das Gericht dem Vater in diesem Fall nicht mehr gestatten, den Jungen unbeobachtet oder gar zur Übernachtung bei sich zu behalten. Dass dies im Falle Ihres eigenen Vaters anders gelöst wurde, so dass es zu einem erneuten Kindesmissbrauch kommen konnte, ist ungeheuer tragisch und unverzeihlich. Der Vater Ihres gemeinsamen Sohnes weist bisher wohl jeden Verdacht von sich. Allerdings bestreitet er nicht, seinem Sohn tatsächlich den Finger in den Po gesteckt zu haben, sondern erklärt dies mit harmlosen Pflegemaßnahmen. Da ich Ihren Sohn nicht kenne, kann ich nicht beurteilen, ob er mit drei Jahren tatsächlich noch Windeln trägt und deshalb mit Penatencreme wundversorgt werden muss. Wenn ja, könnte die Aussage des Vaters zutreffen, dass er sich dem Jungen gegenüber nichts zu Schulden kommen lassen habe. Und gleichwohl könnte auch Ihr Sohn Ihnen richtigt berichtet haben, dass der Vater ihm Schmerz zufüge, wenn er ihn, - vielleicht grob und zu viel des Guten, aber ohne sexuelle Motivation - mit dieser Creme einschmierte. Penatencreme ist von zäher Konsistenz. Um sie sinnvoll anzuwenden, muss sie etwas dicker und fester aufgetragen werden. Möglicherweise könnte man dabei versehentlich aus Ungeschicklichkeit mit dem Finger abrutschen und dem Kind unbeabsichtigt weh tun. Würde Ihr dreijähriger Sohn noch Windeln tragen, würde es wohl auch zutreffen, dass der Vater in Ihrem Auftrag handelte, wenn er den Jungen wickeln und eincremen musste. In diesem Fall könnte es sein, dass Ihre eigenen Erfahrungen mit einem Vater, der Ihre Schwestern sexuell missbrauchte, Sie besonders sensibilisiert und wachsam gemacht haben. Zumal Sie latent ( und berechtigterweise) wegen des Drogenkonsums des Vaters besorgt zu sein scheinen, ob Sie ihm vollauf vertrauen können. Eine solche Übersensibilisierung könnte dazu führen, dass der Bericht Ihres Sohnes für Sie nur die Deutung als Kindesmissbrauch zuließ, obwohl es tatsächlich keiner war. Insofern ist es sehr klug, dass Sie sich um Hilfe an das Jugendamt wandten und zur Befragung Ihres Sohnes eine Psychologin eingeschaltet wurde, welche in der Lage sein sollte, eine Fehlinterpretation auszuschließen. Meiner Meinung nach sollten Sie Ihren Sohn nun so wenig wie nur irgend möglich mit Fragen zu diesen Szenen zwischen Vater und Sohn oder ängstlicher Besorgnis belasten. Der Kleine hat seine Aussage gemacht und dies sollte auch vor Gericht genügen, so dass er nicht erneut befragt werden muss. Jede dieser Befragungen bedeuten für ihn eine nicht kindgemäße Konfrontation mit erwachsener Sexualität und ziehen eine tiefe Beunruhigung nach sich. Nicht selten wirken derartige Verstörungen auch dann ein Leben lang nach, wenn es zu keinem Kindesmissbrauch gekommen ist. Und noch häufiger bewirken wiederholte Befragungen, dass Kinder mit ihrem fast seismographischen Gespür für das, was von ihnen erwartet wird, genau das sagen, was wir nicht wirklich wollen, aber angstvoll erwarten. Sobald aber die kindliche Aussage - als meist einzige Zeugenaussage über Täter/in und Tathergang - nicht mehr als unbeeinflusst und authentisch gelten kann, entlastet sie den mutmaßlichen Täter/in "in dubio pro reo" und führt nach eben diesem Motto "im Zweifel für den Angeklagten" zu dessen Freispruch. Ich wünsche Ihnen sehr, dass sich diese Angelegenheit rasch aufklärt. Vor allem Ihrem Sohn erhoffe ich, dass sich alles als harmlos entpuppt und er weiterhin ein glückliches Kind mit zwei liebevollen, fürsorglichen Elternteilen ist, die gemeinsam für ihn sorgen und sein Bestes erreichen. Mit besten Grüßen, Karin |