Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der DDR - Wir sind auf diese Propaganda nicht herein gefallen
23. Januar 2003
Leserzuschrift von Fam. H.
Sehr geehrte Frau Dr. Jäckel,
anbei unsere Anmerkungen zu Ihrem Buch, das
wir mit großer Aufmerksamkeit gelesen haben.
Mit freundlichen Grüßen, Fam.H.
Sehr geehrte Frau Dr. Jäckel,
mit großem Interesse habe ich Ihr Buch "Deutschland frißt seine Kinder" gelesen und daraus Fakten entnommen, die mir bisher schon empirisch aufgefallen waren.
Besonders gut formuliert und auch uns aus dem Herzen gesprochen finden meine Frau und ich, gerade auch in Bezug auf unsere im 30. Jahr bestehende Erstehe, die Abschnitte zu Eigenständigkeit, Glück und Treue ( Seite 196 ) sowie zur individuellen Lebensplanung der Frau als Mutter ( Seite 197 ).
Aus eben dieser persönlichen Einstellung heraus und aus dem im Buch bekundeten Interesse an Gedankenaustausch mit Ihren Lesern fühle ich mich angeregt, meinen ersten Leserbrief überhaupt zu schreiben.
Widersprechen möchte ich dem Kapitel:
"Wenn der Staat das Erziehungsmonopol ausübt:
Ein Beispiel"
Das gewählte Beispiel entspricht auch in den dargelegten Fakten nicht der damaligen Realität.
Die meisten Kinderkrippen waren Tageseinrichtungen, die erst Anfang der 70 er Jahre in ausreichendem Maße zur Verfügung standen. Wochenkrippen gab es selten und es ist doch wohl die Mutter gewesen, die in Verbindung mit dem Medizinstudium das falsche Postulat, der damals auch in der DDR propagierten Vereinbarkeit von Studium und Kind, geglaubt und somit zu verantworten hat.
Auf diese Propaganda sind wir nicht hereingefallen. Wir studierten Chemie von 1970- 1974 ( Verlobung 1971, Hochzeit 1973 ) und arbeiteten ab dem 1.9.1974 im damaligen Chemiekombinat Bitterfeld.
Unser Sohn wurde 1975 geboren.
Es ist heute kaum vorstellbar, daß meine Frau damals mit 24 Jahren zur Entbindung im Krankenhaus mit Abstand die älteste Wöchnerin war.
Das durchschnittliche Alter der Frauen lag im biologischen Sinn wesentlich günstiger, als das heute der Fall ist, bzw. sein kann.
Das Ansehen, das man als uneheliche Mutter in der Bevölkerung hat, hängt weitestgehend mit der allgemeinen Einstellung der Menschen zusammen und die war und ist in dieser Hinsicht im Osten nicht anders, als im Westen. Von staatlicher Seite erfolgte jedenfalls keine Diskriminierung, sondern eine großzügige Förderung.
Zitat: "Du hattest zwar die Krippen und warst nicht arbeitslos..." ist das nichts?
Als alleinerziehende Mutter hatte sie aber auch:
- die 40 Stundenwoche ( normal waren 43 Std. 45 Min. )
- pro Monat einen frei wählbaren, voll bezahlten Haushaltstag
- wenn das Kind wegen Krankheit nicht in die Krippe bzw. den Kindergarten gebracht werden konnte, erfolgte die Weiterzahlung des Lohnes in ausreichender Höhe. Dieses wurde oft ausgenutzt und stellte die Betriebe mit hohem Frauenanteil mitunter vor große Probleme.
Daß "Marlene" mitunter auch am Wochenende nicht von ihren Eltern abgeholt wurde, ist nach meiner Meinung ein persönliches Problem der Eltern, denn gleich danach heißt es, daß die Mutter zur Versorgung auch keine Lust hatte und die Großmutter einsprang.
Diese familiären Probleme haben nichts damit zu tun, wie es aussieht, wenn der Staat das Erziehungsmonopol ausübt. Wie sähe es denn in diesem Falle aus, wenn er es nicht täte?
Zur Frage des "Drills" in der Krippe, bzw. im Kindergarten ist zu sagen, daß die gegebene Darstellung nicht repräsentativ sein kann. Natürlich muß eine gewisse Ordnung sein, aber unsere Kinder sind alle drei gern gegangen und nicht jede Frau war alleinerziehend mit einem Unterhaltsanspruch an den Vater, dem sich dieser in der DDR nicht entziehen konnte!
Daß die meisten Eltern ihre Kinder trotz hohem Fieber in die Krippe brachten, halte ich ( auf Grund der in diesem Falle auch später bis zu verheirateten Frauen mit drei Kindern gesteigerten Ausgleichszahlungen ) für eine, in dieser Absolutheit falsche Darstellung. Diese Aussage beziehe ich auch darauf, daß erkrankte Kinder nicht abgeholt wurden.
Hochachtung vor der Entscheidung, sich selbst um das Kind zu kümmern. Es war also möglich, auch in finanzieller Hinsicht.
Die folgende Darstellung ist aber wieder entweder eine unrepräsentative Einzeilerscheinung oder sie ist in familiären Verhältnissen begründet, bei denen heute auch die Jugendhilfe eingreifen würde und müßte.
