Elternkummer

Ich habe mein Kind entführt

Erste Antwort von Karin Jäckel

16. April  2003

Hallo, Frau H.,

Ihre Nachricht, die mich als Reaktion auf meine Veröffentlichung des Kummers von Michael Hickman erreichte, möchte ich gleich beantworten.

Lassen Sie mich mit Ihrer Schlusspassage beginnen. Darin werfen Sie mir vor, gewalttätige Väter zu schützen, indem ich Lebenserfahrungen von Vätern veröffentliche, denen Mütter die gemeinsamen Kinder entzogen oder entführt haben.

Wenn Sie einen Blick auf meine Bücher und anderen Publikationen werfen, sehen Sie, dass mir nichts ferner liegt, als Gewalt gegen Kinder zu dulden oder gar gewalttätige Väter und Mütter zu schützen. Im Gegenteil: ich verstehe mich als "Anwältin" für die Seelen von Kindern und Jugendlichen.

Kindern einen Elternteil zu nehmen, ist ein Akt seelischer Grausamkeit und notwendigerweise eine Straftat. Ausnahme kann in meinen Augen nur sein, wenn der verlassene Elternteil ein grausamer, gewalttätiger und folglich schlechter Vater oder Mutter ist. Dafür ist der Elternteil, der die gemeinsamen Kinder schützt und deshalb mit sich fort nimmt, beweispflichtig.

Ganz sicher kann es viele Gründe geben, weshalb eine Liebe nicht hält, was sie verspricht und Paare sich trennen. Der Trennungswunsch der Eltern entspricht jedoch sehr selten von Anfang an auch dem Trennungswunsch der Kinder. Und die meisten Kinder sprechen im Nachhinein einen solchen Trennungswunsch nur aus, weil sie eine tiefe seelische Verunsicherung (PAS) erlitten haben. In Wahrheit lieben Kinder ihre beiden Elternteile. Sogar dann, wenn diese grausam zu ihnen sind.

Sie schreiben, ihre Mitgefühl gehöre Michael, wenn seine Geschichte denn wahr und die Mutter ihm tatsächlich rigoros den Umgang mit den gemeinsamen Kindern verweigere. Dies zu glauben, sei ihnen jedoch unmöglich.

So ging es mir zunächst auch. Deshalb bot ich mich als Vermittlerin zwischen den Eltern an. Aber keine Chance. Die Mutter blockt jeden Versuch ab. Sie glaubt sich dazu im Recht. Und die Richter gaben ihr bisher Recht.

Unberücksichtigt blieb, dass Michael ein guter Vater war. Er hat seine Kinder immer geliebt. Er hat ihnen nie etwas Böses angetan. Trotz seines Kummers darüber, dass seine Söhne vor Gericht erklärten, ihn nicht mehr sehen zu wollen, versteht er, dass sie gar nichts Anderes sagen konnten. Um ihnen nahe zu sein, hat er Südafrika verlassen und seine gesicherte Existenz aufgegeben. Das eigene Unternehmen, Geld zählten für ihn weit weniger als seine Kinder.

Seit dem Sommer 2001 haust er unter ämrlichen Umständen in Wilhelmshaven, unweit des Hauses, in dem seine Kinder wohnen. Er sehnt sich die Seele aus dem Leib, um die Kinder zu sehen. Trotzdem hat er seit Monaten keinen Versuch unternommen, ihnen in der Enge der Kleinstadt zu begegnen. Es wäre einfach. Aber er will die Gerichtsauflagen erfüllen, will der Mutter und den Kindern beweisen, dass er nichts unternehmen würde, was ihnen schaden könnte.

Immer wieder hat er versucht, einen Kompromiss mit der Mutter zu finden. Aber wie? Seine Briefe beantwortet sie nicht. Seine Telefonate nimmt sie nicht an. Jede Vermittlerhilfe lehnt sie ab. Sie will nicht, dass er die Kinder sieht. "Schluss mit lustig!", das ist ihr Gesetz. "Er will sie entführen!", das ist ihr Alibi.

