Michael Hickman:
Nicht ohne meine Söhne!

Internationaler Aufruf
zur Solidarität mit Michael
von Karin

Ihr Protest...

Als Frau Hickman in Südafrika "Ja" zu ihrem Michael sagte und seine Frau wurde, schien eine glückliche Zukunft vor ihnen zu liegen.. Sie waren verliebt, im Verwandten- und Freundeskreis schätzte man das junge Paar, Michaels Einkommen garantierte eine gesicherte Existenz, die sich bald einstellenden Kinder waren gesund.

Auch dass die junge Deutsche in Südafrika manchmal Heimweh nach Good Old Germany hatte, war kein Problem, denn das Einkommen des Familienvaters reichte aus, Flüge zu den Großeltern in Wilhelmshaven zu bezahlen.

Eines Tages aber kehrte Frau Hickman überraschend nicht mehr aus Deutschland zurück, und die beiden gemeinsamen Kinder behielt sie gleich bei sich.

Dass sie damit eine strafbare Handlung beging, die als Kindesentziehung bzw.. Kindesentführung mit Haft bedroht ist, spielte keine Rolle. Sie reichte die Scheidung ein und beantragte gleichzeitig das alleinige Augenthaltsbestimmungsrecht und Sorgerecht. Dieses wurde ihr, wie üblich, umgehend vorläufig zugesprochen. Damit war Frau Hickman auf dem sicheren Weg des Rechts und der Vater in der Verliererschiene.

Internationale Abkommen wie die so genannte Haager Kinderrechtekonvention, die auch von Deutschland unterzeichnet wurde, verpufften.

Zwar garantiert dieses Haager Abkommen, dass von einem Elternteil entführte Kinder zur Klärung des Sorgerechts umgehend in das Land zurück gebracht werden müssen, in dem sie zuvor aufwuchsen. Doch gibt es den Paragraphen 13b, welcher das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt stellt und besagt, dass die Rückkehr des Kindes nur dann angeordnet werden könne, wenn das Kindeswohl dies zulasse.

In Deutschland dauert die Prüfung, ob das Kindeswohl bei seinem ausländischen Elternteil gegeben ist, nicht wie anderweitig etwa sechs Wochen, sondern meist mindestens ein Jahr, wenn nicht Jahre.

Fast immer steht deshalb am Ende der Familiengerichtsbeschluss, dass das einst nach Deutschland entführte Kind hier inzwischen zu sehr heimisch und seinem urpsrünglichen Lebensmittelpunkt zu sehr fremd geworden sei, als dass es in sein erstes Heimatland zurückgeschickt werden könne.

Fast immer hatten die Kinder in der Zeit bis zu diesem Beschluss keinerlei oder sehr selten Umgang mit ihrem verlassenen Elternteil, weil der entführende Elternteil aus eigener Erfahrung heraus permanent Angst hat, es könne der andere Elternteil mit gleicher krimineller Energie zurück zahlen und ebenfalls zum Kidnapper werden.

Fast immer fühlen sich die entführten Kinder von ihrem verlassenen Elternteil im Stich gelassen. Sie verstehen ja nicht, was wirklich geschah. Sie erfahren nicht, dass der verlassene Elternteil vergeblich um sie kämpft.

Und fast immer kann sich die kindliche Seele irgendwann nicht mehr anders vor dem ständigen Verlustschmerz schützen, als dadurch, den verlassenen Elternteil selbst aktiv abzulehnen. In diesem Fall spricht die Fachwelt von PAS, dem "Elterlichen Entfremdungssyndrom."

Diese seelische Erkrankung der Kinder wird durch die deutsche Familieinrechtssprechung in allen den Fällen begünstigt, in denen die Gerichtsbarkeit den entführenden und den Umgang boykottierenden Elternteil straffrei ausgehen lässt, anstatt die auch in Deutschland existierenden Gesetze des Eltern- und Kindschaftsrechts zur Anwendung zu bringen und die darin vorgesehenen Strafen auszusprechen.

Schon mehrfach wurde Deutschland aus diesen Gründen vor dem Europäischen Menschenrechtegerichtshof in Straßburg zu hohen Schadenersatzleistungen an den geschädigten Elternteil verurteilt.

Dennoch wurde im Fall Mutter Hickman./.Vater Hickman wieder einmal gegen den Vater und somit auch gegen die Kinder entschieden.

Und das, obwohl selbst die Bundesregierung erkannte, dass zum Kindeswohl die gemeinsame Fürsorge beider Elternteile unerlässlich ist und deshalb im Sommer 1998 ein neues Kindschaftsrecht erließ, welches die gemeinsame elterliche Sorge zum Regelfall erklärt.

Michael Hickman hat in diesem Kampf gegen den "Dschungel" des Familienrechts, wie der französische Premierminister Jacques Chirac es zutreffend nannte, das Liebste verloren: seine Kinder.

Darüber hinaus verlor er auch seine gesicherte finanzielle Existenz in Südafrika, seine Gesundheit und die überlebenswichtige Zuversicht in Recht und Gesetz.

Und in wenigen Wochen soll er nun auch noch aus Deutschland abgeschoben werden, um ihm selbst die allerletzte Möglichkeit zu nehmen, seine wenige Straßen von ihm entfernt wohnenden Söhne manchmal zufällig auf der Straße zu treffen und diese wenigstens mit den Augen zärtlich berühren zu dürfen.

Was Michael Hickman geschehen ist, ist kein Einzelfall. Ehen und Lebensgemeinschaften zerbrechen immer öfter und immer schneller. Immer mehr verlassene Elternteile und Großeltern(paare) klagen um ihre ihnen entrissenen Kinder und Enkelkinder. Niemand ist davor gefeit, denn Liebe kann man nicht erzwingen. Es kann jeden von uns treffen. Wenn nicht als Eltern, so vielleicht als Großeltern.

Dem Schaden vorbeugen können wir nur, indem wir uns als Mitmenschen und Bürger/innen dafür stark machen, bestehendes Unrecht an Einzelnen zu beseitigen und die Würde des Rechts in der deutschen Familienrechtssprechung zu erneuern.

Bitte helfen Sie deshalb mit, die Abschiebung Michael Hickmans zu verhindern, indem Sie CLICK HIER Ihren Protest an die zuständigen Veranwortlichen schreiben.

Es kostet Sie nur wenige Minuten. Ihm rettet es vielleicht das Lebensglück.

Danke für Ihre Aufmerksamkeit, Ihr Mitgefühl und Ihre Solidarität.

Karin