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Für ausgegrenzte Mütter und Väter |
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SefeM - |
| Näheres unter Elternkummer |
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Möchten Sie den Begründerinnen der SefeM persönliche Fragen stellen, sind Sie hier an der richtigen Adresse: |
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DIALOG zum Wohle des Kindes Hamburg e.V. |
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Renate Koch-Riechers 2.Vorsitzender Hartmut Stüven |
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Arbeitskreis elterliche Sorge und Kindeswohl |
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"Wir sind eine Selbsthilfegruppe von Frauen und Männern, die nicht länger tatenlos zusehen, wie sich Eltern und Kinder bei Scheidung und Trennung von ehelichen und nichtehelichen Partnerschaften zerstreiten." |
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Sie finden und erreichen uns in der |
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Väteraufbruch für Kinder e.V. |
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ISUV e.V |
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Informationen des Kindschaftsrechtlers Dr. Peter Koeppel |
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Rechtsanwalt Dr. Peter Koeppel spezialisierte sich in seiner Kanzlei, die er in Bürogemeinschaft mit zwei Kollegen in schöner Lage am Nymphenburger-Schloß-Kanal betreibt, ausschließlich auf Kindschaftsrecht. Dieses umfasst u.a. das elterliche Sorgerecht und das Umgangsrecht, welches auch Kindern explizit zusteht, sowie das Namensrecht von Kindern, die von der Scheidung ihrer Eltern betroffen sind. Seit vielen Jahren ist Dr. Peter Koeppel einer der namhaftesten Spezialisten in Sachen internationaler Menschenrechtskonventionen, im wesentlichen der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), dem UNO-Zivilpakt (IPBPR) und der UNO-Kinderrechtekonvention (KRK). Mehrfach übernahm er mit großem Erfolg Mandate zu Menschenrechtsbeschwerden sowohl zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg als auch zum UN-Human Rights Center in Genf. Dabei folgt er seiner "Philosophie" und seinen "Grundüberzeugungen, dass ein jedes Kind zu seiner gesunden körperlichen, seelischen und intellektuellen Entwicklung des gelebten Kontaktes zu seinen beiden Eltern bedarf, wo immer und so gut dies möglich ist." Leitgedanke ist ihm "die diesbezüglich geradezu grandiose Formulierung des OLG München in seinem Urteil vom 15.03.1999 --26 UF 1502/98 u. 1659/98; FamRZ 2000, 1006 = ZfJ 2000, 154: "Jedes Kind hat von Geburt an ein unveräußerliches Recht auf die gelebte Beziehung zu beiden Eltern. Diese Eltern-Kind-Beziehung dauert ein Leben lang und endet nicht mit der Trennung der Eltern. Das Eltern-Kind-Verhältnis ist die Basis für eine gesunde körperliche, seelische und intellektuelle Entwicklung des Kindes. Nur eine positive Beziehung zu beiden Eltern hat günstige Auswirkungen auf das Selbstwertgefühl, auf die eigene Beziehungsfähigkeit, auf die Lebenszufriedenheit und die Lebensqualität des Kindes. In diesem Sinne sind die Vorzüge der gemeinsamen elterlichen Sorge gegenüber der Alleinsorge gerade darin zu sehen, daß die Bindungen des Kindes zu beiden Eltern besser aufrechterhalten und gepflegt werden und daß das Verantwortungsgefühl und damit die Verantwortungsbereitschaft beider Eltern gegen über dem Kind erhalten bleiben und gestärkt werden können, wodurch sich die Chancen vergrößern, daß das Kind trotz der Trennung zwei in jeder Hinsicht vollwertige Elternteile behält." Auf seiner umfangreichen Webseite präsentiert der engagierte Kindschaftsrechtler nicht nur die Anschrift der Kanzlei und persönliche Grundüberzeugungen, sondern zahlreiche wichtige Informationen rund um das Kindschaftsrecht. |
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Kuckuckskinder | |
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"Fünf bis zehn Prozent aller Neugeborenen sind Kuckuckskinder, die einem falschen Vater ins Nest gelegt werden, so eine Schätzung einer Ärztezeitung. Das wären in Deutschland 35.000 bis 70.000 Kinder pro Jahr", schreibt der Domäninhaber auf seiner Seite. | |
Wer Genaueres wissen möchte, wendet sich an: | |
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