Buchbesprechungen

"Deutschland frißt seine Kinder-
Familien heute: Ausgebeutet - ausgebrannt"

Sollte Pflichtlektüre an Gymnasien werden

Leserzuschrift von Herbert G.

26. Dezember 2003

Liebe Frau Jäckel,
zwar habe ich "Deutschland frisst seine Kinder" noch nicht bis zum Ende gelesen, doch bin ich jetzt schon beeindruckt.
Es sollte zur Pflichtlektüre an Gymnasien werden, anstatt es von der Ladentheke zu verbannen! Es gehört unbedingt in die Bücherständer jeder Bahnhofsbuchhandlung.
Ich kann jedem die Lektüre dieses Buches empfehlen, damit die Zusammenhänge unserer grausamen Familienpolitik verständlich und bekannt werden.

Folgend meine Erfahrung zu den meist miserablen Leistungen der Gerichtsgutachter. Ich habe zwar kein anerkanntes Psychologiestudium, aber gerade auf diesem Gebiet fundierte Kenntnisse und viel Erfahrung.

Nachdem mir Anwälte und Familienrichter auf Anfrage sagten, sie würden keine verbindlichen Vorschriften für Gutachten für Umgangs- oder Sorgerechtsverfahren geben, bzw., sie würden solche nicht kennen, wandte ich mich an das Justizministerium in München.
Im ersten Antwortschreiben wurde auf meine Frage gar nicht eingegangen. Auf meine erneute Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass es verbindliche Richtlinien für solche Gutachten nicht gäbe!

Ich gab die Suche nicht auf und stieß dann auf den Band "Richtlinien für die Erstellung psychologischer Gutachten" von Adelheid Kühne und Berndt Zuschlag, erschienen 2001 im Deutschen Psychologenverlag, ISBN 3-931589-42-0. Der Band hat 48 Seiten und gibt auch viele Literaturhinweise.

Die Pflichten des Gutachters und auch die Aufgaben des Richters sind recht brauchbar beschrieben, ebenfalls gut detailliert aufgeführt ist, wie ein Gutachten aufgebaut zu sein hat.

Die meisten Gutachten, die ich kenne, erfüllen diese Richtlinien nicht, oft haben sie sogar so wesentliche auffallende Mängel, dass diese der Richter von sich aus merken müsste.
Im Einvernehmen mit den Betroffenen habe ich in zwei Fällen die Richter auf die Mängel hingewiesen, bekam aber nur die Antworten, dass die damit Befassten sehr erfahren seien, meine Einwände seien unbegründet, ich möge nicht besorgt sein,....

Die üblichen Kontakte zwischen Gerichtsgutachter und dem Sachbearbeiter des Jugendamtes, der dem Gutachter sogar seine "Empfehlungen an das Gericht" zur Verfügung stellt, dienen ja auch nicht gerade der Objektivität eines Gutachtens.

Ich glaube, dass ein Gutachter das schreibt, was der Richter will. Der chaotische Aufbau der meisten Gutachten ist am besten geeignet, sachliche und fachliche Mängel zu tarnen.

Ihren Ausführungen bezüglich Zerstörung der Familien durch Politiker und Justiz stimme ich voll bei.

Viele Grüsse
Herbert G.