Scheidung ja - Zweitehe nein?

"Bis das der Tod euch scheidet"
– nur unverbesserliche Romantiker träumen noch von der Ehe auf immer und ewig und vom treuen Miteinander
"in guten und in schlechten Tagen".

Die Realität hat uns längst eingeholt.
Jede dritte Ehe zerbricht, in der Stadt sogar schon jede zweite; und die auf dem Land holen kräftig auf.
Millionen Kinder sind mitbetroffen. Schon nach knapp einem Jahr haben die meisten von ihnen einen Elternteil verloren, fast immer den Vater. Immer mehr von ihnen wachsen gemeinsam mit ihren Müttern in derselben Armut auf, von der auch der Vater nach der Scheidung betroffen ist. Das Einkommen für eine Familie reicht in den seltensten Fällen für zwei.

Scheidung ist Alltag geworden.
Jenseits von Schuldfragen breitet sie sich aus. Nach dem Willen des Gesetzgebers hat der sozial stärkere Teil den sozial schwächeren zu unterstützen. Meist zahlen die Väter, meist nehmen die Mütter die Kinder mit. Und schon nach wenigen Monaten haben sich beide Elternteile mit einer neuen Liebe getröstet.

Justitia ist noch immer blind
Eigentlich alles paletti. Wären da nicht die Kinder, die sich vergeblich die Augen nach den verlorenen Vätern oder Müttern ausweinen, wäre da nicht das Geld, das in den geteilten Familien nie reicht, wären da nicht die leeren Sozialkassen und die Belastungen der Solidargemeinschaft und wäre da nicht die Scheidungsindustrie, die sich goldene Nasen am Elend derer erwirbt, die in ihrer Partnerschaft scheitern. Und immer noch gelingt es auch dem Gesetzgeber von heute nicht, Justitia, die blinde Göttin der Gerechtigkeit, endlich sehend zu machen.

Scheidungen okay, sagt der Gesetzgeber.
Sie passieren. Muss sich die Solidargemeinschaft der Bürgerinnen und Bürger darauf einstellen. Wir wollen auch nicht mehr öffentlich schmutzige Wäsche waschen. Was hinter den Ehekulissen ablief, geht den Gesetzgeber nichts an. Und da der Mensch nun mal nichts fürs Alleinsein gemacht ist, sollen die Leute auch getrost erneut heiraten. Wie’s geht, machen am besten die Politiker vor, die ihre Partnerinnen in schöner Regelmäßigkeit gegen ein jüngeres Modell austauschen.

Ja, es ist uns sogar absolut recht, wenn erneut geheiratet wird, sagt der Gesetzgeber. Denn wenn ein unterhaltspflichtiger Vater eine Zweit-Frau nimmt, die ein ordentliches Einkommen hat, kommt dies der Erst-Frau und den Kindern aus der Erst-Ehe zugute, die sonst womöglich von Sozialhilfe und Unterhaltsvorschuss aus meiner Staatskasse leben müssten.

"Heiraten muss heute niemand mehr"
Nur gelegentlich und immer höchst erstaunt nimmt der Gesetzgeber zur Kenntnis, dass die Zweit-Ehefrau in ihrer Rolle als Versorgerin der Erst-Ehefrau gar nicht zufrieden ist und verlangt, dass ihr Einkommen nur ihrer eigenen Familie zukommen soll.
Aber wieso denn, wundert sich der ahnungslose Gesetzgeber da, es sei doch soziale Pflicht und moralische Verantwortung, für Schwächere einzustehen. Und schließlich habe die Zweit-Frau doch gewusst, worauf sie sich einlässt, wenn sie einen Mann nimmt, der bereits geschieden und unterhaltspflichtig ist. Das Risiko hätte sie sich vorher überlegen müssen. Ja, doch, auch dann, wenn sie von keinem über dieses Risiko aufgeklärt wurde. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Wenn sie als Zweit-Frau dumm genug sei, sich auf so eine Beziehung einzulassen, habe sie es nicht besser gewollt. Jawohl! Daran ist nichts zu rütteln. Im Übrigen: Wenn’s ihr zu dumm werde, könne sie sich ja wieder scheiden lassen. Es steht schließlich jeden Tag eine Dumme auf und dann sei es an ihr zu lachen.

"Ja, aber", wendet die Zweit-Frau ein, "das bedeutet ja, dass ich vom Gesetzgeber bestraft werde, wenn ich einen geschiedenen Mann heirate."
"Und", sagt der Ehemann der Zweit-Frau, "das bedeutet auch, dass meine Erst-Ehe vor dem Gesetz immer wertvoller bleibt als meine zweite."

"Und wenn schon", sagt der Gesetzgeber. "Heiraten muss heutzutage keiner mehr. Wer es dennoch tut, ist selber schuld."

Stimmt doch?