Karins Frage an die Bundesjustitzministerin Frau Zypries

http://www.abgeordnetenwatch.de/index.php?cmd=650&id=5639

14. November 2007

Sehr geehrte Frau Zypries,

als Mitmensch und Autorin befasse ich mich seit Jahren mit Kindern und Jugendlichen sowie Erwachsenen, die als Kinder sexuell missbraucht wurden bzw. werden. Die Täter und Täterinnen kamen zumeist aus der eigenen Familie, dem Bekanntenkreis der Familie und der Kirche.
Das Leid, das den Opfern durch diese Täterinnen und Täter zugefügt wurde, ist in diesen Fällen lebenslang als schwere, Lebensfreude und Bindungsfähigkeit zerstörende Belastung spürbar. Die mir bekannten Täter und Täterinnen hingegen kamen zumeist ungestraft oder vor Gericht mit eher geringen Strafen davon. Nicht zuletzt deswegen, weil sexueller Kindesmissbrauch der Verjährung unterliegt. So konnte beispielsweise der Täter im Fall der Monika B., deren Lebensgeschichte ich mittlerweile in der 11. Auflage publiziere, für die dem Kleinkind zugefügten sexuellen Missbrauchshandlungen nicht mehr verurteilt werden, weil sie verjährt waren.

Meine Frage an Sie als Bundesjustizministerin:
Warum gestattet der Gesetzgeber die Verjährung einer so schweren und niederträchtigen Straftat gegen die Allerschwächsten der Gesellschaft, unsere Kinder?

Mit freundlichen Grüßen,

Karin

Autorin
http://www.karin-jaeckel.de