Karins Meinung zu
"Sohn zeigte seine Mutter an"

14. November 2007 in Amtsgericht von (be) |

http://sauerlandthemen.de/2007/11/14/sohn-zeigte-seine-mutter-an/
St. 14.11.2007

Meschede. "Ich habe keine Freunde und niemandem, dem ich vertrauen kann außer meinem Sohn", sagte die 32-jährige Angeklagte vor Gericht. Deshalb sei sie so wütend gewesen, als der 15-jährige Sohn seine kleinen Geschwister unbeaufsichtigt gelassen hatte, um Freunde zu treffen. Die Folge: Eine Anklage wegen Misshandlung Schutzbefohlener.

Mit einem Gürtel und der flachen Hand hat sie den Jungen geschlagen, als er um 10 Uhr abends wieder nach Hause kam. Der 15-Jährige packte seine Sachen, erzählte den Vorfall beim Jugendamt und weigerte sich, zu seiner Mutter zurück zu kehren.

Einer Mitarbeiterin des Jugendamtes hatte der Junge erzählt, die Mutter habe ihn mit einer Gürtelschnalle und der Hand geschlagen. Wegen Misshandlung Schutzbefohlener musste sich seine Mutter deswegen vor Gericht verantworten.

Darauf stehen 6 Monate bis 10 Jahre Haft. "Quälen" und rohe Misshandlung sind Kennzeichen dieses Tatbestands. Doch das wollten weder Staatsanwalt noch Gericht erkennen, allenfalls Körperverletzung. Weil eine Gürtelschnalle zum Einsatz gekommen sein sollte, wäre es eine gefährliche Körperverletzung. Auch dafür sieht das Gesetz eine Mindeststrafe von sechs Monaten vor, die Hälfte, wenn man auf einen minder schweren Fall erkennen könnte. Immer noch zu viel für eine alleinerziehende Mutter, die ihre Kinder mit einem Mini-Job durchbringt.

Der als Zeuge geladene Sohn erschien verspätet vor Gericht. Nein, sie habe ihn nicht mit der Gürtelschnalle, sondern mit dem weichen Ende geschlagen, sagte er. Damit war die gefährliche Körperverletzung vom Tisch und der Weg frei für eine Geldstrafe: 30 Tagessätze zu 10 Euro.

"Ich möchte nicht, dass meine Mutter 300 Euro Strafe bezahlen muss", sagte der vermeintlich Misshandelte noch. "Wir haben wenig Geld." Zu spät. Weiter ließ sich die Strafe nicht reduzieren.

Tags: Meschede, wr

Selbstverständlich sind Schläge ungeeignete, zu Recht strafbare Erziehungsmaßnahmen. Dennoch wäre es die Aufgabe des Jugendamts gewesen, eine klärende Aussprache mit Entschuldigung sowie eine Versöhnung zwischen Mutter und Sohn herbei zu führen, - insgesamt also deeskalierend und aufklärend zu wirken. Die Strafanzeige wäre das letzte aller möglichen Mittel gewesen, nachdem alle anderen gescheitert wären.

Statt Mutter und Sohn und der Familie insgesamt aktiv und positiv zu helfen, wurde durch die Falschberatung des Jugendlichen, der sich über die Konsequenzen seines Handelns offensichtlich nicht bewusst war, eine weitere Verschärfung der familiären Not erzeugt. Die Bestrafung der Mutter stellt jedenfalls kein wirksames Hilfsmittel gegen Geldmangel und Überforderung dar.

Aus meiner beruflichen Erfahrung und sozialem Engagement mit Menschen aller Altersgruppen heraus, die das Jugendamt um Hilfe baten, würde es mich nicht wundern, wenn die Hilfe des Jugendamts auch in diesem Fall daraus bestünde, der Mutter in absehbarer Zeit ihre Kinder zu entziehen und diese in Pflegefamilien oder Heime zu verbringen.

Karin

Dr. Karin Jäckel
Autorin
  http://www.karin-jaeckel.de