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Buchbesprechungen |
Mein Kind gehört auch zu mir -
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Wird dem Anspruch eines Ratgebers gerechtLeserbrief zur Rezension von Ralf Ruhlin Switchboard HamburgNovember 2000Vor kurzem fiel mir Jäckels "Mein Kind gehört auch zu mir Handbuch für Väter nach der Trennung" in die Hände. Was Ralf Ruhl bereits würdigte bzw. kritislerte, teile ich prinzipiell. Ergänzend möchte ich noch anmerken: Und ein Ratgeber, der ermuntert und dazu aufruft, Verantwortung für das eigene Kind zu übernehmen - ob anhand diverser Fragen, die Mann sich schriftlich beantworten sollte, oder des Leitfadens zur Überprüfung der Beziehung. Jäckels Vorschläge für den Umgang miteinander gefallen mir dort, wo sie Männern rät, sich bewußt zu machen, daß bei den Treffen angewöhnte Beziehungsmuster wieder auftreten können (".. verkneifen Sie sich dieses bewußte Grinsen oder Augenbrauenhochziehen - Sie wissen schon, daß Körpersprache unmittelbarer trifft als Worte", S.86). Oder wenn sie in der Auseinandersetzung mit der Frage, ob und wieweit der Mann Umgangs-, Sorge- oder Besuchsrechte verlangen oder erstreiten sollte, besonderen Wert auf die Zielsetzung dieser Frage legt: Geht es um das Ausfechten einer Machtfrage gegenüber der Ex-Frau oder geht es wirklich um das Kind? Jäckel ist hilfreich, wo sie konkret wird: "Woran denken Sie als Vater, wenn von Sorgerecht die Rede ist? An Spaß bringende gemeinsame Unternehmungen mit den Kindern, an Radtouren vielleicht, Lagerfeuer, Basteln Im Keller ...? Oder denken Sie an schmutzige Kinderklamotten, die Sie waschen müssen, an das Essen, das auch dann auf dem Tisch stehen muß, wenn Papa ja so müde ist?" (S. 195). Trotz mancher suggestiv erscheinenden Passagen wie z.B. der zu einer Vaterschaftsklage ("...kann es ihnen ergehen wie einem mir bekannten Vater, der für sechs uneheliche Kinder unterhaltspflichtig ist, obwohl keines von ihm gezeugt wurde, und überdies jedes einen anderen leiblichen Vater hat"; S. 234), die ich unpassend, da unnötig polarisierend empfinde - denke auch ich, daß die Recherchen umfassend waren und ihr Buch dem Anspruch eines Ratgebers auch garecht wird. Kai S., Kiel |
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