copyright by http://www.karin-jaeckel-autorin.de |
Buchbesprechungen |
"Deutschland frißt seine Kinder-
|
Sollte Pflichtlektüre an Gymnasien werdenLeserzuschrift von Herbert G.26. Dezember 2003Liebe Frau Jäckel, Folgend meine Erfahrung zu den meist miserablen Leistungen der Gerichtsgutachter. Ich habe zwar kein anerkanntes Psychologiestudium, aber gerade auf diesem Gebiet fundierte Kenntnisse und viel Erfahrung. Nachdem mir Anwälte und Familienrichter auf Anfrage sagten, sie würden keine verbindlichen Vorschriften für Gutachten für Umgangs- oder Sorgerechtsverfahren geben, bzw., sie würden solche nicht kennen, wandte ich mich an das Justizministerium in München. Ich gab die Suche nicht auf und stieß dann auf den Band "Richtlinien für die Erstellung psychologischer Gutachten" von Adelheid Kühne und Berndt Zuschlag, erschienen 2001 im Deutschen Psychologenverlag, ISBN 3-931589-42-0. Der Band hat 48 Seiten und gibt auch viele Literaturhinweise. Die Pflichten des Gutachters und auch die Aufgaben des Richters sind recht brauchbar beschrieben, ebenfalls gut detailliert aufgeführt ist, wie ein Gutachten aufgebaut zu sein hat. Die meisten Gutachten, die ich kenne, erfüllen diese Richtlinien nicht, oft haben sie sogar so wesentliche auffallende Mängel, dass diese der Richter von sich aus merken müsste. Die üblichen Kontakte zwischen Gerichtsgutachter und dem Sachbearbeiter des Jugendamtes, der dem Gutachter sogar seine "Empfehlungen an das Gericht" zur Verfügung stellt, dienen ja auch nicht gerade der Objektivität eines Gutachtens. Ich glaube, dass ein Gutachter das schreibt, was der Richter will. Der chaotische Aufbau der meisten Gutachten ist am besten geeignet, sachliche und fachliche Mängel zu tarnen. Ihren Ausführungen bezüglich Zerstörung der Familien durch Politiker und Justiz stimme ich voll bei. Viele Grüsse |
|
|