Tatsächlich hätte Michael die Kinder x Mal entführen können, wenn er das jemals gewollt hätte. Geld und Gelegenheit hätte er früher sicher gehabt. Aber das ist es nicht und war auch nie seine Absicht. Er weiß sehr genau, dass die Kinder ihre Mutter lieben und brauchen. Noch immer sagt er, dass sie eine gute Mutter ist.

Was er will, ist, dass die Kinder AUCH einen Vater haben, AUCH diesen sehen und besuchen können, AUCH ihre Familienangehörigen in Südafrika, Neuseeland und in anderen Ländern kennen und wiedersehen.

Sie schreiben, dass das Haager Abkommen ohne Rücksicht auf das Wohl des Kindes angewandt wird. Das stimmt jedoch nicht. Gerade in Deutschland wird das Wohl des Kindes in jedem Familiengerichtsverfahren in den Vordergrund gestellt. Wenn das Gericht schlussfolgert, dass die Kinder seit der Entführung aus dem Geburtsland in Deutschland integriert sind und eine Rückführung mit erneuten seelischen Belastungen verbunden wäre, kommt es zu keiner Rückkehr. Und da die Verhandlungen über das Kindeswohl meist sehr, sehr lange dauern, entscheiden deutsche Gerichte fast immer, dass das Kindeswohl besser in Deutschland gewährleistet sei.

Gerade wegen dieser so häufig verweigerten Rückführungen wird Deutschland aus dem Ausland stark kritisiert. In den USA kursiert sogar die Meinung, dass Deutschland heute wie zur NaziZeit Kinder aus anderen Kulturkreisen eindeutsche und mit ihnen nach dem unter Hitler eingeführten "Lebensbornprinzip" verfahre.

In ausländischen Selbsthilfegruppen sind Tausende von Müttern und Vätern organisiert, denen der andere Elternteil gemeinsame Kinder raubte. Viele, deren Kinder nach Deutschland "mitgenommen" wurden und nie mehr in ihr Geburtsland zurück kehrten, sind mir persönlich bekannt.

Das Leid der verlassenen Elternteile und Großeltern um die ihnen entrissenen Kinder ist mindestens so groß wie die Angst der Entführer/innen, dass ihre Kinder rückentführt oder durch Gerichtsbeschluss zurückgeschickt werden könnten.

Sie schreiben, dass auch Sie Ihre Kinder aus den USA nach Deutschland entführten. Nichts von einem Haager Abkommen wussten. Nicht einmal wussten, dass Sie eine Entführung begingen. Vermutlich waren auch Sie überzeugt, dass Kinder immer zur Mutter gehören.

Der Vater schreiben Sie, sei gewalttätig gewesen. Die Kinder hätten sich bereits in erster Instanz vor Gericht gegen ihn ausgesprochen.

Wenn diese Gewalttätigkeit so eindeutig zu beweisen ist, haben Sie, Frau H.,doch absolut nichts zu befürchten. Ich glaube, kein Gericht wird Kinder zu einem nachweislich gewalttätigen, die Kinder schädigenden Elternteil zurückschicken.

Und wenn Ihre Kinder bereits über ein halbes Jahr in Deutschland leben, wo sie sich nachweislich von Schäden, die sie beim Vater erlitten, erholen konnten, haben Sie noch bessere Karten, dass die Kinder nicht in die USA zurückkehren müssen.

Ja, selbst bei einer Rückführung in die USA haben Sie nichts zu befürchten, wenn der Vater Sie und die Kinder tatsächlich brutal misshandelte. Sie wären nicht die erste deutsche Mutter, die um das Sorgerecht für ihre Kinder vor einem ausländischen Gerichtshof kämpft und gewinnt.

Schlechte Karten haben Sie nur dann, wenn Sie die Gewalttätigkeit des Vaters und die durch ihn erfolgende Schädigung des Kindeswohls nicht beweisen können.