Zu unseren eigenen Erfahrungen zuvor folgendes:
Meine Frau war:
- mit unserem Sohn nach Ablauf des bezahlten Wochenurlaubes unbezahlt bis zur Vollendung seines ersten Lebensjahres zu hause.
Das war unsere gemeinsame Entscheidung, die im Kollegenkreis auf Grund des damit verbundenen Verdienstausfalles nur von Wenigen verstanden wurde. Der Arbeitsplatz aber wurde bis zu dieser Zeit im Rahmen des arbeitsvertraglich geregelten Ortes und der Tätigkeit erhalten.
- Nach der Geburt unserer Zwillinge Jörg und Sven 1978 war es möglich, nach Ablauf des bezahlten Wochenurlaubes ( bei Zwillingsgeburten + 2 Wochen; in späteren Jahren + 1 Jahr ) unter Erhaltung des Arbeitsplatzes unbezahlte Freistellung zu nehmen, um sich ( bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres als Mutter, Vater aber auch gegebenenfalls als Großmutter oder Großvater ) zu hause der Erziehung zu widmen.
Das allgemeine Verständnis für die Inanspruchnahme unsererseits hielt sich auf Grund des noch größeren Verdienstausfalles sehr in Grenzen.
Die Lebensumstände waren so, daß es durchaus möglich war, mit einem Einkommen auszukommen, auch wenn dessen Höhe auf Grund unserer ingenieurtechnischen Tätigkeit als Diplomchemiker im Nettobetrag deutlich unter dem von Produktionsarbeitern und besonders von Schichtarbeitern lag.
Ab 1. 1. 1977 arbeitete meine Frau zudem verkürzt.
Jeder vollerwerbstätigen Frau stand ab einem gewissen Alter, ob ledig oder verheiratet, ein bezahlter Haushaltstag pro Monat zu, einer verheirateten Frau ab dem Monat der Eheschließung.
Später kam für ledige und verheiratete Mütter mit mehreren Kindern das Vorrecht der 40 Stunden Arbeitswoche bei vollem Lohnausgleich und Beibehaltung des Haushaltstages dazu.
Da uns die auf Grund dieser Vergünstigung verbleibende Zeit für die Kinder noch zu knapp erschien, arbeite meine Frau 7,5 Std. täglich. Damit verbunden war aber nun der Wegfall des Haushaltstages und ein vermindertes Gehalt, nicht in Bezug auf den ihr für 40 Std. zustehenden vollen Lohnausgleich zu 43 Std. 45 Min, sondern real im Verhältnis 7 Std. 30 Min. zu 8Std. 45 Min. tgl. oder
( 37 Std. 30 Min / 43 Std. 45 Min ). Wir wollten es so und es ging problemlos, auch mit weniger als zwei Gehältern im unteren bis mittleren Bereich.
Ich wollte diese Aussagen voranstellen, um mit Berechtigung sagen zu können, daß wir nur staunen, was es alles gegeben hat.
- Schikane bei der Vorsorgeuntersuchung
- genaueste Vorschriften zum Stillen und Füttern
- Vorschriften zu Stillen und zur Flasche, auch über den zeitlichen Ablauf
Offenbar hat sie das alles trotz Arbeit in der Krippe nicht gewußt und gegebenenfalls die Beratung als Vorschrift aufgefaßt.
- Wehe, das Kind wog etwas mehr oder weniger oder bekam die Zähne nicht rechtzeitig.
Das ist einfach lächerlich, was hier geschrieben steht, wenn es nicht so ernst gemeint wäre.
- Jedes Mal Spießrutenlaufen:
Wir waren immer sehr zufrieden und sind in jedem Falle gut betreut worden.
- Marlene muß wirklich allen realen Anlaß gegeben haben, das Einschreiten des Staates zu befürchten. Die Aussage, daß nicht perfekten Müttern in der DDR das Kind als Besitz der DDR unter dem Schutz der VP weggenommen wird und eine Mutter Hundedreck sei, ist falsch, polemisch und auf nichts begründet. Das Gegenteil, besonders zu heute, ist richtig und es fehlen mir dazu die Worte.
- Der Vortrag der Kindergartenleiterin zu unverantwortlichem Handeln gegenüber der Partei, die im nachfolgende Abschnitt dargelegten Verhältnisse im Kindergarten und die Geschichte vom Verbot der Gutenachtgeschichte sind absurd oder besonders negative Einzelbeispiele.
- Natürlich kann unter den gegebenen Umständen ein Ausspionieren der Kinder im staatlichen Sinn nicht ausgeschlossen werde. Nach Einsicht in meine Stasi- Unterlagen war es aber nicht der Fall.
Als Resümee möchte ich sagen: Ein tolles Buch, auch besonders für Leute, die nach anderen Gesetzen geheiratet haben, als heute gelten.
Das o. g. Beispiel ist so, wie es als einziges für die Auswirkungen des staatlichen Erziehungsmonopols steht, falsch.
Auch wir würden uns über einen Gedankenaustausch freuen.
Vielleicht noch eine Anmerkung zu meiner Frau und mir ganz persönlich, damit das oben Gesagte richtig verstanden werden kann:
Wir waren nie und sind auch heute nicht Mitglied einer Partei.
Mit freundlichen Grüßen
Familie H.
06792 Sandersdorf
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