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Alleinerziehende Mütter und Väter |
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Forum für Allein-Erziehende |
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Die Seite für allein erziehende Mütter und Väter mit Forum, Chat, Singlebörse mit Partnersuche, Erfahrungsberichten, Empfehlungen, Beratung rund um Kind und Familie, Büchershop und Buchempfehlungen, Regionalen Informationen und einer schönen Gutenachtgeschichte für Große und Kleine. Beratung von Müttern UND Vätern. |
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VAMV-Bundesverband e.V. |
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VAMV-Bundesverband e.V. Tel. 030-695 978-6 eMail: kontakt@vamv-bundesverband.de |
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SHIA e.V. |
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Der SHIA-Bundesverband setzt sich ein für die Stärkung, Gleichstellung und Chancengleichheit der Einelternfamilien in allen Lebensbereichen. |
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Selbsthilfegruppe für Alleinerziehende mit behinderten Kindern |
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Lützener Str. 36 |
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SAWI, die umfangreichste Suchmaschine für das Sozialwesen. |
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Verschiedene Adressen für Alleinerziehende findet man unter: |
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Erholen mit der Vater-Kind-Kur |
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Während Mutter-Kind-Kuren traditionell ein fester Begriff sind, gelten Vater-Kind-Kuren noch immer als eher ungewöhnlich. Trotzdem gibt es auch für Väter und Kinder gemeinsame Kur-Angebote. Ob am Feldberg oder im bayerischen Hochgebirge, an der See oder im flachen Land - auf Anfrage findet sich so manches freundliche Domizil zum Wohlfühlen und Erholen. Mütter oder Väter mit chronischen Atemwegserkrankungen, Erschöpfungszuständen oder Übergewicht erhalten dort in kleinen Gruppe kompetente professionelle Hilfe. Die Kur-Dauer beträgt in der Regel drei Wochen. Gleiches gilt für Mütter und Väter, die gemeinsam mit ihren Kindern eine Kur benötigen. Im Jahr 2002 beschloss der Gesetzgeber nach Paragraph 24/41 des Sozialgesetzbuches (SGB V), dass alle gesetzlichen Krankenkassen eine Mutter-Kind-Kur voll finanzieren müssen. Gleiches gilt für Vater-Kind-Kuren und Mutter-Vater-Kind-Kuren. Es ist also nicht mehr gestattet, nur Zuschüsse zu gewähren. Der gesetzliche Eigenanteil für einen Elternteil beträgt im Jahr 2003 neun Euro pro Tag. Das Kind ist kostenlos. In Härtefällen kann unter bestimmten Umständen der Beitrag des Elterteils ganz entfallen. |
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Informationen: kostenlos unter Telefon 0800-2232373 im Internet unter |
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1000 Tipps und Informationen rund um Kinder und Familie. |
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Babysitternet |
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Hier gibt's u.v.a. einen Babysitter-Suchdienst, bei dem man sich selbst auch als Babysitter anmelden kann |
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Babysittersuche |
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Klage Alleinerziehender gegen Steueränderungen vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert |
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Alleinerziehende Mütter und Väter sind mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen die stufenweise Abschmelzung des Haushaltsfreibetrages und die Abschaffung der Steuerklasse 2 gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht nahm die Klage gar nicht erst an. Grund: Fehlende Erfolgsaussichten. Bereits im November 1998 hatten die Bundesverfassungsrichter die frühere Regelung des Haushaltsfreibetrages für verfassungswidrig erklärt. Diese bevorteilte Alleinerziehende insofern, als nur sie berechtigt waren, z.B. Ausgaben für Kinderbetreuung steuermindernd abzusetzen. Das Einkommenssteuergesetz wurde jedoch erst im Jahr 2001 geändert. Es sieht vor, den Haushaltsfreibetrag bis 2004 stufenweise von 2916 Euro auf 1188 Euro abzusenken und ab dem Jahr 2005 völlig zu streichen. Zugleich wurde die Steuerklasse 2 abgeschafft. Gleichzeitig führte der Gesetzgeber einen einheitlichen Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf ein, erhöhte das Kindergeld und gewährte die Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten für alle. Nach Angaben des Verbandes allein erziehender Mütter und Väter (VAMV) sind von der Steuerreform bis zu zwei Millionen Alleinerziehende betroffen. Laut VAMV werden sie wie Singles eingestuft und zahlen bei einem Jahreseinkommen von 30.000 Euro bereits 1020 Euro mehr Steuern als unter der früheren Gesetzesregelung. Pikantes Detail: Auch die Halbschwester des SPD-Bundeskanzlers Gerhard Schröder, Ilse Brücke, ist von den Reformen ihres kinderlosen Bruders betroffen und zog vergebens gegen ihn zu Felde. Mehr Glück hätten die Kläger vermutlich gehabt, hätten sie bei der Klageeinreichung nicht einen folgenschweren Formfehler begangen. Statt den üblichen Rechtsweg zu beschreiten und zunächst privat gegen die Steuerbescheide vor den Finanzgerichten zu klagen, rügten die streitbaren Alleinerziehenden nur pauschal die Ungleichbehandlung mit ehelichen Gemeinschaften. Ihr Argument: Während Ehepaare quasi doppelt leistungsfähig seien und zusätzlich in den Genuss des Steuer mindernden Splittingtarifs kämen, berücksichtige das Gesetz die verminderte Leistungsfähigkeit Alleinerziehender nicht ausreichend. Angesichts der gescheiterten Gemeinschaftsklage bietet der VAMV auf seiner Internet-Seite www.vamv-bundesverband.de vorgefertigte Einsprüche und Musterklagen gegen individuelle Steuerbescheide an. Sie dienen alleinerziehenden Müttern und Vätern als Orientierungshilfe für eigene Klage gegen die ihnen zugestellten Steuerbescheide bei den für sie zuständigen Finanzgerichten. |
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Wohngeld für BEIDE Elternteile bei gemeinsamer Sorgerechtsausübung |
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Diese Information kann zu einer erheblichen finanziellen Entlastung von Eltern in Trennungs- und Scheidungssituationen beitragen. Die seit 1.1.2002 in Kraft getretene Vorschrift ist in Wohngeldämtern und Sozialämtern jedoch noch immer weitgehend unbekannt. Quelle: Bundesanzeiger (ISSN 0720-6100 vom 17.01.2002) Bekanntmachung der Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Wohngeldgesetzes 2002 (WoGVwV 2002 vom 27.12.2001). auf Seite 9: 4.34 Gemeinsames Sorgerecht Ein Kind des Antragstellers gehört auch dann zu seinem Haushalt, wenn er von dem anderen Elternteil des Kindes geschieden ist oder getrennt lebt und ein beiden Elternteilen zustehendes Sorgerecht in der Weise ausgeübt wird, dass sich das Kind abwechselnd und regelmässig in den Wohnungen der Elternteile aufhält und dort betreut wird. Bei der Einkommensermittlung sind Zahlungen von Kindesunterhalt nur beim empfangenden Haushalt als Zufluss und zwar als Einnahme des Kindes zu berücksichtigen. Ein Abzug dieser Zahlungen ist beim leistenden Elternteil entsprechend § 13 Abs. 2 WoGG möglich. Folgerung: Ablehnungsbescheide seit 1.1.2002 sollten ggfls. angefochten werden, um das Wohngeld nachgezahlt zu bekommen. |
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Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung! Stefan Igelmann |
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