Ob Sie tatsächlich Beweise haben, weiß ich nicht.

Allerdings habe ich den EIndruck, dass die aus Ihrem Schreiben zu extrahierenden Indizien gegen Sie sprechen. Kann das sein?

Ich verstehe Sie so, dass Sie vor allem deshalb aus den USA geflohen sind, weil Sie sich von dem Vater Ihrer Kinder trennen wollten und wussten, dass Sie als geschiedene Frau in den USA ein weitaus schlechteres soziales Versorgungsnetz haben würden als in Deutschland. Wie Sie es schildern, sahen Sie Ihren Platz unter den Brücken bereits vor sich.

Die Trennung wünschten Sie wegen der Brutalitäten Ihres Mannes. Aber Sie wollten sich nicht in den USA von Ihrem Mann trennen, sondern in Deutschland. Und das aus rein wirtschaftlichen Gründen.

Und da Sie der Meinung waren, dass die Kinder ganz selbstverständlich Ihnen gehören, nahmen Sie diese ungefragt, ganz selbstverständlich mit.

Aber warum durften Ihre Kinder dann den Vater nicht mehr sehen?

Er hätte sie in Deutschland besuchen, sie in den Ferien zu sich in die USA holen können. Die Kinder hätten durch diesen engen Kontakt zum Vater auch in ihrem zweiten Kulturkreis, ihrer zweiten Großfamilienhälfte aufwachsen können.

Es wäre ein Gewinn für die Kinder gewesen, zumal in unserer globalisierten Welt und angesichts der in Deutschland immer schwierger werdenden Ausbildungs- und Arbeitsmarktlage. Binationalität und fließende Doppelsprachigkeit sind heute unschätzbare Vorteile.

Haben Sie das nie bedacht? Und wenn nicht, warum nicht?

Oder haben Sie den Umgang bewusst verhindert, weil Sie annehmen mussten, dass der Vater die Kinder zurück nach Hause holen, sie Ihnen weg nehmen würde? Das trauten Sie ihm zu. Wieso auch nicht? Sie hatten es ja schließlich auch fertig gebracht, die Kinder zu entführen und dem Vater weg zu nehmen. Wollten Sie dieses Risko meiden und haben deshalb erst gar kein Wiedersehen zugelassen?

Sind Sie sicher, dass dies die einzige und einzig richtige Entscheidung war?

Ich kenne viele Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die - wie Ihre Kinder - von der Mutter oder dem Vater entführt wurden. Fast alle haben sie Jahre lang von dem entführenden Elternteil erfahren, dass der verlassene Vater oder die verlassene Mutter gemein und ungerecht zu ihnen gewesen sei, sie im Stich gelassen habe, dass sie vor ihm fliehen mussten.

Einige Jahre lang haben diese jungen Leute geglaubt, was ihnen berichtet wurde. Sie haben die Mutter oder den Vater, bei denen sie aufwuchsen, geliebt, ihnen vertraut.

Aber eines Tages machten sie sich auf die Suche nach den eigenen Wurzeln und nach dem Elternteil, von dem sie sich im Stich gelassen gefühlt haben.

Spätestens dann kommt die Stunde des zweiten Teils der Wahrheit. Frau H. Und nicht wenige der Elternteile, die ihre Kinder einst entführten und dem anderen Elternteil entrissen hatten, haben in dieser Stunde der Wahrheit ihre Kinder verloren.

Für Sie und Ihre Kinder wird es hoffentlich nie so weit kommen. Ich wünsche Ihnen sehr, dass Sie die Kraft aufbringen, mit Ihren Kindern und dem im Stich gelassenen Vater eine freundschaftliche Regelung zu finden.

Freundliche Grüße,
Karin

Erste Zuschrift von E. H. vom 15. April 2003

Erste Antwort von Karin Jäckel vom 16. April 2003

Zweite Zuschrift von E. H. vom 16. April 2003

Zweite Antwort von Karin Jäckel vom 16. April 2003